Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Kurzbeschreibung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte das klassische Papierverfahren zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber.

Die Arbeitsunfähigkeit wird weiterhin ärztlich festgestellt, aber die Übermittlung erfolgt digital.

Grundgedanke:

Die eAU vereinfacht den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit, reduziert Papierprozesse und verbindet Arbeitsrecht mit digitaler Sozialverwaltung.

Bedeutung der eAU

Früher:

Arzt

Papier-AU

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Heute:

Arzt

Krankenkasse

digitale Abfrage durch Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich melden.


Rechtsgrundlagen

Die eAU ergibt sich insbesondere aus:

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das EFZG regelt:

  • Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
  • Nachweispflichten
  • Entgeltfortzahlung

Siehe:

Entgeltfortzahlungsgesetz


Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Das SGB V regelt die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten zwischen:

  • Arztpraxis
  • Krankenkasse
  • Arbeitgeber

Ablauf der eAU

Der Prozess:

Beschäftigte Person wird krank

Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest

Arzt übermittelt Daten an Krankenkasse

Arbeitgeber ruft Daten bei Krankenkasse ab

Arbeitsunfähigkeit wird nachgewiesen


Pflichten des Arbeitnehmers

Die eAU bedeutet nicht, dass Beschäftigte nichts mehr tun müssen.

Beschäftigte müssen weiterhin:

  • Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden
  • voraussichtliche Dauer mitteilen
  • Arztbesuch durchführen, wenn erforderlich

Beispiel:

"Ich bin krank und voraussichtlich bis Freitag arbeitsunfähig."

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • die eAU-Daten elektronisch abrufen
  • Krankenkassensystem nutzen
  • Datenschutz beachten

Der Arbeitgeber erhält keine Diagnose.


Welche Daten erhält der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber erhält grundsätzlich:

  • Name der beschäftigten Person
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • voraussichtliches Ende
  • Erst- oder Folgebescheinigung
  • Datum der ärztlichen Feststellung

Nicht übermittelt wird:

  • Diagnose
  • Krankheitsursache

Datenschutz bei der eAU

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten.

Grundlagen:

Datenschutz

und

DSGVO

Besonders wichtig:

  • Zugriff nur für berechtigte Personen
  • sichere Verarbeitung
  • keine Weitergabe medizinischer Informationen

Ausnahmefälle

Die eAU gilt nicht in allen Fällen automatisch.

Beispiele:

  • privat Krankenversicherte
  • bestimmte Beschäftigungsverhältnisse
  • technische Störungen
  • Auslandsaufenthalte

Hier können weiterhin Papiernachweise erforderlich sein.


eAU und Entgeltfortzahlung

Die eAU dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Sie ist relevant für:

  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Prüfung von Fehlzeiten
  • Übergang zum Krankengeld

Siehe:

Entgeltfortzahlung


eAU und Krankengeld

Wenn eine Erkrankung länger dauert, endet grundsätzlich nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Danach kann Krankengeld relevant werden.

Siehe:

Krankengeld


eAU und BEM

Bei längeren oder häufigen Erkrankungen kann ein:

BEM

erforderlich werden.

Die eAU liefert jedoch keine Informationen über die Diagnose.

Der Arbeitgeber darf daraus keine medizinischen Details ableiten.


eAU und Betriebsrat

Der Betriebsrat kann bei der Einführung und Gestaltung digitaler Prozesse betroffen sein.

Grundlagen:

BetrVG


§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Relevant, wenn technische Systeme eingesetzt werden, die Verhalten oder Leistung überwachen können.

Beispiel:

  • digitale Fehlzeitenverwaltung
  • automatisierte Auswertungen

§80 BetrVG

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung von Gesetzen
  • Schutz der Beschäftigten

eAU und Digitalisierung

Die eAU ist ein Beispiel für digitale Verwaltungsprozesse.

Vorteile:

  • weniger Papier
  • schnellere Prozesse
  • weniger Übertragungsfehler

Herausforderungen:

  • Datenschutz
  • technische Fehler
  • Systemabhängigkeiten

Bedeutung für Arbeitgeber

Vorteile:

  • weniger Verwaltungsaufwand
  • schnellere Verarbeitung
  • weniger Papierablage

Pflichten:

  • Datenschutz sicherstellen
  • Prozesse korrekt einrichten
  • keine unzulässigen Gesundheitsdaten verarbeiten

Bedeutung für Beschäftigte

Vorteile:

  • weniger Papiernachweise
  • vereinfachter Ablauf

Pflichten:

  • Krankheit melden
  • Fristen beachten
  • ärztliche Feststellung einholen

Typische Fehler

Fehler des Arbeitgebers

  • Diagnose verlangen
  • eAU mit vollständiger Krankenakte verwechseln
  • Daten ungeschützt speichern
  • Fehlzeiten unzulässig auswerten

Fehler von Beschäftigten

  • Krankheit nicht melden
  • Arztbesuch vergessen
  • davon ausgehen, dass die Krankenkasse automatisch alles erledigt

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter erkrankt am Montag.

Ablauf:

1. Mitarbeiter informiert den Arbeitgeber

2. Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest

3. Krankenkasse erhält die Daten

4. Arbeitgeber ruft eAU ab

5. Entgeltfortzahlung wird geprüft

Der Arbeitgeber erfährt nicht, woran der Mitarbeiter erkrankt ist.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|Entgeltfortzahlungsgesetz|Regelt Zahlung bei Krankheit|

|Arbeitsunfähigkeit|Voraussetzung für eAU|

|Krankheit|Auslöser der Meldung|

|Datenschutz|Schutz von Gesundheitsdaten|

|BEM|Umgang mit längeren Erkrankungen|

|Wiedereingliederung|Rückkehr nach Krankheit|

|Arbeitgeberpflichten|Umgang mit Beschäftigtendaten|

|Digitalisierung|Digitale Verwaltungsprozesse|


Merksatz

Die eAU digitalisiert den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, ersetzt aber nicht die Pflicht der Beschäftigten, ihre Krankheit unverzüglich zu melden.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verbindet klassisches Arbeitsrecht mit digitaler Verwaltung.

Für AELS besonders relevant:

  • Rechte und Pflichten bei Krankheit verstehen
  • Datenschutz im Umgang mit Gesundheitsdaten
  • Auswirkungen digitaler Prozesse bewerten
  • Rolle des Betriebsrats bei IT-Systemen erkennen
  • Verbindung von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Digitalisierung herstellen

Im Kontext von AELS verbindet die eAU Arbeitsrecht, Sozialrecht, Datenschutz, Digitalisierung und betriebliche Praxis.

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.