Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Kurzbeschreibung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte das klassische Papierverfahren zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.
Die Arbeitsunfähigkeit wird weiterhin ärztlich festgestellt, aber die Übermittlung erfolgt digital.
Grundgedanke:
Die eAU vereinfacht den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit, reduziert Papierprozesse und verbindet Arbeitsrecht mit digitaler Sozialverwaltung.
Bedeutung der eAU
Früher:
Arzt
↓
Papier-AU
↓
Arbeitnehmer
↓
Arbeitgeber
Heute:
Arzt
↓
Krankenkasse
↓
digitale Abfrage durch Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich melden.
Rechtsgrundlagen
Die eAU ergibt sich insbesondere aus:
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das EFZG regelt:
- Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
- Nachweispflichten
- Entgeltfortzahlung
Siehe:
Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Das SGB V regelt die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten zwischen:
- Arztpraxis
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
Ablauf der eAU
Der Prozess:
Beschäftigte Person wird krank
↓
Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest
↓
Arzt übermittelt Daten an Krankenkasse
↓
Arbeitgeber ruft Daten bei Krankenkasse ab
↓
Arbeitsunfähigkeit wird nachgewiesen
Pflichten des Arbeitnehmers
Die eAU bedeutet nicht, dass Beschäftigte nichts mehr tun müssen.
Beschäftigte müssen weiterhin:
- Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden
- voraussichtliche Dauer mitteilen
- Arztbesuch durchführen, wenn erforderlich
Beispiel:
"Ich bin krank und voraussichtlich bis Freitag arbeitsunfähig."
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- die eAU-Daten elektronisch abrufen
- Krankenkassensystem nutzen
- Datenschutz beachten
Der Arbeitgeber erhält keine Diagnose.
Welche Daten erhält der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber erhält grundsätzlich:
- Name der beschäftigten Person
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- voraussichtliches Ende
- Erst- oder Folgebescheinigung
- Datum der ärztlichen Feststellung
Nicht übermittelt wird:
- Diagnose
- Krankheitsursache
Datenschutz bei der eAU
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten.
Grundlagen:
und
Besonders wichtig:
- Zugriff nur für berechtigte Personen
- sichere Verarbeitung
- keine Weitergabe medizinischer Informationen
Ausnahmefälle
Die eAU gilt nicht in allen Fällen automatisch.
Beispiele:
- privat Krankenversicherte
- bestimmte Beschäftigungsverhältnisse
- technische Störungen
- Auslandsaufenthalte
Hier können weiterhin Papiernachweise erforderlich sein.
eAU und Entgeltfortzahlung
Die eAU dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Sie ist relevant für:
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Prüfung von Fehlzeiten
- Übergang zum Krankengeld
Siehe:
eAU und Krankengeld
Wenn eine Erkrankung länger dauert, endet grundsätzlich nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Danach kann Krankengeld relevant werden.
Siehe:
eAU und BEM
Bei längeren oder häufigen Erkrankungen kann ein:
erforderlich werden.
Die eAU liefert jedoch keine Informationen über die Diagnose.
Der Arbeitgeber darf daraus keine medizinischen Details ableiten.
eAU und Betriebsrat
Der Betriebsrat kann bei der Einführung und Gestaltung digitaler Prozesse betroffen sein.
Grundlagen:
§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Relevant, wenn technische Systeme eingesetzt werden, die Verhalten oder Leistung überwachen können.
Beispiel:
- digitale Fehlzeitenverwaltung
- automatisierte Auswertungen
§80 BetrVG
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung von Gesetzen
- Schutz der Beschäftigten
eAU und Digitalisierung
Die eAU ist ein Beispiel für digitale Verwaltungsprozesse.
Vorteile:
- weniger Papier
- schnellere Prozesse
- weniger Übertragungsfehler
Herausforderungen:
- Datenschutz
- technische Fehler
- Systemabhängigkeiten
Bedeutung für Arbeitgeber
Vorteile:
- weniger Verwaltungsaufwand
- schnellere Verarbeitung
- weniger Papierablage
Pflichten:
- Datenschutz sicherstellen
- Prozesse korrekt einrichten
- keine unzulässigen Gesundheitsdaten verarbeiten
Bedeutung für Beschäftigte
Vorteile:
- weniger Papiernachweise
- vereinfachter Ablauf
Pflichten:
- Krankheit melden
- Fristen beachten
- ärztliche Feststellung einholen
Typische Fehler
Fehler des Arbeitgebers
- Diagnose verlangen
- eAU mit vollständiger Krankenakte verwechseln
- Daten ungeschützt speichern
- Fehlzeiten unzulässig auswerten
Fehler von Beschäftigten
- Krankheit nicht melden
- Arztbesuch vergessen
- davon ausgehen, dass die Krankenkasse automatisch alles erledigt
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter erkrankt am Montag.
Ablauf:
1. Mitarbeiter informiert den Arbeitgeber
2. Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest
3. Krankenkasse erhält die Daten
4. Arbeitgeber ruft eAU ab
5. Entgeltfortzahlung wird geprüft
Der Arbeitgeber erfährt nicht, woran der Mitarbeiter erkrankt ist.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Entgeltfortzahlungsgesetz|Regelt Zahlung bei Krankheit|
|Arbeitsunfähigkeit|Voraussetzung für eAU|
|Krankheit|Auslöser der Meldung|
|Datenschutz|Schutz von Gesundheitsdaten|
|BEM|Umgang mit längeren Erkrankungen|
|Wiedereingliederung|Rückkehr nach Krankheit|
|Arbeitgeberpflichten|Umgang mit Beschäftigtendaten|
|Digitalisierung|Digitale Verwaltungsprozesse|
Merksatz
Die eAU digitalisiert den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, ersetzt aber nicht die Pflicht der Beschäftigten, ihre Krankheit unverzüglich zu melden.
Bezug zu Knoten
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Krankheit
- Datenschutz
- BEM
- Wiedereingliederung
- Arbeitgeberpflichten
- Digitalisierung
- Betriebsrat
- Gesundheitsdaten
Praxisrelevanz
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verbindet klassisches Arbeitsrecht mit digitaler Verwaltung.
Für AELS besonders relevant:
- Rechte und Pflichten bei Krankheit verstehen
- Datenschutz im Umgang mit Gesundheitsdaten
- Auswirkungen digitaler Prozesse bewerten
- Rolle des Betriebsrats bei IT-Systemen erkennen
- Verbindung von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Digitalisierung herstellen
Im Kontext von AELS verbindet die eAU Arbeitsrecht, Sozialrecht, Datenschutz, Digitalisierung und betriebliche Praxis.
