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354 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 46 Verknüpfungen

BGG – Behindertengleichstellungsgesetz


Kurzbeschreibung

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dient der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Beseitigung von Benachteiligungen im öffentlichen und teilweise auch arbeitsbezogenen Bereich.

Es stärkt Barrierefreiheit, Teilhabe und Gleichbehandlung im gesellschaftlichen und institutionellen Kontext.


Europarechtlicher Hintergrund

Das BGG steht im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention sowie europäischer Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien.

Verknüpfungen:


Ziel des BGG

Das Gesetz soll:

  • Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abbauen
  • Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schaffen
  • gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
  • Diskriminierung verhindern
  • gesellschaftliche Inklusion fördern

Anwendungsbereich

Das BGG gilt insbesondere für:

  • Bundesbehörden
  • öffentliche Stellen des Bundes
  • öffentlich zugängliche Einrichtungen
  • digitale und bauliche Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich

Zentrale Inhalte

  • Barrierefreiheit von Gebäuden und Verkehr
  • Kommunikation und Information in zugänglicher Form
  • Gebärdensprache und leichte Sprache
  • Benachteiligungsverbot
  • Gleichstellungsauftrag öffentlicher Stellen

Rechte der Betroffenen

Menschen mit Behinderung haben insbesondere:

  • Anspruch auf barrierefreie Kommunikation
  • Anspruch auf diskriminierungsfreie Teilhabe im öffentlichen Bereich
  • Anspruch auf angemessene Vorkehrungen (je nach Kontext)
  • Recht auf Gleichbehandlung durch öffentliche Stellen

Pflichten öffentlicher Stellen

Öffentliche Stellen müssen:

  • Barrieren abbauen
  • barrierefreie Information bereitstellen
  • Diskriminierung vermeiden
  • Zugänglichkeit sicherstellen
  • Gleichstellungsmaßnahmen umsetzen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Gleichbehandlung schwerbehinderter Menschen
  • Einhaltung von Gleichstellungs- und Inklusionsvorgaben
  • Barrierefreiheit im Betrieb (indirekt über Arbeitsschutz und Integration)
  • Integration schwerbehinderter Beschäftigter

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • schwerbehinderte Beschäftigte nicht benachteiligt werden
  • Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sind
  • notwendige Anpassungen umgesetzt werden
  • Integration im Betrieb gefördert wird
  • Unterstützungsmaßnahmen genutzt werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann unterstützen bei:

  • Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze
  • Integration schwerbehinderter Menschen
  • organisatorischen Anpassungen im Betrieb
  • Schulungen zu Inklusion und Sensibilisierung
  • Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • auf Barrierefreiheit hinwirken
  • Benachteiligungen früh erkennen
  • Integrationsmaßnahmen begleiten
  • Maßnahmen zur Inklusion fördern
  • mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten

Typische Anwendungsfälle

  • barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung
  • digitale Barrierefreiheit (Software, Systeme)
  • Zugang zu Informationen und Dokumenten
  • Anpassung von Arbeitsplätzen für Behinderungen
  • Diskriminierungsfälle im Betrieb
  • fehlende technische oder organisatorische Hilfen
  • Integration schwerbehinderter Beschäftigter
  • Sensibilisierung der Belegschaft

Anhang

!BGG.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das BGG ist ein Bundesgesetz.

Es steht über:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen
  • internen Richtlinien

Es wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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