Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
Kurzbeschreibung
Der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) ist eine Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion. Er vertritt die beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Interessen der Beschäftigten in den obersten und oberen Bundesbehörden sowie in weiteren Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Zu seinen Mitgliedern gehören insbesondere Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende der Bundesverwaltung. Der VBOB setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Besoldung und Vergütung, moderne Arbeitsplätze, starke Mitbestimmung sowie eine leistungsfähige Bundesverwaltung ein.
Als Mitglied des dbb wirkt der VBOB bei tarifpolitischen Themen über die dbb tarifunion mit und unterstützt seine Mitglieder durch Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote und politische Interessenvertretung.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziele des VBOB
Der VBOB verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- faire Vergütung
- angemessene Besoldung
- starke Mitbestimmung
- moderne Bundesverwaltung
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Qualifizierung fördern
- Digitalisierung sinnvoll gestalten
- leistungsfähigen öffentlichen Dienst sichern
- Solidarität fördern
Aufgaben des VBOB
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:
- Mitglieder beraten
- Rechtsschutz gewähren
- Personalräte unterstützen
- Tarifpolitik über die dbb tarifunion begleiten
- beamtenpolitische Interessen vertreten
- Bildungsangebote anbieten
- Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Mitglieder gewinnen
- Beschäftigte informieren
- politische Interessenvertretung wahrnehmen
Bedeutung des VBOB
Der VBOB beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Wer vertritt die Interessen der Beschäftigten in den Bundesbehörden?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Wer begleitet Personalräte in Bundesbehörden?
Welche Rolle spielt der VBOB bei Tarif- und Beamtenpolitik?
Der VBOB verbindet Beamtenpolitik, Tarifpolitik, Personalvertretung und berufspolitische Interessenvertretung zu einer umfassenden Unterstützung seiner Mitglieder.
Grundprinzip
Beschäftigte vertreten
⬇️
Interessen bündeln
⬇️
Tarif- und Beamtenpolitik gestalten
⬇️
Arbeitsbedingungen verbessern
⬇️
Solidarität fördern
Organisation des VBOB
Der VBOB ist bundesweit organisiert und vertritt die Beschäftigten zahlreicher Bundesministerien, Bundesoberbehörden und weiterer Einrichtungen des Bundes.
Die Organisationsstruktur umfasst insbesondere:
- Bundesgewerkschaftstag (höchstes Beschlussorgan)
- Bundesvorstand
- Bundesleitung
- Landes- und Regionalstrukturen (je nach Organisationsbereich)
- Ortsverbände
- Dienststellenvertretungen
- Fachgruppen
- VBOB-Jugend
- Frauenvertretungen
- Seniorenvertretungen
- Fachkommissionen
- Arbeitskreise
Die Organisation ermöglicht eine enge Betreuung der Mitglieder sowohl auf Bundesebene als auch direkt in den Dienststellen.
Mitglieder des VBOB
Der VBOB vertritt insbesondere:
- Beschäftigte der Bundesministerien
- Beschäftigte oberster Bundesbehörden
- Beschäftigte oberer Bundesbehörden
- Beschäftigte nachgeordneter Bundesdienststellen
- Tarifbeschäftigte
- Beamtinnen und Beamte
- Auszubildende
- Anwärterinnen und Anwärter
- Studierende im öffentlichen Dienst
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten offen, die dem Organisationsbereich des VBOB angehören.
Tarifpolitik
Die tarifpolitische Vertretung erfolgt über die dbb tarifunion.
Schwerpunkte sind insbesondere:
- Tarifverhandlungen
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeitregelungen
- mobiles Arbeiten
- Digitalisierung der Verwaltung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Personalentwicklung
- Qualifizierung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beschäftigungssicherung
Für Beamtinnen und Beamte stehen zusätzlich Besoldung, Laufbahnrecht und Versorgung im Mittelpunkt.
Personalvertretung
Der VBOB unterstützt insbesondere:
- Personalratswahlen
- Personalratsarbeit
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Schulungen
- Rechtsberatung
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Dienstvereinbarungen
Die Betreuung erfolgt durch die zuständigen Ortsverbände und Funktionsträger innerhalb der Bundesverwaltung.
Leistungen für Mitglieder
Je nach Organisationsbereich gehören insbesondere dazu:
- Rechtsschutz
- Rechtsberatung
- Tarifberatung
- beamtenrechtliche Beratung
- Seminare
- Bildungsangebote
- Fachinformationen
- Mitgliederzeitschriften
- Versicherungsangebote (je nach Angebot)
- Netzwerk innerhalb des Verbandes
- politische Interessenvertretung
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den geltenden Satzungen und Leistungsangeboten des VBOB.
Bedeutung für Beschäftigte
Der VBOB unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:
- Vertretung ihrer beruflichen Interessen
- Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei Konflikten
- Tarifpolitik
- Beamtenpolitik
- Qualifizierungsangebote
- Information über aktuelle Entwicklungen
- Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft
Er stärkt die Interessenvertretung der Beschäftigten in den Bundesbehörden und setzt sich für eine moderne und leistungsfähige Bundesverwaltung ein.
Bedeutung für Personalräte
Der VBOB unterstützt Personalräte insbesondere durch:
- Schulungen
- rechtliche Beratung
- Fachinformationen
- Unterstützung bei Personalratswahlen
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Begleitung organisatorischer Veränderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Dienststellenleitungen
Die Zusammenarbeit zwischen VBOB und Personalräten trägt zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung in der Bundesverwaltung bei.
Bedeutung für Ansprechpartner und Vertrauenspersonen
Der VBOB verfügt – abhängig von Behörde und Organisationseinheit – über ehrenamtliche Ansprechpartner, Vertrauenspersonen und Funktionsträger. Eine bundesweit einheitliche Vertrauensleutestruktur wie bei einigen Industriegewerkschaften besteht nicht.
Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschäftigte beraten
- neue Mitglieder gewinnen
- Informationen des VBOB weitergeben
- Ansprechpartner in den Dienststellen sein
- Personalräte unterstützen
- über tarif- und beamtenrechtliche Entwicklungen informieren
- Fortbildungen vermitteln
- Aktionen und Informationsveranstaltungen begleiten
- Rückmeldungen aus den Dienststellen an den Verband weitergeben
- Solidarität innerhalb der Bundesverwaltung stärken
Sie bilden die Verbindung zwischen den Mitgliedern, den Personalräten und den haupt- sowie ehrenamtlichen Strukturen des VBOB.
Typische Fehler
- den VBOB mit dem dbb gleichsetzen
- annehmen, der VBOB vertrete ausschließlich Beamtinnen und Beamte
- Tarifpolitik und Beamtenpolitik vermischen
- Personalrat und Gewerkschaft verwechseln
- die Rolle der dbb tarifunion nicht kennen
- Beratungs- und Bildungsangebote nicht nutzen
- Mitbestimmung ausschließlich auf Personalräte reduzieren
Der VBOB verbindet die Interessenvertretung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten innerhalb der Bundesverwaltung.
Typische Fehler von Beschäftigten
- erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
- beamten- und tarifrechtliche Ansprüche nicht kennen
- Beratungsangebote des Verbandes nicht nutzen
- sich nicht an Personalratswahlen beteiligen
- Informationen ausschließlich über den Arbeitgeber beziehen
- Fortbildungsangebote nicht wahrnehmen
- die Bedeutung einer starken Interessenvertretung unterschätzen
Eine aktive Mitgliedschaft ermöglicht frühzeitige Unterstützung und stärkt die Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Praxisbeispiel
Ein Bundesministerium führt ein neues digitales Dokumentenmanagementsystem ein. Viele Beschäftigte befürchten Mehrarbeit und unzureichende Schulungen. Die Ansprechpartner des VBOB sammeln Rückmeldungen aus den Referaten und unterstützen den Personalrat bei den Gesprächen mit der Behördenleitung. Gleichzeitig informiert der Verband seine Mitglieder über Mitbestimmungsrechte, Datenschutzfragen und Qualifizierungsangebote. Durch die frühzeitige Beteiligung werden zusätzliche Schulungen, eine längere Einführungsphase und klare Regelungen zur Arbeitsorganisation vereinbart.
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|
|TVG|Tarifverträge für Tarifbeschäftigte|
|BPersVG|Mitbestimmung und Personalvertretung im Bundesdienst|
|BeamtStG|Grundlagen des Beamtenrechts|
|Bundeslaufbahnverordnung (BLV)|Laufbahnrecht des Bundes|
Merksatz
Der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) vertritt die Interessen der Beschäftigten der Bundesverwaltung. Er verbindet Tarifpolitik über die dbb tarifunion, Beamtenpolitik, Personalvertretung, Rechtsschutz und Qualifizierung zu einer umfassenden Interessenvertretung seiner Mitglieder.
Bezug zu Knoten
- Gewerkschaft
- dbb
- dbb tarifunion
- Bundesverwaltung
- Bundesbehörden
- Öffentlicher Dienst
- Beamte
- Tarifbeschäftigte
- Personalrat
- BPersVG
- BeamtStG
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
- Tarifvertrag
- Tarifverhandlung
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Koalitionsfreiheit
- Art. 9 Abs. 3 GG
- Rechtsschutz
- Schulung
Praxisrelevanz
Der VBOB ist die Fachgewerkschaft des dbb für Beschäftigte in den obersten und oberen Bundesbehörden. Er vertritt Tarifbeschäftigte und Beamtinnen sowie Beamte gleichermaßen und setzt sich für moderne Arbeitsbedingungen, eine leistungsfähige Bundesverwaltung und starke Mitbestimmung ein. Durch die Zusammenarbeit mit Personalräten, seinen örtlichen Vertretungen und der dbb tarifunion begleitet der VBOB organisatorische Veränderungen, Tarifverhandlungen und beamtenrechtliche Entwicklungen und unterstützt seine Mitglieder mit Beratung, Rechtsschutz und umfangreichen Bildungsangeboten.
