Entgeltgleichheit
Kurzbeschreibung
Entgeltgleichheit bezeichnet den rechtlichen Grundsatz, dass Arbeitnehmer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen, unabhängig von Geschlecht oder anderen unzulässigen Differenzierungsmerkmalen.
Ziel ist die Verhinderung von Lohn- und Gehaltsdiskriminierung.
Systematischer Kontext
Entgeltgleichheit liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, EU-Gleichbehandlungsrecht, Antidiskriminierungsrecht und Tarifrecht.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Soziales/Entgelt
- Eingruppierung
- AGG
- EU-Recht
- Wissensbereiche/Grundlagen/Beschäftigtenrechte
Rechtsgrundlagen
1. EU-Recht
- Grundsatz „equal pay for equal work“
- insbesondere Art. 157 AEUV
- Richtlinien zur Entgelttransparenz und Gleichbehandlung
Verknüpfung:
- Gesetze/Art. 157 AEUV
2. Grundgesetz
- Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz)
- Schutz vor Diskriminierung
Verknüpfung:
3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Verbot der Benachteiligung im Arbeitsverhältnis
- gilt auch für Entgeltfragen
Verknüpfung:
Grundprinzip der Entgeltgleichheit
Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit
Dabei wird bewertet:
- Tätigkeitsinhalt
- Anforderungen
- Verantwortung
- Arbeitsbedingungen
Verknüpfung:
Formen der Ungleichbehandlung
1. Direkte Diskriminierung
- unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit
- z. B. aufgrund des Geschlechts
2. Indirekte Diskriminierung
- scheinbar neutrale Kriterien mit benachteiligender Wirkung
- z. B. Teilzeitbenachteiligung (häufig Frauen betroffen)
Entgelttransparenz
Ziel der EU-Regulierung:
- Offenlegung von Gehaltsstrukturen
- bessere Vergleichbarkeit von Entgelten
- Bekämpfung von „Gender Pay Gap“
Gender Pay Gap
Differenz zwischen durchschnittlichem Einkommen von Männern und Frauen
Ursachen:
- unterschiedliche Branchen
- Teilzeitanteile
- strukturelle Benachteiligung
Durchsetzung der Entgeltgleichheit
1. Individualrecht
- Klage auf gleiches Entgelt
- Anspruch auf Nachzahlung
2. Betriebsrat
- Überwachung von Entgeltstrukturen
- Mitbestimmung bei Eingruppierung
Verknüpfung:
3. EU- und nationale Behörden
- Kontrolle der Gleichbehandlung
- Sanktionen bei Verstößen
Bedeutung für Arbeitnehmer
- Schutz vor Lohnungleichheit
- Transparenz bei Gehaltsstrukturen
- rechtlicher Anspruch auf Gleichbehandlung
Bedeutung für Arbeitgeber
- Verpflichtung zu fairen Vergütungssystemen
- Risiko von Klagen und Sanktionen
- Anpassung von Entgeltstrukturen
Verknüpfung:
EU-Bezug
Entgeltgleichheit ist ein Kernprinzip der EU:
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Gleichbehandlungsrichtlinien
- Art. 157 AEUV als zentrale Norm
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Recht (Art. 157 AEUV, Richtlinien)
2. Grundgesetz (Art. 3 GG)
3. AGG
4. Tarifverträge
5. betriebliche Entgeltstrukturen