Außerordentliche Kündigung
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Außerordentliche Kündigung

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Außerordentliche Kündigung

Kurzbeschreibung

Die außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder mit einer sehr kurzen Auslauffrist. Sie kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Die häufigste Form der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung.


Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • Gesetze/§ 626 BGB
  • Gesetze/§102 BetrVG

Ziel der außerordentlichen Kündigung

  • schwerwiegende Pflichtverletzungen sanktionieren
  • erhebliche Vertrauensbrüche ahnden
  • unzumutbare Arbeitsverhältnisse sofort beenden
  • schwere Störungen des Arbeitsverhältnisses beseitigen

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis:

❌ nicht zum Ende der Kündigungsfrist

✅ sondern sofort oder mit kurzer Auslauffrist

Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


Der wichtige Grund

Nach § 626 BGB muss ein Sachverhalt vorliegen, der so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird.

Grundsatz:

Je schwerer der Pflichtverstoß, desto eher kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Diebstahl

Beispiele:

  • Diebstahl von Betriebseigentum
  • Entwendung von Waren
  • Unterschlagung

Betrug

Beispiele:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Spesenbetrug
  • Manipulation von Zeiterfassungssystemen

Tätliche Angriffe

Beispiele:

  • Körperliche Gewalt gegen Kollegen
  • Angriffe auf Vorgesetzte

Schwere Beleidigungen

Beispiele:

  • grobe Beschimpfungen
  • rassistische Äußerungen
  • massive Ehrverletzungen

Geheimnisverrat

Beispiele:

  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
  • Veröffentlichung vertraulicher Daten

Arbeitsverweigerung

Wenn Beschäftigte beharrlich und bewusst ihre Arbeit verweigern.


Prüfungsschema einer außerordentlichen Kündigung

1. Liegt ein wichtiger Grund vor?

Schwerwiegende Pflichtverletzung oder Vertrauensbruch.


2. Ist die Fortsetzung unzumutbar?

Kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortgesetzt werden?


3. Interessenabwägung

Zu berücksichtigen sind:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Alter
  • bisheriges Verhalten
  • Schwere des Vorfalls
  • Wiederholungsgefahr

4. Gibt es mildere Mittel?

Mögliche Alternativen:

  • Abmahnung
  • Versetzung
  • Umsetzung

Nur wenn diese nicht ausreichen, ist die Kündigung zulässig.


Die Zwei-Wochen-Frist

Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden.

Die Frist beginnt, sobald der Arbeitgeber von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt.

Siehe:

Gesetze/§ 626 BGB


Die Bedeutung der Abmahnung

In vielen Fällen ist vor einer außerordentlichen Kündigung eine:

Abmahnung

erforderlich.


Wann kann auf eine Abmahnung verzichtet werden?

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen.

Beispiele:

  • Diebstahl
  • Betrug
  • tätliche Angriffe
  • schwere Vertrauensbrüche

Beteiligung des Betriebsrats

Vor jeder außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören.

Rechtsgrundlage:

Gesetze/§102 BetrVG


Frist für den Betriebsrat

Bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat:

3 Kalendertage

Zeit zur Stellungnahme.


Widerspruch des Betriebsrats

Anders als bei ordentlichen Kündigungen gibt es keinen formellen Widerspruch mit Weiterbeschäftigungsanspruch.

Der Betriebsrat kann jedoch:

  • Bedenken äußern
  • Sachverhalte hinterfragen
  • Alternativen aufzeigen

Außerordentliche Kündigung durch Beschäftigte

Auch Beschäftigte können außerordentlich kündigen.

Mögliche Gründe:

  • erhebliche Lohnrückstände
  • schwere Arbeitsschutzverstöße
  • sexuelle Belästigung
  • tätliche Angriffe
  • massive Vertragsverletzungen

Besonderer Kündigungsschutz

Besondere Schutzvorschriften gelten beispielsweise für:

  • Betriebsrat
  • Schwerbehinderte Beschäftigte
  • Schwangere

Hier sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.


Kündigungsschutzklage

Beschäftigte können gegen eine außerordentliche Kündigung klagen.

Die Klagefrist beträgt:

3 Wochen

ab Zugang der Kündigung.

Das Arbeitsgericht prüft:

  • wichtigen Grund
  • Verhältnismäßigkeit
  • Fristeinhaltung
  • Betriebsratsanhörung

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • Vorwürfe prüfen
  • Unterlagen anfordern
  • Beschäftigte unterstützen
  • Alternativen aufzeigen
  • Bedenken äußern

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • Beschäftigte begleiten
  • Kontakte zum Betriebsrat herstellen
  • auf Rechtsschutzmöglichkeiten hinweisen
  • Unterstützung organisieren

Praxisbeispiel

Ein Beschäftigter manipuliert wiederholt seine Arbeitszeiterfassung.

Nach interner Prüfung kann der Arbeitgeber den Sachverhalt nachweisen.

Da ein schwerer Vertrauensbruch vorliegt, spricht er nach Anhörung des Betriebsrats eine außerordentliche Kündigung aus.

Das Arbeitsgericht prüft anschließend die Wirksamkeit der Kündigung.


Typische Fehler des Arbeitgebers

  • Zwei-Wochen-Frist versäumt
  • fehlerhafte Betriebsratsanhörung
  • fehlende Beweise
  • keine Interessenabwägung
  • Abmahnung zu Unrecht unterlassen

Unterschied zu anderen Kündigungsarten

Außerordentliche Kündigung

Beendigung sofort oder mit kurzer Auslauffrist.


Ordentliche Kündigung

Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.


Betriebsbedingte Kündigung

Grund liegt im Betrieb.


Personenbedingte Kündigung

Grund liegt in der Person.


Verhaltensbedingte Kündigung

Grund liegt im Verhalten.


Merksatz

Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel des Kündigungsrechts. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Bezug zu Knoten

  • Abmahnung
  • Gesetze/§102 BetrVG
  • Gesetze/§ 626 BGB
  • Betriebsrat

Praxisrelevanz

Die außerordentliche Kündigung gehört zu den schwerwiegendsten Maßnahmen im Arbeitsrecht. Für Betriebsräte ist die schnelle Prüfung der Vorwürfe besonders wichtig, da die Anhörungsfrist nur drei Tage beträgt. Fehler bei Fristen, Beweisführung oder Interessenabwägung führen häufig dazu, dass außerordentliche Kündigungen vor Gericht scheitern.

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