Weihnachtsgeld
Kurzbeschreibung
Weihnachtsgeld (auch Jahressonderzahlung, 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgratifikation) ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers, die häufig zum Jahresende gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht grundsätzlich nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben.
Je nach Ausgestaltung dient das Weihnachtsgeld der Honorierung der geleisteten Arbeit, der Betriebstreue oder einer Kombination aus beiden. Für Betriebsräte ist das Weihnachtsgeld insbesondere im Zusammenhang mit Tarifrecht, Gleichbehandlung und Mitbestimmung von Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- BGB
- TVG – Tarifvertragsgesetz
- BetrVG
- §77 BetrVG – Betriebsvereinbarungen
- §87 BetrVG – Mitbestimmung (je nach Ausgestaltung)
- AGG
- EntgTranspG
Ziel des Weihnachtsgeldes
Das Weihnachtsgeld soll:
- die Arbeitsleistung anerkennen
- die Betriebstreue fördern
- Beschäftigte finanziell entlasten
- die Motivation steigern
- die Mitarbeiterbindung stärken
- tarifliche Leistungen umsetzen
Bedeutung des Weihnachtsgeldes
Das Weihnachtsgeld beantwortet die Fragen:
«Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?»
«Woher ergibt sich dieser Anspruch?»
«Wann darf Weihnachtsgeld gekürzt oder zurückgefordert werden?»
Es gehört zu den häufigsten Sonderzahlungen im Arbeitsverhältnis.
Grundprinzip
Arbeitsverhältnis
⬇️
Anspruchsgrundlage prüfen
⬇️
Weihnachtsgeld
⬇️
Auszahlung
⬇️
Prüfung besonderer Voraussetzungen
Mögliche Anspruchsgrundlagen
Ein Anspruch kann sich ergeben aus:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- betrieblicher Übung
- Gesamtzusage des Arbeitgebers
Ohne eine solche Grundlage besteht grundsätzlich kein Anspruch.
Formen des Weihnachtsgeldes
Das Weihnachtsgeld kann ausgestaltet sein als:
- 13. Monatsgehalt
- Jahressonderzahlung
- Weihnachtsgratifikation
- einmalige Sonderzahlung
- Mischform aus Leistungs- und Treueprämie
Die rechtliche Bewertung hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab.
Betriebliche Übung
Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Weihnachtsgeld,
kann eine betriebliche Übung entstehen.
Dadurch kann ein dauerhafter Anspruch der Beschäftigten entstehen.
Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kürzung des Weihnachtsgeldes
Eine Kürzung kann je nach Anspruchsgrundlage zulässig sein, beispielsweise bei:
- längeren unbezahlten Fehlzeiten
- Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Eintritt oder Austritt während des Jahres
- ausdrücklichen tariflichen oder vertraglichen Regelungen
Ob eine Kürzung zulässig ist, richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen und der Rechtsprechung.
Rückzahlungsklauseln
Arbeits- oder Tarifverträge können Rückzahlungspflichten enthalten.
Solche Klauseln sind jedoch nur wirksam,
wenn sie den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen und Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen.
Gleichbehandlung
Gewährt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld freiwillig,
muss er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
Beschäftigte dürfen insbesondere nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht über das "Ob" einer freiwilligen Sonderzahlung.
Mitbestimmung kann jedoch bestehen,
wenn der Arbeitgeber über die Verteilung, Ausgestaltung oder Berechnungsgrundsätze entscheidet, insbesondere nach:
§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Steuer- und Sozialversicherung
Weihnachtsgeld gehört grundsätzlich zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Die Höhe der Abzüge richtet sich nach den jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte profitieren von:
- zusätzlichem Einkommen
- finanzieller Entlastung
- Anerkennung ihrer Arbeit
- höherer Planungssicherheit
- tariflichen Leistungen
Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat sollte prüfen:
- Gibt es einen Tarifvertrag?
- Besteht eine Betriebsvereinbarung?
- Liegt eine betriebliche Übung vor?
- Werden alle Beschäftigten gleich behandelt?
- Bestehen Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung?
- Sind Rückzahlungsklauseln zulässig?
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- über tarifliche Ansprüche informieren
- auf Ungleichbehandlungen hinweisen
- Beschäftigte an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft verweisen
- Fragen zu Tarifverträgen beantworten
- Rückmeldungen aus der Belegschaft sammeln
Typische Arbeitgeberfehler
- freiwillige Leistungen unklar formulieren
- Beschäftigte ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln
- tarifliche Ansprüche missachten
- unwirksame Rückzahlungsklauseln verwenden
- betriebliche Übung unbeabsichtigt entstehen lassen
Typische Fehler von Betriebsräten
- Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung nicht nutzen
- tarifliche Regelungen nicht prüfen
- betriebliche Übung übersehen
- Beschäftigte unzureichend informieren
- freiwillige Leistungen mit tariflichen Ansprüchen verwechseln
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen zahlt seit acht Jahren jeweils im November ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts an alle Beschäftigten, ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu erklären.
Als der Arbeitgeber die Zahlung im neunten Jahr vollständig einstellen möchte, berufen sich mehrere Beschäftigte auf eine betriebliche Übung. Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber auf, die Rechtslage zu prüfen und unterstützt die Beschäftigten bei der Klärung ihrer Ansprüche.
Ablauf der Prüfung
Arbeitsverhältnis
⬇️
Anspruchsgrundlage prüfen
⬇️
Tarifvertrag oder Vertrag auswerten
⬇️
Betriebliche Übung prüfen
⬇️
Auszahlung
⬇️
Gleichbehandlung kontrollieren
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Vorschrift| Inhalt
TVG| Tarifverträge
§77 BetrVG| Betriebsvereinbarungen
§87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG| Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen
BGB| Vertragsrecht
AGG| Benachteiligungsverbot
EntgTranspG| Entgelttransparenz
Merksatz
«Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht grundsätzlich nicht. Ansprüche ergeben sich meist aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder einer betrieblichen Übung. Der Betriebsrat hat insbesondere Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung und Verteilung freiwilliger Sonderzahlungen.»
Bezug zu Knoten
- Tarifvertrag
- Tarifpolitik
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Betriebliche Übung
- Jahressonderzahlung
- 13. Monatsgehalt
- Sonderzahlung
- Entgelt
- Lohn
- §77 BetrVG
- §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
- TVG
- AGG
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
- Gewerkschaft
- Interessenvertretung
Praxisrelevanz
Weihnachtsgeld ist in vielen Betrieben ein wichtiger Bestandteil der Vergütung und spielt bei Tarifverhandlungen eine bedeutende Rolle. Betriebsräte sollten sorgfältig prüfen, auf welcher Grundlage die Zahlung erfolgt und ob Mitbestimmungsrechte bei der Verteilung bestehen. Vertrauensleute können Beschäftigte über tarifliche Ansprüche informieren und auf eine gleichmäßige sowie transparente Behandlung innerhalb des Betriebs hinwirken.