komba gewerkschaft
Kurzbeschreibung
Die komba gewerkschaft ist eine Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion. Sie vertritt die beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Interessen von Beschäftigten des kommunalen und öffentlichen Dienstes. Zu ihren Mitgliedern gehören Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende in Kommunen, Städten, Gemeinden, Landkreisen und weiteren öffentlichen Einrichtungen.
Die komba setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung, starke Mitbestimmung, moderne öffentliche Verwaltungen, gute Ausbildung sowie sichere Arbeitsplätze ein. Sie unterstützt ihre Mitglieder durch Tarifpolitik, Rechtsschutz, Bildungsangebote und die Begleitung von Personalräten.
Mit Landesgewerkschaften und örtlichen Gruppen ist die komba bundesweit vertreten und eng mit den kommunalen Verwaltungen verbunden.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziele der komba
Die komba verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- faire Bezahlung
- angemessene Besoldung
- starke Mitbestimmung
- leistungsfähige Kommunalverwaltung
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Qualifizierung fördern
- Ausbildung stärken
- Gleichstellung unterstützen
- Solidarität fördern
Aufgaben der komba
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:
- Tarifverhandlungen über die dbb tarifunion unterstützen
- Mitglieder beraten
- Rechtsschutz gewähren
- Personalräte unterstützen
- Bildungsangebote anbieten
- Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Mitglieder gewinnen
- Beschäftigte informieren
- politische Interessenvertretung begleiten
Bedeutung der komba
Die komba beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Wer vertritt die Interessen kommunaler Beschäftigter?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Wer begleitet Personalräte im kommunalen Bereich?
Welche Rolle spielt die komba bei Tarif- und Beamtenpolitik?
Die komba verbindet Tarifpolitik, Beamtenpolitik, Personalvertretung und berufspolitische Interessenvertretung zu einer umfassenden Unterstützung ihrer Mitglieder.
Grundprinzip
Beschäftigte vertreten
⬇️
Interessen bündeln
⬇️
Tarif- und Personalvertretung stärken
⬇️
Arbeitsbedingungen verbessern
⬇️
Solidarität fördern
Organisation der komba
Die komba gewerkschaft ist föderal aufgebaut und organisiert sich über eigenständige Landesgewerkschaften.
Die Organisationsstruktur umfasst insbesondere:
- Bundesgewerkschaftstag (höchstes Beschlussorgan)
- Bundesvorstand
- Landesgewerkschaften
- Kreisverbände
- Ortsverbände
- Fachgruppen
- komba jugend
- Frauenvertretungen
- Seniorenvertretungen
- Fachkommissionen
- Arbeitskreise
Diese Struktur ermöglicht eine enge Betreuung der Mitglieder auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Mitglieder der komba
Die komba vertritt insbesondere:
- Beschäftigte kommunaler Verwaltungen
- Beschäftigte von Städten und Gemeinden
- Beschäftigte von Landkreisen
- Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beamtinnen und Beamte
- Beschäftigte kommunaler Eigenbetriebe
- Beschäftigte kommunaler Unternehmen
- Beschäftigte von Ver- und Entsorgungsbetrieben
- Feuerwehrangehörige
- Beschäftigte des Rettungsdienstes
- Auszubildende
- Studierende
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten der von der komba vertretenen Bereiche offen.
Tarifpolitik
Die komba beteiligt sich über die dbb tarifunion insbesondere an:
- Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeitregelungen
- Ausbildungsvergütungen
- Zulagen
- mobiles Arbeiten
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beschäftigungssicherung
- Personalentwicklung
- betriebliche Altersversorgung
Schwerpunkte sind vor allem die Tarifverträge des kommunalen öffentlichen Dienstes (TVöD) und weiterer öffentlicher Arbeitgeber.
Personalvertretung
Die komba unterstützt insbesondere:
- Personalratsgründungen
- Personalratswahlen
- Personalratsarbeit
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Schulungen
- Rechtsberatung
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Dienstvereinbarungen
Die praktische Betreuung erfolgt durch die zuständigen Landesgewerkschaften und örtlichen Gliederungen.
Leistungen für Mitglieder
Je nach Landesgewerkschaft und Mitgliedschaft gehören insbesondere dazu:
- Rechtsschutz
- Rechtsberatung
- Tarifberatung
- Seminare
- Bildungsangebote
- Fachinformationen
- Mitgliederzeitschriften
- Versicherungsleistungen (je nach Angebot)
- Netzwerk innerhalb der Gewerkschaft
- politische Interessenvertretung
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Satzungen und Angeboten der komba-Landesgewerkschaften.
Bedeutung für Beschäftigte
Die komba unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:
- Vertretung ihrer beruflichen Interessen
- Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei Konflikten
- Tarifpolitik
- Beamtenpolitik
- Qualifizierungsangebote
- Information über aktuelle Entwicklungen
- Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft
Sie stärkt die Interessenvertretung kommunaler Beschäftigter und fördert die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes.
Bedeutung für Personalräte
Die komba unterstützt Personalräte insbesondere durch:
- Schulungen
- rechtliche Beratung
- Fachinformationen
- Unterstützung bei Personalratswahlen
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Begleitung organisatorischer Veränderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Dienststellenleitungen
Die Zusammenarbeit zwischen komba und Personalräten trägt wesentlich zu einer wirksamen Interessenvertretung in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bei.
Bedeutung für Ansprechpartner und Vertrauenspersonen
Die komba gewerkschaft verfügt – je nach Landesgewerkschaft und Dienststelle – über ehrenamtliche Ansprechpartner, Vertrauenspersonen und örtliche Funktionsträger. Anders als klassische Industriegewerkschaften ist die Ausgestaltung der Vertrauensleutearbeit nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschäftigte beraten
- neue Mitglieder gewinnen
- Informationen der komba weitergeben
- Ansprechpartner in der Dienststelle sein
- Personalräte unterstützen
- Mitglieder über tarifliche und beamtenrechtliche Entwicklungen informieren
- Schulungen vermitteln
- Aktionen und Kampagnen begleiten
- Rückmeldungen aus den Dienststellen an die Landesgewerkschaft weitergeben
- Solidarität innerhalb der Dienststelle stärken
Sie bilden die Verbindung zwischen den Mitgliedern, den Personalräten und den hauptamtlichen Strukturen der komba.
Typische Fehler
- die komba ausschließlich als Beamtengewerkschaft ansehen
- Tarifbeschäftigte und Beamtinnen bzw. Beamte gleich behandeln
- Personalrat und Gewerkschaft miteinander verwechseln
- die Rolle der dbb tarifunion nicht kennen
- die Eigenständigkeit der Landesgewerkschaften übersehen
- Beratungs- und Bildungsangebote nicht nutzen
- Mitbestimmung ausschließlich auf Personalräte reduzieren
Die komba verbindet Tarifpolitik, Beamtenpolitik, Personalvertretung und kommunale Interessenvertretung.
Typische Fehler von Beschäftigten
- erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
- nicht wissen, welche Gewerkschaft zuständig ist
- beamtenrechtliche und tarifrechtliche Regelungen vermischen
- Beratungsangebote nicht nutzen
- sich nicht an Personalratswahlen beteiligen
- Informationen ausschließlich über den Arbeitgeber beziehen
- Fortbildungsangebote der komba nicht wahrnehmen
Eine aktive Mitgliedschaft erleichtert die Interessenvertretung und ermöglicht frühzeitige Unterstützung.
Praxisbeispiel
Eine Stadtverwaltung führt ein neues digitales Fachverfahren ein. Viele Beschäftigte befürchten eine höhere Arbeitsbelastung und unklare Zuständigkeiten. Die komba sammelt gemeinsam mit ihren Ansprechpartnern Rückmeldungen aus den Dienststellen und unterstützt den Personalrat bei den Verhandlungen mit der Dienststellenleitung. Gleichzeitig informiert sie ihre Mitglieder über tarif- und beamtenrechtliche Auswirkungen sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Durch die frühzeitige Beteiligung können Schulungen, zusätzliche Einarbeitungszeiten und klare Regelungen zur Arbeitsorganisation vereinbart werden.
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|
|TVG|Tarifverträge für Tarifbeschäftigte|
|BPersVG|Mitbestimmung und Personalvertretung im Bundesdienst|
|BeamtStG|Grundlagen des Beamtenrechts|
|Landespersonalvertretungsgesetze|Mitbestimmung im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen|
Merksatz
Die komba gewerkschaft vertritt die Interessen kommunaler Beschäftigter sowie von Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst. Sie verbindet Tarifpolitik über die dbb tarifunion, Beamtenpolitik, Personalvertretung, Rechtsschutz und Qualifizierung zu einer umfassenden Interessenvertretung ihrer Mitglieder.
Bezug zu Knoten
- Gewerkschaft
- dbb
- dbb tarifunion
- Öffentlicher Dienst
- Kommunalverwaltung
- Beamte
- Tarifbeschäftigte
- Personalrat
- BPersVG
- BeamtStG
- Tarifvertrag
- Tarifverhandlung
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Koalitionsfreiheit
- Art. 9 Abs. 3 GG
- Rechtsschutz
- Öffentlichkeitsarbeit
- Schulung
- Berufsverband
Praxisrelevanz
Die komba gewerkschaft ist eine der wichtigsten Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion für den kommunalen und öffentlichen Dienst. Sie vertritt Tarifbeschäftigte und Beamtinnen sowie Beamte gleichermaßen und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, eine moderne Verwaltung und starke Mitbestimmung ein. Durch die enge Zusammenarbeit mit Personalräten, ihren Landesgewerkschaften und der dbb tarifunion begleitet sie Tarifverhandlungen, organisatorische Veränderungen und Reformen im öffentlichen Dienst und unterstützt ihre Mitglieder mit Beratung, Rechtsschutz und umfangreichen Bildungsangeboten.
