Kurzbeschreibung
Eine Umgruppierung ist die Zuordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Entgelt- oder Vergütungsgruppe. Sie erfolgt, wenn sich die Bewertung der Tätigkeit ändert und dadurch eine andere Eingruppierung erforderlich wird.
Umgruppierungen können sowohl zu einer höheren als auch zu einer niedrigeren Vergütungsgruppe führen und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziel der Umgruppierung
- korrekte tarifliche Einstufung sicherstellen
- tatsächliche Tätigkeit richtig bewerten
- gerechte Vergütung gewährleisten
- tarifliche Regelungen umsetzen
Was ist eine Umgruppierung?
Eine Umgruppierung liegt vor, wenn ein Beschäftigter einer anderen Entgeltgruppe zugeordnet wird als bisher.
Grundlage ist meist:
- eine veränderte Tätigkeit
- eine neue Bewertung der Tätigkeit
- eine geänderte Tarifstruktur
Wann liegt eine Umgruppierung vor?
Änderung der Tätigkeit
Beispiele:
- zusätzliche Verantwortung
- neue Aufgabenbereiche
- Wegfall von Aufgaben
Neubewertung der Tätigkeit
Die Tätigkeit bleibt gleich, wird jedoch tariflich anders bewertet.
Tarifliche Änderungen
Neue Tarifverträge oder Entgeltsysteme können Umgruppierungen erforderlich machen.
Arten der Umgruppierung
Höhergruppierung
Der Beschäftigte wird einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Folgen:
- höheres Entgelt
- bessere Eingruppierung
Siehe:
Herabgruppierung
Der Beschäftigte wird einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet.
Folgen:
- geringeres Entgelt
- mögliche finanzielle Nachteile
Unterschied zwischen Eingruppierung und Umgruppierung
Eingruppierung
Erstmalige Zuordnung zu einer Entgeltgruppe.
Beispiel:
- Neueinstellung
Umgruppierung
Änderung einer bereits bestehenden Eingruppierung.
Beispiel:
- neue Aufgaben
- andere Tätigkeit
Mitbestimmung des Betriebsrats
Die Umgruppierung unterliegt der Mitbestimmung.
Rechtsgrundlage:
Gesetze/§99 BetrVG
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor der Umgruppierung beteiligen.
Informationspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat vorlegen:
- Tätigkeitsbeschreibung
- geplante Entgeltgruppe
- Begründung der Umgruppierung
- tarifliche Bewertung
Prüfung durch den Betriebsrat
Der Betriebsrat prüft:
- tarifliche Zuordnung
- Tätigkeitsmerkmale
- Gleichbehandlung
- Einhaltung tariflicher Regelungen
Zustimmungsverweigerung
Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn:
- Tarifverträge verletzt werden
- Betriebsvereinbarungen missachtet werden
- Beschäftigte benachteiligt werden
- die Bewertung fehlerhaft ist
Siehe:
Gesetze/§99 BetrVG
Umgruppierung im ERA-System
In vielen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie erfolgt die Umgruppierung nach:
ERA
Maßgeblich sind:
- Fachkenntnisse
- Verantwortung
- Handlungsspielraum
- Belastungen
- Komplexität der Tätigkeit
Bedeutung für Beschäftigte
Eine Umgruppierung kann erhebliche Auswirkungen haben auf:
- Entgelt
- Karriereentwicklung
- Zulagen
- Leistungsentgelt
- Rentenansprüche
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Bewertungen prüfen
- Unterlagen einfordern
- Beschäftigte beraten
- Fehler aufdecken
- Benachteiligungen verhindern
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute erhalten häufig Fragen zu:
- Eingruppierungen
- ERA-Bewertungen
- Tätigkeitsänderungen
- Entgeltfragen
Sie können Beschäftigte unterstützen und an Betriebsrat oder Gewerkschaft verweisen.
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter übernimmt dauerhaft zusätzliche Aufgaben als Teamkoordinator.
Die neue Tätigkeit beinhaltet:
- mehr Verantwortung
- zusätzliche Planungsaufgaben
- Koordinationsaufgaben
Der Arbeitgeber prüft die Tätigkeit neu und beantragt beim Betriebsrat eine Umgruppierung in eine höhere Entgeltgruppe.
Typische Konflikte
- falsche Tätigkeitsbewertung
- fehlende Höhergruppierung
- ungerechtfertigte Herabgruppierung
- unterschiedliche Bewertung vergleichbarer Tätigkeiten
- mangelnde Transparenz
Zusammenhang mit Entgelttransparenz
Umgruppierungen müssen nachvollziehbar und objektiv erfolgen.
Wichtige Kriterien:
- tatsächliche Tätigkeit
- tarifliche Merkmale
- Gleichbehandlung
Siehe:
Wissensbereiche/Betriebsrat/Entgelttransparenz
Merksatz
Nicht die Stellenbezeichnung entscheidet über die Entgeltgruppe, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Bezug zu Knoten
- Eingruppierung
- Gesetze/§99 BetrVG
- BetrVG
- ERA
- Wissensbereiche/Soziales/Entgelt
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Leistungsentgelt
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Entgelttransparenz
- Tarifvertrag
- TVG
- Mitbestimmungsrechte
- Betriebsrat
- Beschlussfassung
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- AGG
- Interessenvertretung
Praxisrelevanz
Umgruppierungen gehören zu den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen im Betrieb. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf das Einkommen und die berufliche Entwicklung von Beschäftigten. Deshalb sind eine korrekte Bewertung der Tätigkeit und die Mitbestimmung des Betriebsrats von zentraler Bedeutung.