Entgeltfortzahlungsgesetz
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Entgeltfortzahlungsgesetz

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Entgeltfortzahlungsgesetz

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Kurzbeschreibung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, wenn Beschäftigte aus bestimmten Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.

Die wichtigsten Bereiche sind:

  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Feiertagsvergütung
  • Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Grundgedanke:

Beschäftigte sollen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit nicht sofort ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt verlieren.

Bedeutung des EFZG

Das EFZG verbindet:

  • soziale Absicherung der Beschäftigten
  • Schutz vor Einkommensverlust bei Krankheit
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber

Es ist eines der wichtigsten Schutzgesetze im Arbeitsrecht.


Aufbau des EFZG

Wichtige Regelungsbereiche:

|-|-|

|Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit|§§ 3–4 EFZG|

|Feiertagsvergütung|§2 EFZG|

|Anzeige- und Nachweispflichten|§5 EFZG|

|Kontrolle durch Krankenkassen|§9 EFZG|


Entgeltfortzahlung bei Krankheit

§3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Beschäftigte haben Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn:

  • sie arbeitsunfähig krank sind
  • die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde
  • das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht

Dauer:

bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall


Voraussetzungen

Ein Anspruch besteht bei:

  • Krankheit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • bestehendem Arbeitsverhältnis
  • erfüllter Wartezeit

Beispiele:

  • Grippe
  • Verletzung
  • Operation
  • Erkrankung mit ärztlicher Behandlung

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bedeutet:

Die beschäftigte Person kann ihre geschuldete Tätigkeit nicht ausüben oder würde diese durch die Arbeit verschlimmern.

Entscheidend:

Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel:

Eine Büroangestellte mit leichter Verletzung kann möglicherweise weiterarbeiten, während eine körperlich arbeitende Person arbeitsunfähig sein kann.


Höhe der Entgeltfortzahlung

Grundsatz:

Beschäftigte erhalten das Arbeitsentgelt, das sie ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten.

Berücksichtigt werden grundsätzlich:

  • regelmäßiges Arbeitsentgelt
  • regelmäßige Entgeltbestandteile

Besondere Regelungen können gelten für:

  • Überstunden
  • variable Vergütung
  • Zuschläge

Dauer der Entgeltfortzahlung

Grundsätzlich:

Beginn der Krankheit

bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung

danach ggf. Krankengeld

Nach Ablauf der sechs Wochen endet grundsätzlich die Zahlungspflicht des Arbeitgebers.


Wiederholungserkrankung

Bei derselben Krankheit entsteht nicht automatisch ein neuer Anspruch auf sechs Wochen.

Ein neuer Anspruch kann entstehen, wenn beispielsweise:

  • längere Zeit Arbeitsfähigkeit bestand
  • bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind

Anzeige- und Nachweispflichten

§5 EFZG

Beschäftigte müssen:

  • Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen
  • voraussichtliche Dauer mitteilen

Der Arbeitgeber muss wissen:

  • dass die Person ausfällt
  • wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauert

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Die ärztliche Feststellung dient als Nachweis.

Heute erfolgt häufig die:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Arbeitgeber ruft die Daten über die Krankenkasse ab.


Verschulden der Arbeitsunfähigkeit

Der Anspruch kann entfallen, wenn die Krankheit selbst verschuldet wurde.

Die Anforderungen sind jedoch hoch.

Beispiele problematischer Fälle:

  • vorsätzliche Gesundheitsschädigung
  • grob fahrlässiges Verhalten

Nicht automatisch selbst verschuldet:

  • normale Freizeitaktivitäten
  • Sportverletzungen

Feiertagsvergütung

§2 EFZG

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, erhalten Beschäftigte ihr Arbeitsentgelt weiter.

Voraussetzung:

Die Arbeit wäre ohne den Feiertag ausgefallen.


Verhältnis zu Krankengeld

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung:

Krankheit

6 Wochen Arbeitgeberzahlung

Krankengeld durch Krankenkasse

Siehe:

Krankengeld


Verhältnis zu Mutterschutz

Für schwangere Beschäftigte gelten teilweise besondere Regelungen.

Beispiele:

  • Mutterschutzlohn
  • Mutterschaftsgeld

Siehe:

Mutterschutzlohn

Mutterschaftsgeld


Verhältnis zu BEM

Nach längerer Krankheit kann ein:

BEM

erforderlich werden.

Grundlage:

§167 Abs. 2 SGB IX

Ziel:

  • Arbeitsplatz erhalten
  • Gesundheit fördern
  • erneute Erkrankungen vermeiden

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit Gesundheit und Fehlzeiten.

Grundlage:

BetrVG

Besonders relevant:

§80 BetrVG

Überwachung:

  • Einhaltung von Gesetzen
  • Schutzvorschriften

§87 BetrVG

Mitbestimmung beispielsweise bei:

  • betrieblichen Regelungen zu Fehlzeiten
  • Gesundheitsmaßnahmen

§89 BetrVG

Zusammenarbeit beim:

  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz

Bedeutung für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen:

  • Entgeltfortzahlung korrekt leisten
  • Krankmeldungen berücksichtigen
  • Datenschutz beachten
  • Fehlzeiten rechtssicher verwalten

Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben Anspruch auf:

  • finanzielle Absicherung bei Krankheit
  • Schutz vor sofortigem Einkommensverlust

Pflichten:

  • Krankheit melden
  • Nachweise erbringen
  • Genesung nicht gefährden

Typische Fehler

  • Krankheit sofort mit unbezahlter Freistellung verbinden
  • Sechs-Wochen-Frist falsch berechnen
  • Arbeitsunfähigkeit und Krankheit gleichsetzen
  • eAU-Verfahren falsch anwenden
  • wiederholte Erkrankungen falsch bewerten

Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer erkrankt an einer schweren Grippe.

Ablauf:

1. Arbeitnehmer informiert Arbeitgeber

2. Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt

3. Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen Entgelt weiter

4. Danach prüft Krankenkasse Krankengeldanspruch

Ergebnis:

Der Arbeitnehmer verliert während der ersten Krankheitsphase nicht sein Einkommen.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|Arbeitsunfähigkeit|Voraussetzung der Entgeltfortzahlung|

|Krankengeld|Leistung nach Ende der Arbeitgeberzahlung|

|BEM|Wiedereingliederung nach längerer Krankheit|

|Arbeitsschutz|Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen|

|Gesundheitsversorgung|Medizinische Absicherung|

|Wiedereingliederung|Rückkehr an den Arbeitsplatz|

|Mutterschutzlohn|Besondere Entgeltsicherung|

|Betriebsrat|Mitbestimmung und Kontrolle|


Merksatz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Beschäftigten bei unverschuldeter Krankheit die Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts für grundsätzlich bis zu sechs Wochen.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Kernbereich des sozialen Arbeitsrechts.

Für AELS besonders relevant:

  • Rechte und Pflichten bei Krankheit verstehen
  • Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld kennen
  • Bedeutung für Fehlzeitenmanagement
  • Rolle des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz
  • Verbindung von Arbeitsrecht und Sozialrecht

Im Kontext von AELS verbindet das EFZG Arbeitsrecht, Sozialrecht, Gesundheitsschutz, Entgeltfragen und betriebliche Mitbestimmung.

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

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