Weisungen des Arbeitgebers
Kurzbeschreibung
Weisungen des Arbeitgebers sind verbindliche Anordnungen gegenüber Beschäftigten zur Durchführung ihrer Arbeit. Sie beruhen auf dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers und ermöglichen ihm, Inhalt, Ort, Zeit und Art der Arbeitsleistung näher festzulegen.
Das Weisungsrecht ist jedoch nicht unbegrenzt. Es wird durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt.
Für Betriebsräte und Vertrauensleute gehört die Prüfung von Weisungen zu den häufigsten Themen im Arbeitsalltag.
Ziel von Weisungen
- Arbeitsabläufe steuern
- Aufgaben verteilen
- Betriebsabläufe organisieren
- Sicherheit gewährleisten
- betriebliche Ziele erreichen
Was ist eine Weisung?
Eine Weisung ist eine Anordnung des Arbeitgebers, wie Beschäftigte ihre Arbeit auszuführen haben.
Beispiele:
- Arbeitsbeginn festlegen
- Aufgaben zuweisen
- Arbeitsort bestimmen
- Arbeitsverfahren vorgeben
- Sicherheitsanweisungen erteilen
Grundsatz:
Wer Arbeit schuldet, muss grundsätzlich auch zulässige Weisungen des Arbeitgebers befolgen.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
- §106 GewO
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
Das Direktionsrecht
Das Weisungsrecht wird auch Direktionsrecht genannt.
§106 GewO
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit keine anderen Regelungen entgegenstehen.
Siehe:
Wissensbereiche/Wirtschaft/Direktionsrecht
Inhalt der Arbeit
Beispiele:
- Aufgabenverteilung
- Arbeitsabläufe
- Arbeitsmethoden
Arbeitsort
Beispiele:
- Arbeitsplatz
- Einsatzort
- Standortwechsel
Arbeitszeit
Beispiele:
- Schichtplanung
- Beginn und Ende der Arbeitszeit
Soweit Mitbestimmungsrechte nicht entgegenstehen.
Ordnung im Betrieb
Beispiele:
- Sicherheitsvorschriften
- Verhaltensregeln
- Zutrittsregelungen
Siehe:
Grenzen des Weisungsrechts
Das Weisungsrecht ist nicht unbegrenzt.
Es endet dort, wo andere Regelungen Vorrang haben.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber darf keine Weisungen erteilen, die dem Arbeitsvertrag widersprechen.
Beispiel:
Arbeitsvertrag:
Beschäftigung als Industriemechaniker.
Unzulässige Weisung:
Dauerhafte Tätigkeit als Reinigungskraft.
Tarifvertrag
Tarifliche Regelungen gehen Weisungen vor.
Siehe:
Tarifvertrag
Gewerkschaften/DGB/IG-Metall/Tarifvorrang
Betriebsvereinbarung
Auch Betriebsvereinbarungen begrenzen Weisungen.
Beispiel:
Eine Betriebsvereinbarung regelt Gleitzeit.
Der Arbeitgeber kann dann nicht einseitig andere Arbeitszeiten anordnen.
Weisungen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen.
Beispiele:
- Arbeitsschutzrecht
- Arbeitszeitrecht
- Datenschutzrecht
- AGG
Billiges Ermessen
Weisungen müssen nach:
billigem Ermessen
erfolgen.
Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss die Interessen des Betriebs und die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.
Unzulässige Weisungen
Beispiele:
Gesetzeswidrige Weisungen
- Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
- Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften
Diskriminierende Weisungen
- Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht
- Herkunft
- Religion
- Alter
Siehe:
Willkürliche Weisungen
Anordnungen ohne sachlichen Grund.
Vertragswidrige Weisungen
Anordnungen außerhalb der vereinbarten Tätigkeit.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Viele Weisungen betreffen mitbestimmungspflichtige Themen.
Beispiele:
Arbeitszeit
Mitbestimmung nach:
Gesetze/§87 BetrVG
Ordnung im Betrieb
Mitbestimmung nach:
Gesetze/§87 BetrVG
Technische Überwachung
Mitbestimmung nach:
Gesetze/§87 BetrVG
Weisungen und Arbeitsschutz
Arbeitsschutzanweisungen müssen von Beschäftigten grundsätzlich beachtet werden.
Beispiele:
- Tragen von Schutzkleidung
- Sicherheitsunterweisungen
- Zutrittsbeschränkungen
Siehe:
Arbeitsschutz
Muss jede Weisung befolgt werden?
Grundsätzlich:
Ja
wenn die Weisung rechtmäßig ist.
Nein
wenn die Weisung offensichtlich rechtswidrig ist.
Beispiele:
- Gesetzesverstöße
- Straftaten
- erhebliche Vertragsverstöße
Vorgehen bei Zweifeln
Beschäftigte sollten:
- Weisung prüfen
- Betriebsrat informieren
- rechtliche Beratung einholen
Eigenmächtige Arbeitsverweigerung kann Risiken haben.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Weisungen prüfen
- Mitbestimmungsrechte geltend machen
- Beschwerden bearbeiten
- Beschäftigte beraten
- Unterlassung verlangen
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute erfahren häufig frühzeitig von:
- problematischen Anweisungen
- Konflikten mit Vorgesetzten
- Überlastungen
- Rechtsverstößen
Sie können:
- Informationen sammeln
- Beschäftigte unterstützen
- den Betriebsrat informieren
Beschwerden gegen Weisungen
Beschäftigte können sich beschweren.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetze/§84 BetrVG
- Gesetze/§85 BetrVG
Typische Konflikte
Arbeitsort
Versetzung an andere Standorte.
Arbeitszeit
Kurzfristige Änderungen von Schichten.
Tätigkeiten
Zuweisung anderer Aufgaben.
Verhalten
Kleiderordnung oder Handyverbote.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitgeber ordnet an, dass Beschäftigte künftig regelmäßig an einem anderen Standort arbeiten sollen.
Der Betriebsrat prüft:
- Arbeitsverträge,
- Versetzungsregelungen,
- Mitbestimmungsrechte.
Es stellt sich heraus, dass die Maßnahme eine mitbestimmungspflichtige Versetzung darstellt.
Die Umsetzung wird zunächst gestoppt.
Typische Arbeitgeberfehler
- Weisungsrecht überschätzen
- Mitbestimmung ignorieren
- Vertragsgrenzen missachten
- Interessenabwägung unterlassen
Typische Fehler von Beschäftigten
- rechtswidrige Weisungen ungeprüft befolgen
- zulässige Weisungen verweigern
- Betriebsrat nicht einschalten
Typische Fehler von Betriebsräten
- Mitbestimmungsrechte übersehen
- Beschwerden nicht dokumentieren
- Vertragsgrundlagen nicht prüfen
Prüfung einer Weisung
Weisung erteilt
⬇️
Arbeitsvertrag prüfen
⬇️
Tarifvertrag prüfen
⬇️
Betriebsvereinbarung prüfen
⬇️
⬇️
Mitbestimmung betroffen?
⬇️
Weisung zulässig oder unzulässig
Weisungsrecht und Mitbestimmung
Direktionsrecht des Arbeitgebers
⬇️
Gesetzliche Grenzen
⬇️
Tarifvertrag
⬇️
Betriebsvereinbarung
⬇️
Mitbestimmung
⬇️
Zulässige Weisung
Merksatz
Der Arbeitgeber darf Weisungen erteilen, aber nur im Rahmen von Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Mitbestimmung. Das Direktionsrecht ist kein unbegrenztes Herrschaftsrecht.
Bezug zu Knoten
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Gesetze/§87 BetrVG
- Gesetze/§84 BetrVG
- Gesetze/§85 BetrVG
- Wissensbereiche/Grundlagen/Versetzung
- Gesetze/Arbeitszeit
- Arbeitsschutz
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
Praxisrelevanz
Fragen zu Weisungen des Arbeitgebers gehören zu den häufigsten Anliegen von Beschäftigten. Ob Arbeitszeitänderungen, neue Aufgaben, Versetzungen oder Verhaltensvorgaben – Betriebsräte und Vertrauensleute müssen beurteilen können, ob eine Weisung vom Direktionsrecht gedeckt ist oder gegen Gesetze, Verträge oder Mitbestimmungsrechte verstößt.