Sexuelle Belästigung
Kurzbeschreibung
Sexuelle Belästigung bezeichnet unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt, insbesondere im Arbeitsumfeld oder in sonstigen sozialen Kontexten mit Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen.
Sie ist eine Form der Diskriminierung und kann arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Systematischer Kontext
Sexuelle Belästigung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Gleichstellungsrecht, Strafrecht und EU-Antidiskriminierungsrecht und ist eng mit Schutzpflichten des Arbeitgebers verbunden.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Grundlagen/Diversity
- Menschenrechte EU
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Arbeitsorganisation
- Sozialrecht
Ziel der rechtlichen Regelungen
Die rechtlichen Regelungen sollen:
- die Würde der betroffenen Person schützen
- Diskriminierung verhindern
- sichere Arbeitsumfelder gewährleisten
- Machtmissbrauch unterbinden
- konsequente Sanktionen ermöglichen
Rechtliche Grundlage
Deutschland
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Strafgesetzbuch (StGB, z. B. § 184i StGB sexuelle Belästigung)
- Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
EU-Ebene
- Gleichbehandlungsrichtlinien
- EU-Grundrechtecharta (Art. 1, 21, 31)
- Arbeitsschutz- und Antidiskriminierungsrecht
Verknüpfung:
Formen sexueller Belästigung
1. Verbale Belästigung
- sexistische Kommentare
- anzügliche Bemerkungen
- unerwünschte Fragen mit sexuellem Bezug
2. Nonverbale Belästigung
- anzügliche Gesten
- sexualisierte Blicke
- unerwünschtes Zeigen von Bildern oder Inhalten
3. Physische Belästigung
- unerwünschte Berührungen
- körperliche Annäherung
- sexuelle Übergriffe
4. Digitale Belästigung
- unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Inhalt
- Belästigung über E-Mail, Chats oder soziale Medien
Sexuelle Belästigung im Arbeitsrecht
Im Betrieb gilt:
- Arbeitgeber haben Schutzpflichten
- Beschäftigte müssen vor Belästigung geschützt werden
- Beschwerden müssen ernst genommen werden
- Maßnahmen gegen Täter sind verpflichtend
Verknüpfung:
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Prävention (Schulungen, Verhaltensregeln) sicherstellen
- Beschwerden ermöglichen und bearbeiten
- Schutzmaßnahmen ergreifen
- Sanktionen bis hin zur Kündigung prüfen
Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben Anspruch auf:
- Beschwerdeverfahren
- Schutz vor Benachteiligung
- arbeitsrechtliche Unterstützung
- ggf. Schadensersatz und Entschädigung
Beweis und rechtliche Durchsetzung
- Dokumentation von Vorfällen
- Zeugenaussagen
- interne und externe Beschwerdestellen
- arbeitsgerichtliche Verfahren
Verknüpfung:
Folgen für Täter
Mögliche Konsequenzen:
- Abmahnung
- Versetzung
- Kündigung
- strafrechtliche Verfolgung
Bedeutung im Unternehmen
Sexuelle Belästigung beeinflusst:
- Betriebsklima
- Mitarbeiterbindung
- Produktivität
- rechtliche Risiken
- Reputation (CSR)
Verknüpfung:
EU-Bezug
- Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Schutz der Menschenwürde
- Gleichbehandlungsrichtlinien im Arbeitsrecht
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gleichbehandlungsrichtlinien
2. AGG
3. Strafgesetzbuch (StGB)
4. Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht
5. betriebliche Verhaltenskodizes