Elterngeld
Kurzbeschreibung
Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen.
Es ersetzt teilweise das wegfallende Einkommen und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Grundgedanke:
Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes Zeit für Betreuung und Erziehung erhalten, ohne vollständig auf Einkommen verzichten zu müssen.
Ziele des Elterngeldes
Das Elterngeld verfolgt mehrere Ziele:
- finanzielle Absicherung junger Familien
- Förderung früher Betreuung durch Eltern
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Förderung einer gleichmäßigeren Aufteilung der Familienarbeit
Abgrenzung: Elterngeld und Elternzeit
Diese Begriffe werden häufig verwechselt.
|Elterngeld|Elternzeit|
|-|-|
|Staatliche Geldleistung|Arbeitsrechtliche Freistellung|
|Regelt finanzielle Unterstützung|Regelt Fernbleiben von der Arbeit|
|BEEG|BEEG|
|Zuständige Elterngeldstelle|Arbeitgeber|
Zusammenhang:
Geburt eines Kindes
↓
Elternzeit ermöglicht Betreuung
↓
Elterngeld unterstützt finanziell
Rechtsgrundlage
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Das BEEG regelt:
- Anspruch auf Elterngeld
- Höhe und Bezugsdauer
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- Elternzeit
Anspruchsvoraussetzungen
Grundsätzlich können Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie:
- ihr Kind selbst betreuen und erziehen
- mit dem Kind in einem Haushalt leben
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- nicht oder nicht vollständig erwerbstätig sind
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen vor der Geburt.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens.
Berücksichtigt werden insbesondere:
- Einkommen vor der Geburt
- Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums
- persönliche Lebenssituation
Basiselterngeld
Das klassische Elterngeld wird als:
Basiselterngeld
bezeichnet.
Grundprinzip:
- ein Elternteil kann die Betreuung übernehmen
- Einkommen wird teilweise ersetzt
- beide Eltern können die Leistung untereinander aufteilen
Bezugsdauer
Grundsätzlich:
- bis zu 12 Monate Basiselterngeld
Eine Verlängerung auf:
- bis zu 14 Monate
ist möglich, wenn beide Elternteile die Betreuung übernehmen und die Voraussetzungen für zusätzliche Monate erfüllt sind.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit.
Ziel:
- erleichterter Wiedereinstieg
- bessere Verbindung von Beruf und Familie
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die gleichzeitig in einem bestimmten Umfang Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung teilen.
Elterngeld und Erwerbstätigkeit
Während des Elterngeldbezugs ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich, allerdings nur innerhalb gesetzlicher Grenzen.
Ziel:
- schrittweiser Wiedereinstieg
- Verbindung von Betreuung und Beruf
Elterngeld und Arbeitgeber
Das Elterngeld selbst wird nicht vom Arbeitgeber gezahlt.
Der Arbeitgeber ist jedoch betroffen durch:
- Elternzeit
- Teilzeit während der Elternzeit
- Rückkehr an den Arbeitsplatz
Verhältnis zur Elternzeit
Die Elternzeit gibt Beschäftigten einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung eines Kindes.
Wichtige Themen:
- Kündigungsschutz
- Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Teilzeit während der Elternzeit
Siehe:
Kündigungsschutz während Elternzeit
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Ziel:
- Arbeitsplatz sichern
- Betreuung des Kindes ermöglichen
Elterngeld und Mutterschutz
Nach der Geburt bestehen zunächst Regelungen des Mutterschutzes.
Zusammenhang:
Schwangerschaft
↓
Mutterschutzfrist
↓
Mutterschaftsgeld
↓
Elterngeld
Siehe:
Elterngeld und Gleichstellung
Das Elterngeld unterstützt:
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- stärkere Beteiligung beider Elternteile
- Rückkehrmöglichkeiten in den Beruf
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat beim Elterngeld selbst keine Entscheidungsbefugnis.
Berührungspunkte bestehen jedoch bei:
- Elternzeit
- Teilzeitmodellen
- Arbeitszeitgestaltung
- Wiedereinstieg
Grundlage:
§80 BetrVG
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung von Schutzgesetzen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§87 BetrVG
Mitbestimmung beispielsweise bei:
- Arbeitszeitregelungen
- betrieblichen Rahmenbedingungen
Bedeutung für Beschäftigte
Elterngeld ermöglicht:
- finanzielle Unterstützung nach der Geburt
- Betreuung des Kindes
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Bedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen insbesondere berücksichtigen:
- Elternzeitansprüche
- Rückkehrrechte
- Teilzeitwünsche
- Diskriminierungsverbote
Typische Fehler
- Elterngeld und Elternzeit verwechseln
- Arbeitgeber als Zahlstelle ansehen
- Rückkehrrechte falsch einschätzen
- Elternzeit als Nachteil für Beschäftigte bewerten
- Teilzeitwünsche während Elternzeit nicht korrekt behandeln
Praxisbeispiel
Eine Mitarbeiterin bekommt ein Kind.
Ablauf:
1. Mutterschutzfrist endet
2. Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt
3. Elterngeld wird bei der zuständigen Stelle beantragt
4. Betreuung und Erwerbstätigkeit werden geplant
5. Rückkehr in den Betrieb wird vorbereitet
Ergebnis:
Familie und Beruf können miteinander verbunden werden.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Elternzeit|Arbeitsrechtliche Freistellung|
|Mutterschutzgesetz|Schutz vor und nach Geburt|
|Mutterschaftsgeld|Leistung während Mutterschutzfrist|
|Familie|Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben|
|Beschäftigungsschutz|Sicherung des Arbeitsplatzes|
|Teilzeit|Möglichkeit des Wiedereinstiegs|
|Gleichbehandlung|Schutz vor Benachteiligung|
|Betriebsrat|Unterstützung und Kontrolle|
Merksatz
Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bezug zu Knoten
- Elternzeit
- Familie
- Mutterschutzgesetz
- Mutterschaftsgeld
- Beschäftigungsschutz
- Teilzeit
- Gleichbehandlung
- Betriebsrat
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Arbeitsrecht
Praxisrelevanz
Elterngeld ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Sozialrecht und Arbeitsrecht.
Für AELS besonders relevant:
- Rechte von Eltern im Arbeitsverhältnis
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Auswirkungen auf Personalplanung
- Bedeutung für Gleichstellung
- Rolle des Betriebsrats bei familienfreundlicher Arbeitsgestaltung
Im Kontext von AELS verbindet Elterngeld Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familie, Gleichstellung und betriebliche Mitbestimmung.
