Schulungsanspruch Betriebsrat
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Schulungsanspruch Betriebsrat

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Schulungsanspruch des Betriebsrats

Kurzbeschreibung

Der Schulungsanspruch des Betriebsrats gewährleistet, dass Betriebsratsmitglieder die Kenntnisse erwerben können, die sie für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Schulungen ermöglichen und die entstehenden Kosten tragen.

Man unterscheidet zwischen Grundlagenschulungen, die jedes Betriebsratsmitglied regelmäßig benötigt, und Spezialschulungen, die nur erforderlich sind, wenn sie aufgrund konkreter Aufgaben oder betrieblicher Situationen notwendig sind. Rechtsgrundlage ist insbesondere §37 Abs. 6 BetrVG.


Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • §37 Abs. 6 BetrVG – Erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
  • §37 Abs. 7 BetrVG – Geeignete Bildungsveranstaltungen
  • §40 BetrVG – Kosten des Betriebsrats
  • §80 BetrVG – Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • BetrVG

Ziel des Schulungsanspruchs

Der Schulungsanspruch soll:

  • Fachwissen vermitteln
  • die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats sichern
  • rechtssichere Entscheidungen ermöglichen
  • Mitbestimmungsrechte stärken
  • Fehler vermeiden
  • die Interessenvertretung professionalisieren

Bedeutung des Schulungsanspruchs

Der Schulungsanspruch beantwortet die Fragen:

«Welche Seminare muss der Arbeitgeber bezahlen?»

«Wann ist eine Schulung erforderlich?»

«Welche Voraussetzungen gelten für den Schulungsbesuch?»

Er stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder ihre gesetzlichen Aufgaben kompetent erfüllen können.


Grundprinzip

Gesetzliche Aufgabe

⬇️

Erforderliche Kenntnisse

⬇️

Beschluss des Betriebsrats

⬇️

Schulung

⬇️

Anwendung im Betrieb


Grundlagenschulungen

Grundlagenschulungen sind für neu gewählte Betriebsratsmitglieder regelmäßig erforderlich.

Hierzu gehören insbesondere:

Diese Schulungen müssen nicht besonders begründet werden, wenn das Wissen für die Amtsausübung erforderlich ist.


Spezialschulungen

Spezialschulungen sind erforderlich,

wenn sie wegen konkreter Aufgaben notwendig sind.

Beispiele:

  • Datenschutz
  • KI und Digitalisierung
  • SAP-Systeme
  • Arbeitszeitmodelle
  • Tarifrecht
  • Wirtschaftsausschuss
  • Gesundheitsschutz
  • Eingruppierung
  • Umstrukturierungen

Erforderlichkeit

Eine Schulung ist erforderlich,

wenn:

  • das Wissen für die aktuelle Betriebsratsarbeit benötigt wird,
  • das Gremium nicht bereits über ausreichende Kenntnisse verfügt,
  • ein konkreter betrieblicher Anlass besteht (bei Spezialthemen).

Beschluss des Betriebsrats

Vor der Teilnahme muss der Betriebsrat grundsätzlich einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen.

Der Beschluss sollte enthalten:

  • Teilnehmer
  • Schulung
  • Zeitraum
  • Begründung der Erforderlichkeit
  • Kosten

Kosten

Nach §40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Seminargebühren
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten (soweit erforderlich)
  • Arbeitsentgelt während der Teilnahme

Freistellung

Während der erforderlichen Schulung werden Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freigestellt.

Das Arbeitsentgelt wird weitergezahlt.

Die Teilnahme gilt als Betriebsratstätigkeit und nicht als Urlaub.


Ablehnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann die Teilnahme nicht allein deshalb verweigern, weil sie Kosten verursacht.

Er kann jedoch Einwendungen erheben, wenn beispielsweise:

  • die Schulung nicht erforderlich ist,
  • ein gleichwertiges günstigeres Seminar verfügbar ist,
  • der Zeitpunkt ausnahmsweise erhebliche betriebliche Gründe entgegenstehen.

Kommt keine Einigung zustande, kann das Arbeitsgericht angerufen werden.


Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat entscheidet grundsätzlich selbst,

welche Kenntnisse für seine Arbeit erforderlich sind.

Dabei muss er die Interessen des Betriebs und die Erforderlichkeit der Schulung angemessen berücksichtigen.


Bedeutung für Beschäftigte

Gut geschulte Betriebsräte sorgen für:

  • bessere Beratung
  • rechtssichere Entscheidungen
  • wirksame Mitbestimmung
  • besseren Arbeitsschutz
  • stärkere Interessenvertretung

Bedeutung für Betriebsräte

Der Betriebsrat sollte prüfen:

  • Welche Kenntnisse fehlen?
  • Ist die Schulung erforderlich?
  • Liegt ein ordnungsgemäßer Beschluss vor?
  • Sind Kosten angemessen?
  • Gibt es einen aktuellen betrieblichen Anlass?

Bedeutung für Vertrauensleute

Vertrauensleute profitieren von gut ausgebildeten Betriebsräten.

Sie können:

  • auf Qualifizierungsbedarf hinweisen
  • Informationen aus Schulungen übernehmen
  • eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten
  • selbst gewerkschaftliche Bildungsangebote nutzen

Typische Arbeitgeberfehler

  • erforderliche Schulungen ablehnen
  • Kostenübernahme verweigern
  • Freistellung nicht gewähren
  • Teilnahme verzögern
  • unzulässige Einflussnahme auf die Seminarauswahl

Typische Fehler von Betriebsräten

  • fehlende Beschlussfassung
  • Erforderlichkeit unzureichend begründen
  • Schulungen ohne betrieblichen Bezug auswählen
  • Schulungsbedarf zu spät erkennen
  • Kenntnisse im Gremium nicht weitergeben

Praxisbeispiel

Ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied verfügt noch über keine Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht.

Der Betriebsrat beschließt die Teilnahme an einem Grundlagenseminar zum BetrVG. Der Arbeitgeber übernimmt die Seminarkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten und stellt das Betriebsratsmitglied für die Dauer der Schulung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei. Nach der Schulung kann das Mitglied seine Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen und Betriebsvereinbarungen sachgerecht wahrnehmen.


Ablauf einer Schulung

Schulungsbedarf feststellen

⬇️

Erforderlichkeit prüfen

⬇️

Beschluss des Betriebsrats

⬇️

Mitteilung an den Arbeitgeber

⬇️

Teilnahme an der Schulung

⬇️

Anwendung des Wissens im Gremium


Verhältnis zu anderen Vorschriften

Vorschrift| Inhalt

§37 Abs. 6 BetrVG| Erforderliche Schulungen

§37 Abs. 7 BetrVG| Geeignete Bildungsveranstaltungen

§40 BetrVG| Kosten des Betriebsrats

§80 BetrVG| Aufgaben des Betriebsrats


Merksatz

«Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf erforderliche Schulungen, wenn diese für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Kosten tragen und die Teilnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Grundlagenschulungen sind für neu gewählte Betriebsratsmitglieder regelmäßig erforderlich, Spezialschulungen bei einem konkreten betrieblichen Anlass.»


Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Der Schulungsanspruch ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Arbeitsrecht, Digitalisierung, Datenschutz, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsformen entwickeln sich ständig weiter. Nur ein gut qualifizierter Betriebsrat kann die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten und seine Beteiligungsrechte rechtssicher ausüben. Deshalb sollten Betriebsräte ihren Schulungsbedarf regelmäßig überprüfen und notwendige Qualifizierungen frühzeitig planen.

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