Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Kurzbeschreibung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, wenn Beschäftigte aus bestimmten Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.
Die wichtigsten Bereiche sind:
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Feiertagsvergütung
- Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
Grundgedanke:
Beschäftigte sollen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit nicht sofort ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt verlieren.
Bedeutung des EFZG
Das EFZG verbindet:
- soziale Absicherung der Beschäftigten
- Schutz vor Einkommensverlust bei Krankheit
- Planungssicherheit für Arbeitgeber
Es ist eines der wichtigsten Schutzgesetze im Arbeitsrecht.
Aufbau des EFZG
Wichtige Regelungsbereiche:
|-|-|
|Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit|§§ 3–4 EFZG|
|Feiertagsvergütung|§2 EFZG|
|Anzeige- und Nachweispflichten|§5 EFZG|
|Kontrolle durch Krankenkassen|§9 EFZG|
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
§3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Beschäftigte haben Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn:
- sie arbeitsunfähig krank sind
- die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde
- das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht
Dauer:
bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall
Voraussetzungen
Ein Anspruch besteht bei:
- Krankheit
- Arbeitsunfähigkeit
- bestehendem Arbeitsverhältnis
- erfüllter Wartezeit
Beispiele:
- Grippe
- Verletzung
- Operation
- Erkrankung mit ärztlicher Behandlung
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit bedeutet:
Die beschäftigte Person kann ihre geschuldete Tätigkeit nicht ausüben oder würde diese durch die Arbeit verschlimmern.
Entscheidend:
Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel:
Eine Büroangestellte mit leichter Verletzung kann möglicherweise weiterarbeiten, während eine körperlich arbeitende Person arbeitsunfähig sein kann.
Höhe der Entgeltfortzahlung
Grundsatz:
Beschäftigte erhalten das Arbeitsentgelt, das sie ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten.
Berücksichtigt werden grundsätzlich:
- regelmäßiges Arbeitsentgelt
- regelmäßige Entgeltbestandteile
Besondere Regelungen können gelten für:
- Überstunden
- variable Vergütung
- Zuschläge
Dauer der Entgeltfortzahlung
Grundsätzlich:
Beginn der Krankheit
↓
bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung
↓
danach ggf. Krankengeld
Nach Ablauf der sechs Wochen endet grundsätzlich die Zahlungspflicht des Arbeitgebers.
Wiederholungserkrankung
Bei derselben Krankheit entsteht nicht automatisch ein neuer Anspruch auf sechs Wochen.
Ein neuer Anspruch kann entstehen, wenn beispielsweise:
- längere Zeit Arbeitsfähigkeit bestand
- bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind
Anzeige- und Nachweispflichten
§5 EFZG
Beschäftigte müssen:
- Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen
- voraussichtliche Dauer mitteilen
Der Arbeitgeber muss wissen:
- dass die Person ausfällt
- wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauert
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Die ärztliche Feststellung dient als Nachweis.
Heute erfolgt häufig die:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der Arbeitgeber ruft die Daten über die Krankenkasse ab.
Verschulden der Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch kann entfallen, wenn die Krankheit selbst verschuldet wurde.
Die Anforderungen sind jedoch hoch.
Beispiele problematischer Fälle:
- vorsätzliche Gesundheitsschädigung
- grob fahrlässiges Verhalten
Nicht automatisch selbst verschuldet:
- normale Freizeitaktivitäten
- Sportverletzungen
Feiertagsvergütung
§2 EFZG
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, erhalten Beschäftigte ihr Arbeitsentgelt weiter.
Voraussetzung:
Die Arbeit wäre ohne den Feiertag ausgefallen.
Verhältnis zu Krankengeld
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung:
Krankheit
↓
6 Wochen Arbeitgeberzahlung
↓
Krankengeld durch Krankenkasse
Siehe:
Verhältnis zu Mutterschutz
Für schwangere Beschäftigte gelten teilweise besondere Regelungen.
Beispiele:
- Mutterschutzlohn
- Mutterschaftsgeld
Siehe:
Verhältnis zu BEM
Nach längerer Krankheit kann ein:
erforderlich werden.
Grundlage:
§167 Abs. 2 SGB IX
Ziel:
- Arbeitsplatz erhalten
- Gesundheit fördern
- erneute Erkrankungen vermeiden
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit Gesundheit und Fehlzeiten.
Grundlage:
Besonders relevant:
§80 BetrVG
Überwachung:
- Einhaltung von Gesetzen
- Schutzvorschriften
§87 BetrVG
Mitbestimmung beispielsweise bei:
- betrieblichen Regelungen zu Fehlzeiten
- Gesundheitsmaßnahmen
§89 BetrVG
Zusammenarbeit beim:
- Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz
Bedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen:
- Entgeltfortzahlung korrekt leisten
- Krankmeldungen berücksichtigen
- Datenschutz beachten
- Fehlzeiten rechtssicher verwalten
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte haben Anspruch auf:
- finanzielle Absicherung bei Krankheit
- Schutz vor sofortigem Einkommensverlust
Pflichten:
- Krankheit melden
- Nachweise erbringen
- Genesung nicht gefährden
Typische Fehler
- Krankheit sofort mit unbezahlter Freistellung verbinden
- Sechs-Wochen-Frist falsch berechnen
- Arbeitsunfähigkeit und Krankheit gleichsetzen
- eAU-Verfahren falsch anwenden
- wiederholte Erkrankungen falsch bewerten
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer erkrankt an einer schweren Grippe.
Ablauf:
1. Arbeitnehmer informiert Arbeitgeber
2. Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt
3. Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen Entgelt weiter
4. Danach prüft Krankenkasse Krankengeldanspruch
Ergebnis:
Der Arbeitnehmer verliert während der ersten Krankheitsphase nicht sein Einkommen.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Arbeitsunfähigkeit|Voraussetzung der Entgeltfortzahlung|
|Krankengeld|Leistung nach Ende der Arbeitgeberzahlung|
|BEM|Wiedereingliederung nach längerer Krankheit|
|Arbeitsschutz|Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen|
|Gesundheitsversorgung|Medizinische Absicherung|
|Wiedereingliederung|Rückkehr an den Arbeitsplatz|
|Mutterschutzlohn|Besondere Entgeltsicherung|
|Betriebsrat|Mitbestimmung und Kontrolle|
Merksatz
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Beschäftigten bei unverschuldeter Krankheit die Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts für grundsätzlich bis zu sechs Wochen.
Bezug zu Knoten
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit
- Krankengeld
- BEM
- Wiedereingliederung
- Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- Betriebsrat
- Mutterschutzlohn
- Arbeitsrecht
Praxisrelevanz
Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Kernbereich des sozialen Arbeitsrechts.
Für AELS besonders relevant:
- Rechte und Pflichten bei Krankheit verstehen
- Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld kennen
- Bedeutung für Fehlzeitenmanagement
- Rolle des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz
- Verbindung von Arbeitsrecht und Sozialrecht
Im Kontext von AELS verbindet das EFZG Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesundheitsschutz, Entgeltfragen und betriebliche Mitbestimmung.
