Ordnung im Betrieb
Kurzbeschreibung
Die Ordnung im Betrieb umfasst alle Regelungen, die das betriebliche Zusammenleben und Verhalten der Beschäftigten im Betrieb betreffen. Sie dient dazu, einen geordneten Betriebsablauf sicherzustellen, Konflikte zu vermeiden und ein respektvolles Miteinander zu fördern.
Da Regelungen zur Ordnung im Betrieb unmittelbar das Verhalten der Beschäftigten betreffen, besitzt der Betriebsrat hierbei weitreichende Mitbestimmungsrechte.
Die Ordnung im Betrieb gehört zu den klassischen Anwendungsfällen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Ziel der Ordnung im Betrieb
- geordneten Betriebsablauf sicherstellen
- Zusammenarbeit fördern
- Konflikte vermeiden
- Sicherheit gewährleisten
- respektvollen Umgang unterstützen
- klare Verhaltensregeln schaffen
Was bedeutet Ordnung im Betrieb?
Unter Ordnung im Betrieb versteht man Regeln, die das betriebliche Zusammenleben betreffen.
Dabei geht es nicht um die Arbeitsleistung selbst, sondern um das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb.
Grundsatz:
Ordnung im Betrieb betrifft das „Wie des Zusammenlebens“, nicht das „Wie der Arbeitsleistung“.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
- Gesetze/§87 BetrVG
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei:
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Der Arbeitgeber kann solche Regelungen deshalb grundsätzlich nicht einseitig festlegen.
Siehe:
Gesetze/§87 BetrVG
Abgrenzung
Mitbestimmungspflichtig
Regelungen zum Verhalten der Beschäftigten.
Beispiele:
- Rauchverbote
- Parkplatzregelungen
- Kleiderordnungen
- Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
- Alkoholverbote
- Verhaltensrichtlinien
Nicht mitbestimmungspflichtig
Anweisungen zur konkreten Arbeitsleistung.
Beispiele:
- Arbeitsverfahren
- Produktionsabläufe
- fachliche Arbeitsanweisungen
- Qualitätsvorgaben
Hier greift regelmäßig das:
Wissensbereiche/Wirtschaft/Direktionsrecht
Typische Regelungen zur Ordnung im Betrieb
Rauchverbot
Regelungen zu:
- Raucherzonen
- Rauchzeiten
- Nichtraucherschutz
Alkohol- und Drogenverbot
Regelungen zum Umgang mit berauschenden Mitteln.
Parkplatzordnung
Regelungen über:
- Parkflächen
- Besucherparkplätze
- Nutzung betrieblicher Stellplätze
Kleiderordnung
Vorgaben zur Kleidung.
Beispiele:
- Schutzkleidung
- Hygienekleidung
- einheitliche Dienstkleidung
Nutzung betrieblicher Einrichtungen
Beispiele:
- Kantine
- Pausenräume
- Umkleiden
- Sozialräume
Umgang miteinander
Regelungen gegen:
- Diskriminierung
- Belästigung
- Mobbing
- Gewalt
Siehe:
Ordnung und Arbeitsschutz
Viele Regelungen dienen gleichzeitig dem Gesundheitsschutz.
Beispiele:
- Sicherheitsvorschriften
- Zutrittsregelungen
- Verhaltensregeln in Gefahrenbereichen
Siehe:
Arbeitsschutz
Ordnung und Datenschutz
Regelungen zur Nutzung von:
- IT-Systemen
- Internet
- mobilen Geräten
müssen Datenschutzrechte beachten.
Siehe:
Datenschutz
Betriebsordnung
Viele Unternehmen regeln die Ordnung im Betrieb durch eine Betriebsordnung.
Typische Inhalte:
- Verhaltensregeln
- Sicherheitsregeln
- Zutrittsregelungen
- Umgang mit Betriebsmitteln
Eine Betriebsordnung unterliegt regelmäßig der Mitbestimmung.
Betriebsvereinbarung Ordnung im Betrieb
Viele Regelungen werden in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Typische Inhalte:
- Verhaltensregeln
- Nutzung von Einrichtungen
- Konfliktregelungen
- Umgangsformen
- Sicherheitsbestimmungen
Siehe:
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Regelungen mitgestalten
- Änderungen ablehnen
- Betriebsvereinbarungen verhandeln
- Beschwerden bearbeiten
- die Einigungsstelle anrufen
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute erfahren häufig zuerst von Problemen bei betrieblichen Regelungen.
Beispiele:
- ungerechte Vorschriften
- Konflikte im Arbeitsalltag
- Diskriminierungen
- Akzeptanzprobleme
Sie können:
- Rückmeldungen sammeln
- Beschäftigte informieren
- den Betriebsrat unterstützen
Ordnung im Betrieb und Gleichbehandlung
Regelungen müssen:
- sachlich gerechtfertigt sein
- für alle vergleichbaren Beschäftigten gelten
- diskriminierungsfrei sein
Siehe:
Beschwerden von Beschäftigten
Beschäftigte können sich über betriebliche Regelungen beschweren.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetze/§84 BetrVG
- Gesetze/§85 BetrVG
Konflikte um betriebliche Ordnung
Häufige Streitpunkte:
- Raucherregelungen
- Parkplatzvergabe
- Homeoffice-Regelungen
- Kleiderordnungen
- Internetnutzung
- Handyverbote
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Kommunikation und Konflikte
Einigungsstelle
Kommt keine Einigung zustande, kann die:
Wissensbereiche/Soziales/Einigungsstelle
angerufen werden.
Da ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht besteht, kann die Einigungsstelle verbindlich entscheiden.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitgeber möchte die private Handynutzung während der Arbeitszeit vollständig verbieten.
Der Betriebsrat weist darauf hin, dass dies eine Frage der Ordnung im Betrieb darstellt.
Es wird eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt.
Darin werden geregelt:
- erlaubte Nutzungszeiten,
- Notfallregelungen,
- Ausnahmen für Bereitschaftsdienste.
Typische Arbeitgeberfehler
- Regelungen ohne Beteiligung des Betriebsrats einführen
- Mitbestimmungsrechte ignorieren
- unverhältnismäßige Verbote erlassen
- Beschäftigte nicht informieren
Typische Fehler von Betriebsräten
- Mitbestimmungsrechte nicht nutzen
- Regelungen ungeprüft akzeptieren
- Beschwerden nicht auswerten
- Beteiligungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen
Ordnung im Betrieb im Überblick
Betriebliche Regelung
⬇️
Verhalten der Beschäftigten betroffen?
⬇️
Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG
⬇️
Verhandlung
⬇️
Betriebsvereinbarung
⬇️
Umsetzung
Merksatz
Geht es um das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb, hat der Betriebsrat regelmäßig ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Bezug zu Knoten
- Gesetze/§87 BetrVG
- Gesetze/§84 BetrVG
- Gesetze/§85 BetrVG
- Datenschutz
- Arbeitsschutz
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
Praxisrelevanz
Die Ordnung im Betrieb betrifft nahezu alle Beschäftigten im Arbeitsalltag. Von Rauchverboten über Parkplatzregelungen bis hin zu Handy- und Internetnutzung reichen die Themen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Gerade weil diese Regelungen das tägliche Zusammenleben beeinflussen, gehört die Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb zu den wichtigsten Beteiligungsrechten des Betriebsrats.