Entgeltgleichheit
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Entgeltgleichheit

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Entgeltgleichheit


Kurzbeschreibung

Entgeltgleichheit bezeichnet den rechtlichen Grundsatz, dass Arbeitnehmer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen, unabhängig von Geschlecht oder anderen unzulässigen Differenzierungsmerkmalen.

Ziel ist die Verhinderung von Lohn- und Gehaltsdiskriminierung.


Systematischer Kontext

Entgeltgleichheit liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, EU-Gleichbehandlungsrecht, Antidiskriminierungsrecht und Tarifrecht.

Verknüpfungen:


Rechtsgrundlagen

1. EU-Recht

  • Grundsatz „equal pay for equal work“
  • insbesondere Art. 157 AEUV
  • Richtlinien zur Entgelttransparenz und Gleichbehandlung

Verknüpfung:

  • Gesetze/Art. 157 AEUV

2. Grundgesetz

  • Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz)
  • Schutz vor Diskriminierung

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3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Verbot der Benachteiligung im Arbeitsverhältnis
  • gilt auch für Entgeltfragen

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Grundprinzip der Entgeltgleichheit

Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit

Dabei wird bewertet:

  • Tätigkeitsinhalt
  • Anforderungen
  • Verantwortung
  • Arbeitsbedingungen

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Formen der Ungleichbehandlung

1. Direkte Diskriminierung

  • unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit
  • z. B. aufgrund des Geschlechts

2. Indirekte Diskriminierung

  • scheinbar neutrale Kriterien mit benachteiligender Wirkung
  • z. B. Teilzeitbenachteiligung (häufig Frauen betroffen)

Entgelttransparenz

Ziel der EU-Regulierung:

  • Offenlegung von Gehaltsstrukturen
  • bessere Vergleichbarkeit von Entgelten
  • Bekämpfung von „Gender Pay Gap“

Gender Pay Gap

Differenz zwischen durchschnittlichem Einkommen von Männern und Frauen

Ursachen:

  • unterschiedliche Branchen
  • Teilzeitanteile
  • strukturelle Benachteiligung

Durchsetzung der Entgeltgleichheit

1. Individualrecht

  • Klage auf gleiches Entgelt
  • Anspruch auf Nachzahlung

2. Betriebsrat

  • Überwachung von Entgeltstrukturen
  • Mitbestimmung bei Eingruppierung

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3. EU- und nationale Behörden

  • Kontrolle der Gleichbehandlung
  • Sanktionen bei Verstößen

Bedeutung für Arbeitnehmer

  • Schutz vor Lohnungleichheit
  • Transparenz bei Gehaltsstrukturen
  • rechtlicher Anspruch auf Gleichbehandlung

Bedeutung für Arbeitgeber

  • Verpflichtung zu fairen Vergütungssystemen
  • Risiko von Klagen und Sanktionen
  • Anpassung von Entgeltstrukturen

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EU-Bezug

Entgeltgleichheit ist ein Kernprinzip der EU:

  • Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Gleichbehandlungsrichtlinien
  • Art. 157 AEUV als zentrale Norm

Verknüpfung:


Verbindung zur Gesetzespyramide

1. EU-Recht (Art. 157 AEUV, Richtlinien)

2. Grundgesetz (Art. 3 GG)

3. AGG

4. Tarifverträge

5. betriebliche Entgeltstrukturen


Wichtige Stichworte

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