Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Kurzbeschreibung
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) dient dem Schutz und der finanziellen Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes.
Es regelt den Anspruch auf Elterngeld sowie die Inanspruchnahme von Elternzeit und schafft Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Europarechtlicher Hintergrund
Das BEEG setzt mehrere familien- und sozialpolitische Vorgaben im nationalen Recht um.
Verknüpfungen:
Ziel des BEEG
Menschen dürfen nicht benachteiligt werden wegen:
- Elternschaft
- Schwangerschaft
- Betreuung von Kindern
- familiärer Situation
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 BEEG – Elterngeld
- § 2 BEEG – Elterngeldhöhe
- § 3 BEEG – Berechnung
- § 4 BEEG – Bezugsdauer
- § 5 BEEG – Elternzeit
- § 6 BEEG – Teilzeit während Elternzeit
- § 7 BEEG – Antrag und Verfahren
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit
- Anspruch auf Gleichbehandlung
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Anträge auf Elternzeit berücksichtigen
- Elterngeldregelungen beachten
- Beschäftigte schützen
- gesetzliche Vorgaben einhalten
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung des BEEG
- Schutz von Beschäftigten mit Familienpflichten
- Gleichbehandlung
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- keine Benachteiligung wegen Elternschaft erfolgt
- Regelungen korrekt angewendet werden
- Beschäftigte informiert sind
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen bestehen
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Elternzeitregelungen
- Teilzeitmodellen
- familienfreundlicher Arbeitsorganisation
- Informationsprozessen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- frühzeitig eingebunden werden
- Beschäftigte beraten
- Konflikte vermeiden helfen
- familienfreundliche Lösungen fördern
Typische Anwendungsfälle
- Antrag auf Elternzeit
- Rückkehr aus der Elternzeit
- Teilzeit während Elternzeit
- organisatorische Anpassungen im Betrieb
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das BEEG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es setzt Vorgaben des Sozialrechts um und steht über:
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- Weisungen des Arbeitgebers