Personenbedingte Kündigung
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Personenbedingte Kündigung

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Kurzbeschreibung

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen beruht, die in der Person des Beschäftigten liegen. Der Arbeitnehmer kann die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum nicht mehr erbringen, ohne dass ihm dabei ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen wird.

Die häufigste Form der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.


Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziel der personenbedingten Kündigung

Aus Sicht des Arbeitgebers:

  • betriebliche Abläufe sichern
  • dauerhaft nicht erfüllbare Arbeitsverhältnisse beenden
  • wirtschaftliche Belastungen begrenzen

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund:

✅ in der Person des Beschäftigten

❌ nicht im Verhalten

❌ nicht im Betrieb

Der Beschäftigte kann die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung dauerhaft oder auf nicht absehbare Zeit nicht mehr erbringen.


Typische Gründe

Langzeiterkrankung

Der Beschäftigte ist über einen langen Zeitraum arbeitsunfähig.


Häufige Kurzerkrankungen

Regelmäßige Erkrankungen führen zu erheblichen betrieblichen Belastungen.


Verlust einer erforderlichen Qualifikation

Beispiele:

  • Fahrer verliert Führerschein
  • Pilot verliert Fluglizenz
  • Sicherheitszulassung entfällt

Fehlende körperliche Eignung

Der Beschäftigte kann bestimmte Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausführen.


Haftstrafe

Der Beschäftigte steht für längere Zeit nicht zur Verfügung.


Die krankheitsbedingte Kündigung

Die krankheitsbedingte Kündigung ist die häufigste Form der personenbedingten Kündigung.

Dabei müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.


Voraussetzungen einer wirksamen personenbedingten Kündigung

1. Negative Zukunftsprognose

Es muss zu erwarten sein, dass die Einschränkung auch künftig besteht.

Beispiele:

  • weitere lange Krankheitszeiten
  • dauerhafte Leistungseinschränkungen

2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung

Die Einschränkungen müssen den Betrieb erheblich belasten.

Beispiele:

  • Produktionsausfälle
  • Personalmangel
  • Vertretungskosten
  • Organisationsprobleme

3. Interessenabwägung

Es muss geprüft werden, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zumutbar ist.

Berücksichtigt werden:

  • Alter
  • Betriebszugehörigkeit
  • Familienstand
  • Chancen auf Genesung

4. Keine milderen Mittel

Vor einer Kündigung müssen Alternativen geprüft werden.

Beispiele:

  • Versetzung
  • Umsetzung
  • Teilzeitarbeit
  • technische Hilfsmittel
  • Qualifizierung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung spielt häufig das:

BEM

eine wichtige Rolle.

Ein BEM ist gesetzlich vorgesehen, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.


Bedeutung des BEM

Das BEM soll prüfen:

  • wie Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann
  • wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann
  • welche Unterstützungsmaßnahmen möglich sind

Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, erschwert aber oft die Rechtfertigung der Kündigung.


Beteiligung des Betriebsrats

Vor jeder personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören.

Rechtsgrundlage:

Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG

Der Betriebsrat erhält Informationen über:

  • Kündigungsgründe
  • Gesundheitsprognose
  • BEM-Verfahren
  • mögliche Alternativen

Besonderer Kündigungsschutz

Besondere Schutzvorschriften gelten beispielsweise für:

  • Schwerbehinderte Menschen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Schwangere

Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist häufig zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Siehe:

SGB IX


Kündigungsschutzklage

Beschäftigte können die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.

Das Arbeitsgericht prüft insbesondere:

  • Zukunftsprognose
  • betriebliche Belastungen
  • Interessenabwägung
  • Durchführung eines BEM
  • mögliche Alternativen

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • die Kündigung prüfen
  • Fragen zum BEM stellen
  • Alternativen aufzeigen
  • Widerspruchsgründe prüfen
  • Beschäftigte unterstützen

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • Beschäftigte begleiten
  • Unterstützung organisieren
  • Kontakte zum Betriebsrat herstellen
  • auf Hilfsangebote aufmerksam machen

Praxisbeispiel

Ein Beschäftigter ist aufgrund einer schweren Erkrankung über mehrere Jahre immer wieder arbeitsunfähig.

Der Arbeitgeber prüft:

  • Gesundheitsprognose
  • Einsatzmöglichkeiten
  • BEM-Maßnahmen
  • alternative Arbeitsplätze

Erst wenn keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist, kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht.


Typische Fehler des Arbeitgebers

  • fehlende Zukunftsprognose
  • kein oder unzureichendes BEM
  • Alternativen nicht geprüft
  • fehlerhafte Betriebsratsanhörung
  • unzureichende Interessenabwägung

Unterschied zu anderen Kündigungsarten

Personenbedingte Kündigung

Grund liegt in der Person.


Verhaltensbedingte Kündigung

Grund liegt im Verhalten.


Betriebsbedingte Kündigung

Grund liegt im Betrieb.

Siehe:


Merksatz

Eine personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Beschäftigte seine Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann und keine zumutbare Alternative zur Kündigung besteht.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die personenbedingte Kündigung stellt hohe rechtliche Anforderungen an den Arbeitgeber. Insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen spielen BEM, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und die Interessenabwägung eine zentrale Rolle. Für Betriebsräte und Vertrauensleute gehört sie zu den wichtigsten Themen im Bereich Kündigungsschutz und Beschäftigungssicherung.

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