DVG – Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft
Kurzbeschreibung
Die DVG – Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft ist eine Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion. Sie vertritt die beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Interessen von Beschäftigten in Verwaltungsbereichen des öffentlichen Dienstes.
Zu ihren Mitgliedern gehören insbesondere Beschäftigte in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen. Vertreten werden sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die DVG setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Besoldung und Vergütung, moderne Verwaltung, Digitalisierung, Qualifizierung sowie starke Personalvertretungen ein. Als Mitglied des dbb wirkt sie bei tarifpolitischen Themen über die dbb tarifunion mit und unterstützt ihre Mitglieder durch Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote und politische Interessenvertretung.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziele der DVG
Die DVG verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- faire Vergütung
- angemessene Besoldung
- moderne Verwaltung stärken
- Digitalisierung sinnvoll gestalten
- Gesundheits- und Arbeitsschutz fördern
- starke Mitbestimmung
- Qualifizierung unterstützen
- Nachwuchs gewinnen
- Solidarität fördern
Aufgaben der DVG
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören insbesondere:
- Mitglieder beraten
- Rechtsschutz gewähren
- Personalräte unterstützen
- Tarifpolitik über die dbb tarifunion begleiten
- beamtenpolitische Interessen vertreten
- Fortbildungen anbieten
- Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Mitglieder gewinnen
- Beschäftigte informieren
- berufspolitische Interessen vertreten
Bedeutung der DVG
Die DVG beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Wer vertritt die Interessen von Beschäftigten in Verwaltungsbereichen?
Welche Unterstützung erhalten Mitglieder?
Wer begleitet Personalräte in Verwaltungsbehörden?
Welche Rolle spielt die DVG bei Tarif- und Beamtenpolitik?
Die DVG verbindet Tarifpolitik, Beamtenpolitik, Personalvertretung und berufspolitische Interessenvertretung zu einer umfassenden Unterstützung ihrer Mitglieder.
Grundprinzip
Beschäftigte der Verwaltung vertreten
⬇️
Interessen bündeln
⬇️
Tarif- und Beamtenpolitik gestalten
⬇️
Verwaltung verbessern
⬇️
Solidarität fördern
Organisation der DVG
Die DVG ist bundesweit organisiert und verfügt über Strukturen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Durch ihre Ausrichtung auf Verwaltungsbeschäftigte verbindet sie allgemeine gewerkschaftliche Interessenvertretung mit der besonderen Situation von Beschäftigten in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Die Organisationsstruktur umfasst insbesondere:
- Gewerkschaftstag (höchstes Beschlussorgan)
- Bundesvorstand
- Bundesleitung
- Landesverbände
- Bezirksverbände
- Ortsverbände
- Fachgruppen
- Jugendorganisationen
- Seniorenvertretungen
- Frauenvertretungen
- Fachkommissionen
- Arbeitskreise
Durch diese Struktur werden Beschäftigte sowohl auf politischer Ebene als auch direkt in den Verwaltungen vertreten.
Mitglieder der DVG
Die DVG vertritt insbesondere:
- Verwaltungsbeschäftigte
- Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
- Beschäftigte in Ministerien
- Beschäftigte in Kommunalverwaltungen
- Beschäftigte in Landesverwaltungen
- Beschäftigte in Bundesbehörden
- Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen
- Tarifbeschäftigte
- Beamtinnen und Beamte
- Auszubildende
- Anwärterinnen und Anwärter
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Beschäftigten offen, die im Verwaltungsbereich des öffentlichen Dienstes tätig sind.
Tarifpolitik
Die tarifpolitische Vertretung erfolgt über die dbb tarifunion.
Schwerpunkte sind insbesondere:
- Tarifverhandlungen
- Entgelterhöhungen
- Arbeitszeitregelungen
- mobiles Arbeiten
- Digitalisierung der Verwaltung
- Personalentwicklung
- Qualifizierung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beschäftigungssicherung
Für Beamtinnen und Beamte stehen zusätzlich Besoldung, Laufbahnrecht und Versorgung im Mittelpunkt.
Personalvertretung
Die DVG unterstützt insbesondere:
- Personalratswahlen
- Personalratsarbeit
- Mitbestimmung
- Mitwirkung
- Schulungen
- Rechtsberatung
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Dienstvereinbarungen
Die praktische Betreuung erfolgt über die jeweiligen Landesverbände und örtlichen Ansprechpartner.
Leistungen für Mitglieder
Je nach Landesverband gehören insbesondere dazu:
- Rechtsschutz
- Rechtsberatung
- Tarifberatung
- beamtenrechtliche Beratung
- Seminare
- Fortbildungen
- Fachinformationen
- Mitgliederzeitschriften
- berufliche Netzwerke
- politische Interessenvertretung
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Satzungen und Angeboten der Landesverbände.
Bedeutung für Beschäftigte
Die DVG unterstützt Beschäftigte insbesondere durch:
- Vertretung ihrer beruflichen Interessen
- Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei Konflikten
- Tarifpolitik
- Beamtenpolitik
- Qualifizierungsangebote
- Information über aktuelle Entwicklungen
- Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft
Sie stärkt die Interessenvertretung von Verwaltungsbeschäftigten und setzt sich für eine moderne, leistungsfähige öffentliche Verwaltung ein.
Bedeutung für Personalräte
Die DVG unterstützt Personalräte insbesondere durch:
- Schulungen
- rechtliche Beratung
- Fachinformationen
- Unterstützung bei Personalratswahlen
- Erfahrungsaustausch
- Vernetzung
- Begleitung organisatorischer Veränderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Dienststellenleitungen
Die Zusammenarbeit zwischen DVG und Personalräten stärkt die Mitbestimmung in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Bedeutung für Ansprechpartner und Vertrauenspersonen
Die DVG verfügt über ehrenamtliche Ansprechpartner, Vertrauenspersonen und Funktionsträger in Behörden und Verwaltungseinrichtungen. Sie bilden die Verbindung zwischen den Beschäftigten, den Personalräten und den gewerkschaftlichen Strukturen.
Sie übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschäftigte beraten
- neue Mitglieder gewinnen
- Informationen der DVG weitergeben
- Ansprechpartner in Behörden und Verwaltungen sein
- Personalräte unterstützen
- über tarif- und beamtenrechtliche Entwicklungen informieren
- Fortbildungen vermitteln
- gewerkschaftliche Informationsveranstaltungen begleiten
- Rückmeldungen aus den Dienststellen an die Gewerkschaft weitergeben
- Solidarität innerhalb der Verwaltungsbereiche stärken
Sie sorgen dafür, dass die praktischen Erfahrungen der Beschäftigten in die gewerkschaftliche Arbeit und politische Interessenvertretung einfließen.
Typische Fehler
- die DVG ausschließlich als Beamtenvertretung ansehen
- die DVG mit dem dbb gleichsetzen
- Tarifpolitik und Beamtenpolitik vermischen
- Personalrat und Gewerkschaft verwechseln
- die Rolle der dbb tarifunion nicht kennen
- Verwaltungsarbeit als reine Sachbearbeitung unterschätzen
- Beratungs- und Bildungsangebote nicht nutzen
Die DVG verbindet die Interessen von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten und setzt sich für eine leistungsfähige Verwaltung ein.
Typische Fehler von Beschäftigten
- erst im Konfliktfall Mitglied werden wollen
- tarifliche oder beamtenrechtliche Ansprüche nicht kennen
- Beratungsangebote nicht nutzen
- sich nicht an Personalratswahlen beteiligen
- Veränderungen in der Verwaltung passiv hinnehmen
- Fortbildungsangebote nicht wahrnehmen
- Digitalisierung nur als technische Veränderung betrachten
Eine aktive Interessenvertretung ermöglicht Beschäftigten, Veränderungen frühzeitig mitzugestalten.
Praxisbeispiel
Eine Kommunalverwaltung führt eine neue digitale Verwaltungssoftware ein. Beschäftigte befürchten zusätzliche Arbeitsbelastung, fehlende Schulungen und unklare Zuständigkeiten.
Die Ansprechpartner der DVG sammeln Rückmeldungen aus den Fachämtern und unterstützen den Personalrat bei den Gesprächen mit der Verwaltungsleitung. Gleichzeitig informiert die Gewerkschaft über Beteiligungsrechte, Qualifizierungsansprüche und Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation.
Durch die gemeinsame Interessenvertretung werden zusätzliche Schulungen, eine angepasste Einführung und verbindliche Regelungen zur Nutzung der neuen Systeme vereinbart.
Verhältnis zu anderen Vorschriften
|Vorschrift|Inhalt|
|---|---|
|Art. 9 Abs. 3 GG|Koalitionsfreiheit und Recht zur Bildung von Gewerkschaften|
|TVG|Grundlagen von Tarifverträgen|
|BPersVG|Mitbestimmung und Personalvertretung im Bundesdienst|
|BeamtStG|Grundlagen des Beamtenrechts|
|Landespersonalvertretungsgesetze|Mitbestimmung in Ländern und Kommunen|
Merksatz
Die DVG – Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft vertritt die Interessen von Beschäftigten in Verwaltungsbereichen des öffentlichen Dienstes. Sie verbindet Tarifpolitik über die dbb tarifunion, Beamtenpolitik, Personalvertretung, Rechtsschutz und Qualifizierung zu einer umfassenden Interessenvertretung ihrer Mitglieder.
Bezug zu Knoten
- Gewerkschaft
- dbb
- dbb tarifunion
- Öffentlicher Dienst
- Verwaltung
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Behörde
- Beamte
- Tarifbeschäftigte
- Personalrat
- BPersVG
- BeamtStG
- Tarifvertrag
- Tarifverhandlung
- Mitbestimmung
- Rechtsschutz
- Qualifizierung
Praxisrelevanz
Die DVG ist eine Fachgewerkschaft des dbb für Beschäftigte in Verwaltungsbereichen des öffentlichen Dienstes. Sie vertritt Tarifbeschäftigte und Beamtinnen sowie Beamte und setzt sich für moderne Verwaltungsstrukturen, faire Arbeitsbedingungen und eine starke Interessenvertretung ein.
Besondere Bedeutung hat die Arbeit der DVG bei Themen wie Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung. Durch Beratung, Rechtsschutz, Bildungsangebote und die Unterstützung von Personalräten stärkt sie die Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
