Menschenrechte in der EU
Kurzbeschreibung
Menschenrechte in der EU sind durch die EU-Grundrechtecharta, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geschützt und bilden einen verbindlichen Rahmen für alle EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht.
Sie sichern Freiheit, Gleichheit, Würde und Rechtsstaatlichkeit im europäischen Binnenraum.
Systematischer Kontext
Die Menschenrechte in der EU sind Teil des europäischen Verfassungs- und Völkerrechts und stehen im Schnittfeld von EU-Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsrecht.
Verknüpfungen:
- EU-Recht
- Menschenrechte
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Sozialrecht
- Wissensbereiche/Europäische Union/CSR EU
Ziel der EU-Menschenrechtsordnung
Die EU verfolgt:
- Schutz der Menschenwürde als obersten Wert
- Sicherung von Freiheit und Demokratie
- Gleichheit und Nichtdiskriminierung
- Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten
- einheitliche Mindeststandards im Binnenmarkt
Zentrale Rechtsquellen
1. EU-Grundrechtecharta
- seit 2009 rechtlich verbindlich
- gilt für EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei EU-Rechtsanwendung
- enthält umfassende Grundrechtekataloge
2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- internationaler Vertrag des Europarats
- überwacht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- nicht EU-Recht, aber eng verzahnt
3. EU-Verträge (EUV / AEUV)
- Grundwerte der EU in Art. 2 EUV
- Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Verknüpfung:
Zentrale Grundrechte in der EU
1. Menschenwürde
- unantastbar
- oberster Wert der EU
2. Freiheitsrechte
- Meinungsfreiheit
- Religionsfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Schutz personenbezogener Daten
3. Gleichheitsrechte
- Diskriminierungsverbot (Art. 21 EU-Grundrechtecharta)
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Gleichstellung von Geschlechtern
Verknüpfung:
4. Soziale Rechte
- Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen
- Schutz bei Kündigung
- Zugang zu Sozialleistungen
- Gesundheitsschutz
Verknüpfung:
Durchsetzung der Menschenrechte
1. Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- überwacht Anwendung des EU-Rechts
- kann nationale Gesetze für EU-widrig erklären
2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- kontrolliert Einhaltung der EMRK
- individuelle Beschwerde möglich
3. Nationale Gerichte
- wenden EU-Grundrechte an
- Vorlageverfahren zum EuGH
Menschenrechte in der Arbeitswelt
EU-Menschenrechte wirken direkt auf:
- Antidiskriminierung im Arbeitsleben
- Schutz vor Ausbeutung
- Gesundheitsschutz
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Jugend- und Arbeitsschutz
Verknüpfung:
- Wissensbereiche/Ausbildung/Jugendarbeitsschutz
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- Elterngeld
Menschenrechte und Wirtschaft
Im wirtschaftlichen Kontext beeinflussen sie:
- Lieferkettenstandards
- Unternehmensverantwortung (CSR)
- ESG-Investitionskriterien
- Marktzugang im Binnenmarkt
Verknüpfung:
EU-Grundwerte
Die EU basiert auf:
- Menschenwürde
- Freiheit
- Demokratie
- Gleichheit
- Rechtsstaatlichkeit
- Wahrung der Menschenrechte
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Verträge (EUV / AEUV)
2. EU-Grundrechtecharta
3. EMRK (parallel)
4. nationale Verfassungen (z. B. Grundgesetz)
5. einfache Gesetze und Verordnungen