BGG – Behindertengleichstellungsgesetz
Kurzbeschreibung
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dient der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Beseitigung von Benachteiligungen im öffentlichen und teilweise auch arbeitsbezogenen Bereich.
Es stärkt Barrierefreiheit, Teilhabe und Gleichbehandlung im gesellschaftlichen und institutionellen Kontext.
Europarechtlicher Hintergrund
Das BGG steht im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention sowie europäischer Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien.
Verknüpfungen:
Ziel des BGG
Das Gesetz soll:
- Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abbauen
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schaffen
- gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
- Diskriminierung verhindern
- gesellschaftliche Inklusion fördern
Anwendungsbereich
Das BGG gilt insbesondere für:
- Bundesbehörden
- öffentliche Stellen des Bundes
- öffentlich zugängliche Einrichtungen
- digitale und bauliche Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich
Zentrale Inhalte
- Barrierefreiheit von Gebäuden und Verkehr
- Kommunikation und Information in zugänglicher Form
- Gebärdensprache und leichte Sprache
- Benachteiligungsverbot
- Gleichstellungsauftrag öffentlicher Stellen
Rechte der Betroffenen
Menschen mit Behinderung haben insbesondere:
- Anspruch auf barrierefreie Kommunikation
- Anspruch auf diskriminierungsfreie Teilhabe im öffentlichen Bereich
- Anspruch auf angemessene Vorkehrungen (je nach Kontext)
- Recht auf Gleichbehandlung durch öffentliche Stellen
Pflichten öffentlicher Stellen
Öffentliche Stellen müssen:
- Barrieren abbauen
- barrierefreie Information bereitstellen
- Diskriminierung vermeiden
- Zugänglichkeit sicherstellen
- Gleichstellungsmaßnahmen umsetzen
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Gleichbehandlung schwerbehinderter Menschen
- Einhaltung von Gleichstellungs- und Inklusionsvorgaben
- Barrierefreiheit im Betrieb (indirekt über Arbeitsschutz und Integration)
- Integration schwerbehinderter Beschäftigter
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- schwerbehinderte Beschäftigte nicht benachteiligt werden
- Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sind
- notwendige Anpassungen umgesetzt werden
- Integration im Betrieb gefördert wird
- Unterstützungsmaßnahmen genutzt werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann unterstützen bei:
- Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze
- Integration schwerbehinderter Menschen
- organisatorischen Anpassungen im Betrieb
- Schulungen zu Inklusion und Sensibilisierung
- Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- auf Barrierefreiheit hinwirken
- Benachteiligungen früh erkennen
- Integrationsmaßnahmen begleiten
- Maßnahmen zur Inklusion fördern
- mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten
Typische Anwendungsfälle
- barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung
- digitale Barrierefreiheit (Software, Systeme)
- Zugang zu Informationen und Dokumenten
- Anpassung von Arbeitsplätzen für Behinderungen
- Diskriminierungsfälle im Betrieb
- fehlende technische oder organisatorische Hilfen
- Integration schwerbehinderter Beschäftigter
- Sensibilisierung der Belegschaft
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das BGG ist ein Bundesgesetz.
Es steht über:
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- internen Richtlinien
Es wird ergänzt durch: