Ordnung im Betrieb
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Ordnung im Betrieb

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Ordnung im Betrieb

Kurzbeschreibung

Die Ordnung im Betrieb umfasst alle Regelungen, die das betriebliche Zusammenleben und Verhalten der Beschäftigten im Betrieb betreffen. Sie dient dazu, einen geordneten Betriebsablauf sicherzustellen, Konflikte zu vermeiden und ein respektvolles Miteinander zu fördern.

Da Regelungen zur Ordnung im Betrieb unmittelbar das Verhalten der Beschäftigten betreffen, besitzt der Betriebsrat hierbei weitreichende Mitbestimmungsrechte.

Die Ordnung im Betrieb gehört zu den klassischen Anwendungsfällen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.


Ziel der Ordnung im Betrieb

  • geordneten Betriebsablauf sicherstellen
  • Zusammenarbeit fördern
  • Konflikte vermeiden
  • Sicherheit gewährleisten
  • respektvollen Umgang unterstützen
  • klare Verhaltensregeln schaffen

Was bedeutet Ordnung im Betrieb?

Unter Ordnung im Betrieb versteht man Regeln, die das betriebliche Zusammenleben betreffen.

Dabei geht es nicht um die Arbeitsleistung selbst, sondern um das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb.

Grundsatz:

Ordnung im Betrieb betrifft das „Wie des Zusammenlebens“, nicht das „Wie der Arbeitsleistung“.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • Gesetze/§87 BetrVG

Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei:

Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.

Der Arbeitgeber kann solche Regelungen deshalb grundsätzlich nicht einseitig festlegen.

Siehe:

Gesetze/§87 BetrVG


Abgrenzung

Mitbestimmungspflichtig

Regelungen zum Verhalten der Beschäftigten.

Beispiele:

  • Rauchverbote
  • Parkplatzregelungen
  • Kleiderordnungen
  • Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Alkoholverbote
  • Verhaltensrichtlinien

Nicht mitbestimmungspflichtig

Anweisungen zur konkreten Arbeitsleistung.

Beispiele:

  • Arbeitsverfahren
  • Produktionsabläufe
  • fachliche Arbeitsanweisungen
  • Qualitätsvorgaben

Hier greift regelmäßig das:

Wissensbereiche/Wirtschaft/Direktionsrecht


Typische Regelungen zur Ordnung im Betrieb

Rauchverbot

Regelungen zu:

  • Raucherzonen
  • Rauchzeiten
  • Nichtraucherschutz

Alkohol- und Drogenverbot

Regelungen zum Umgang mit berauschenden Mitteln.


Parkplatzordnung

Regelungen über:

  • Parkflächen
  • Besucherparkplätze
  • Nutzung betrieblicher Stellplätze

Kleiderordnung

Vorgaben zur Kleidung.

Beispiele:

  • Schutzkleidung
  • Hygienekleidung
  • einheitliche Dienstkleidung

Nutzung betrieblicher Einrichtungen

Beispiele:

  • Kantine
  • Pausenräume
  • Umkleiden
  • Sozialräume

Umgang miteinander

Regelungen gegen:

  • Diskriminierung
  • Belästigung
  • Mobbing
  • Gewalt

Siehe:

AGG


Ordnung und Arbeitsschutz

Viele Regelungen dienen gleichzeitig dem Gesundheitsschutz.

Beispiele:

  • Sicherheitsvorschriften
  • Zutrittsregelungen
  • Verhaltensregeln in Gefahrenbereichen

Siehe:

Gesundheitsschutz im Betrieb

Arbeitsschutz


Ordnung und Datenschutz

Regelungen zur Nutzung von:

  • IT-Systemen
  • Internet
  • E-Mail
  • mobilen Geräten

müssen Datenschutzrechte beachten.

Siehe:

Datenschutz


Betriebsordnung

Viele Unternehmen regeln die Ordnung im Betrieb durch eine Betriebsordnung.

Typische Inhalte:

  • Verhaltensregeln
  • Sicherheitsregeln
  • Zutrittsregelungen
  • Umgang mit Betriebsmitteln

Eine Betriebsordnung unterliegt regelmäßig der Mitbestimmung.


Betriebsvereinbarung Ordnung im Betrieb

Viele Regelungen werden in Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Typische Inhalte:

  • Verhaltensregeln
  • Nutzung von Einrichtungen
  • Konfliktregelungen
  • Umgangsformen
  • Sicherheitsbestimmungen

Siehe:

Betriebsvereinbarung


Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • Regelungen mitgestalten
  • Änderungen ablehnen
  • Betriebsvereinbarungen verhandeln
  • Beschwerden bearbeiten
  • die Einigungsstelle anrufen

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute erfahren häufig zuerst von Problemen bei betrieblichen Regelungen.

Beispiele:

  • ungerechte Vorschriften
  • Konflikte im Arbeitsalltag
  • Diskriminierungen
  • Akzeptanzprobleme

Sie können:

  • Rückmeldungen sammeln
  • Beschäftigte informieren
  • den Betriebsrat unterstützen

Ordnung im Betrieb und Gleichbehandlung

Regelungen müssen:

  • sachlich gerechtfertigt sein
  • für alle vergleichbaren Beschäftigten gelten
  • diskriminierungsfrei sein

Siehe:

AGG


Beschwerden von Beschäftigten

Beschäftigte können sich über betriebliche Regelungen beschweren.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetze/§84 BetrVG
  • Gesetze/§85 BetrVG

Konflikte um betriebliche Ordnung

Häufige Streitpunkte:

  • Raucherregelungen
  • Parkplatzvergabe
  • Homeoffice-Regelungen
  • Kleiderordnungen
  • Internetnutzung
  • Handyverbote

Siehe:

Wissensbereiche/Grundlagen/Kommunikation und Konflikte


Einigungsstelle

Kommt keine Einigung zustande, kann die:

Wissensbereiche/Soziales/Einigungsstelle

angerufen werden.

Da ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht besteht, kann die Einigungsstelle verbindlich entscheiden.


Praxisbeispiel

Ein Arbeitgeber möchte die private Handynutzung während der Arbeitszeit vollständig verbieten.

Der Betriebsrat weist darauf hin, dass dies eine Frage der Ordnung im Betrieb darstellt.

Es wird eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt.

Darin werden geregelt:

  • erlaubte Nutzungszeiten,
  • Notfallregelungen,
  • Ausnahmen für Bereitschaftsdienste.

Typische Arbeitgeberfehler

  • Regelungen ohne Beteiligung des Betriebsrats einführen
  • Mitbestimmungsrechte ignorieren
  • unverhältnismäßige Verbote erlassen
  • Beschäftigte nicht informieren

Typische Fehler von Betriebsräten

  • Mitbestimmungsrechte nicht nutzen
  • Regelungen ungeprüft akzeptieren
  • Beschwerden nicht auswerten
  • Beteiligungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen

Ordnung im Betrieb im Überblick

Betriebliche Regelung

⬇️

Verhalten der Beschäftigten betroffen?

⬇️

Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG

⬇️

Verhandlung

⬇️

Betriebsvereinbarung

⬇️

Umsetzung


Merksatz

Geht es um das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb, hat der Betriebsrat regelmäßig ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Bezug zu Knoten

  • Gesetze/§87 BetrVG
  • Gesetze/§84 BetrVG
  • Gesetze/§85 BetrVG
  • Datenschutz
  • Arbeitsschutz
  • Betriebsrat
  • Vertrauensleute

Praxisrelevanz

Die Ordnung im Betrieb betrifft nahezu alle Beschäftigten im Arbeitsalltag. Von Rauchverboten über Parkplatzregelungen bis hin zu Handy- und Internetnutzung reichen die Themen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Gerade weil diese Regelungen das tägliche Zusammenleben beeinflussen, gehört die Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb zu den wichtigsten Beteiligungsrechten des Betriebsrats.

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