Weisungen des Arbeitgebers
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Weisungen des Arbeitgebers

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Weisungen des Arbeitgebers

Kurzbeschreibung

Weisungen des Arbeitgebers sind verbindliche Anordnungen gegenüber Beschäftigten zur Durchführung ihrer Arbeit. Sie beruhen auf dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers und ermöglichen ihm, Inhalt, Ort, Zeit und Art der Arbeitsleistung näher festzulegen.

Das Weisungsrecht ist jedoch nicht unbegrenzt. Es wird durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt.

Für Betriebsräte und Vertrauensleute gehört die Prüfung von Weisungen zu den häufigsten Themen im Arbeitsalltag.


Ziel von Weisungen

  • Arbeitsabläufe steuern
  • Aufgaben verteilen
  • Betriebsabläufe organisieren
  • Sicherheit gewährleisten
  • betriebliche Ziele erreichen

Was ist eine Weisung?

Eine Weisung ist eine Anordnung des Arbeitgebers, wie Beschäftigte ihre Arbeit auszuführen haben.

Beispiele:

  • Arbeitsbeginn festlegen
  • Aufgaben zuweisen
  • Arbeitsort bestimmen
  • Arbeitsverfahren vorgeben
  • Sicherheitsanweisungen erteilen

Grundsatz:

Wer Arbeit schuldet, muss grundsätzlich auch zulässige Weisungen des Arbeitgebers befolgen.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • §106 GewO
  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag

Das Direktionsrecht

Das Weisungsrecht wird auch Direktionsrecht genannt.

§106 GewO

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit keine anderen Regelungen entgegenstehen.

Siehe:

Wissensbereiche/Wirtschaft/Direktionsrecht


Inhalt der Arbeit

Beispiele:

  • Aufgabenverteilung
  • Arbeitsabläufe
  • Arbeitsmethoden

Arbeitsort

Beispiele:

  • Arbeitsplatz
  • Einsatzort
  • Standortwechsel

Arbeitszeit

Beispiele:

  • Schichtplanung
  • Beginn und Ende der Arbeitszeit

Soweit Mitbestimmungsrechte nicht entgegenstehen.


Ordnung im Betrieb

Beispiele:

  • Sicherheitsvorschriften
  • Verhaltensregeln
  • Zutrittsregelungen

Siehe:

Ordnung im Betrieb


Grenzen des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht unbegrenzt.

Es endet dort, wo andere Regelungen Vorrang haben.


Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber darf keine Weisungen erteilen, die dem Arbeitsvertrag widersprechen.

Beispiel:

Arbeitsvertrag:

Beschäftigung als Industriemechaniker.

Unzulässige Weisung:

Dauerhafte Tätigkeit als Reinigungskraft.

Tarifvertrag

Tarifliche Regelungen gehen Weisungen vor.

Siehe:

Tarifvertrag

Gewerkschaften/DGB/IG-Metall/Tarifvorrang


Betriebsvereinbarung

Auch Betriebsvereinbarungen begrenzen Weisungen.

Beispiel:

Eine Betriebsvereinbarung regelt Gleitzeit.

Der Arbeitgeber kann dann nicht einseitig andere Arbeitszeiten anordnen.


Weisungen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen.

Beispiele:

  • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitszeitrecht
  • Datenschutzrecht
  • AGG

Billiges Ermessen

Weisungen müssen nach:

billigem Ermessen

erfolgen.

Das bedeutet:

Der Arbeitgeber muss die Interessen des Betriebs und die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.


Unzulässige Weisungen

Beispiele:

Gesetzeswidrige Weisungen

  • Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
  • Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften

Diskriminierende Weisungen

  • Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht
  • Herkunft
  • Religion
  • Alter

Siehe:

AGG


Willkürliche Weisungen

Anordnungen ohne sachlichen Grund.


Vertragswidrige Weisungen

Anordnungen außerhalb der vereinbarten Tätigkeit.


Mitbestimmung des Betriebsrats

Viele Weisungen betreffen mitbestimmungspflichtige Themen.

Beispiele:

Arbeitszeit

Mitbestimmung nach:

Gesetze/§87 BetrVG


Ordnung im Betrieb

Mitbestimmung nach:

Gesetze/§87 BetrVG


Technische Überwachung

Mitbestimmung nach:

Gesetze/§87 BetrVG


Weisungen und Arbeitsschutz

Arbeitsschutzanweisungen müssen von Beschäftigten grundsätzlich beachtet werden.

Beispiele:

  • Tragen von Schutzkleidung
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Zutrittsbeschränkungen

Siehe:

Arbeitsschutz

Gesundheitsschutz im Betrieb


Muss jede Weisung befolgt werden?

Grundsätzlich:

Ja

wenn die Weisung rechtmäßig ist.


Nein

wenn die Weisung offensichtlich rechtswidrig ist.

Beispiele:

  • Gesetzesverstöße
  • Straftaten
  • erhebliche Vertragsverstöße

Vorgehen bei Zweifeln

Beschäftigte sollten:

  • Weisung prüfen
  • Betriebsrat informieren
  • rechtliche Beratung einholen

Eigenmächtige Arbeitsverweigerung kann Risiken haben.


Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • Weisungen prüfen
  • Mitbestimmungsrechte geltend machen
  • Beschwerden bearbeiten
  • Beschäftigte beraten
  • Unterlassung verlangen

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute erfahren häufig frühzeitig von:

  • problematischen Anweisungen
  • Konflikten mit Vorgesetzten
  • Überlastungen
  • Rechtsverstößen

Sie können:

  • Informationen sammeln
  • Beschäftigte unterstützen
  • den Betriebsrat informieren

Beschwerden gegen Weisungen

Beschäftigte können sich beschweren.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetze/§84 BetrVG
  • Gesetze/§85 BetrVG

Typische Konflikte

Arbeitsort

Versetzung an andere Standorte.


Arbeitszeit

Kurzfristige Änderungen von Schichten.


Tätigkeiten

Zuweisung anderer Aufgaben.


Verhalten

Kleiderordnung oder Handyverbote.


Praxisbeispiel

Ein Arbeitgeber ordnet an, dass Beschäftigte künftig regelmäßig an einem anderen Standort arbeiten sollen.

Der Betriebsrat prüft:

  • Arbeitsverträge,
  • Versetzungsregelungen,
  • Mitbestimmungsrechte.

Es stellt sich heraus, dass die Maßnahme eine mitbestimmungspflichtige Versetzung darstellt.

Die Umsetzung wird zunächst gestoppt.


Typische Arbeitgeberfehler

  • Weisungsrecht überschätzen
  • Mitbestimmung ignorieren
  • Vertragsgrenzen missachten
  • Interessenabwägung unterlassen

Typische Fehler von Beschäftigten

  • rechtswidrige Weisungen ungeprüft befolgen
  • zulässige Weisungen verweigern
  • Betriebsrat nicht einschalten

Typische Fehler von Betriebsräten

  • Mitbestimmungsrechte übersehen
  • Beschwerden nicht dokumentieren
  • Vertragsgrundlagen nicht prüfen

Prüfung einer Weisung

Weisung erteilt

⬇️

Arbeitsvertrag prüfen

⬇️

Tarifvertrag prüfen

⬇️

Betriebsvereinbarung prüfen

⬇️

⬇️

Mitbestimmung betroffen?

⬇️

Weisung zulässig oder unzulässig


Weisungsrecht und Mitbestimmung

Direktionsrecht des Arbeitgebers

⬇️

Gesetzliche Grenzen

⬇️

Tarifvertrag

⬇️

Betriebsvereinbarung

⬇️

Mitbestimmung

⬇️

Zulässige Weisung


Merksatz

Der Arbeitgeber darf Weisungen erteilen, aber nur im Rahmen von Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Mitbestimmung. Das Direktionsrecht ist kein unbegrenztes Herrschaftsrecht.

Bezug zu Knoten

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Gesetze/§87 BetrVG
  • Gesetze/§84 BetrVG
  • Gesetze/§85 BetrVG
  • Wissensbereiche/Grundlagen/Versetzung
  • Gesetze/Arbeitszeit
  • Arbeitsschutz
  • Betriebsrat
  • Vertrauensleute

Praxisrelevanz

Fragen zu Weisungen des Arbeitgebers gehören zu den häufigsten Anliegen von Beschäftigten. Ob Arbeitszeitänderungen, neue Aufgaben, Versetzungen oder Verhaltensvorgaben – Betriebsräte und Vertrauensleute müssen beurteilen können, ob eine Weisung vom Direktionsrecht gedeckt ist oder gegen Gesetze, Verträge oder Mitbestimmungsrechte verstößt.

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