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Landesarbeitsgericht (LAG)

Kurzbeschreibung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) ist die zweite Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.

Für Beschäftigte, Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber spielt das Landesarbeitsgericht eine wichtige Rolle, da hier viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten erneut geprüft werden.


Stellung im Gerichtssystem

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen:

⚖️ Arbeitsgericht (ArbG)

⬇️

🏛️ Landesarbeitsgericht (LAG)

⬇️

👨‍⚖️ Bundesarbeitsgericht (BAG)


Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziel des Landesarbeitsgerichts

  • Entscheidungen überprüfen
  • Rechtsfehler korrigieren
  • Rechtssicherheit schaffen
  • Streitigkeiten klären
  • einheitliche Rechtsprechung fördern

Aufgaben des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht entscheidet über:

Berufungen

Überprüfung von Urteilen des Arbeitsgerichts.


Beschwerden

Überprüfung bestimmter gerichtlicher Entscheidungen.


Beschlussverfahren

Verfahren zwischen:

  • Betriebsrat
  • Arbeitgeber
  • Gewerkschaften

Wann kommt ein Fall zum LAG?

Ein Verfahren gelangt zum Landesarbeitsgericht, wenn eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist.

Beispiele:

  • Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Betriebsrat
  • Gewerkschaft

Typische Verfahren

Kündigungsschutzklagen

Beispiele:

  • betriebsbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung

Siehe:

Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz


Entgeltstreitigkeiten

Beispiele:

  • Lohnforderungen
  • Zuschläge
  • Eingruppierungen

Betriebsratsverfahren

Beispiele:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Zuständigkeiten
  • Betriebsvereinbarungen

Tarifrechtliche Streitigkeiten

Beispiele:

  • Tarifverträge
  • Tarifauslegung
  • Gewerkschaftsrechte

Berufungsverfahren

Das Landesarbeitsgericht überprüft:

Tatsachen

Was ist tatsächlich passiert?


Rechtliche Bewertung

Wurde das Recht richtig angewendet?


Dadurch ist die Prüfung umfangreicher als beim Bundesarbeitsgericht.


Zusammensetzung

Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts besteht in der Regel aus:

Einem Berufsrichter

als Vorsitzendem.


Zwei ehrenamtlichen Richtern

  • ein Vertreter der Arbeitnehmerseite
  • ein Vertreter der Arbeitgeberseite

Dadurch fließen praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt in die Entscheidungen ein.


Bedeutung für Betriebsräte

Viele wichtige Entscheidungen betreffen:

  • Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsratswahlen
  • Beteiligungsrechte

Siehe:


Bedeutung für Beschäftigte

Das Landesarbeitsgericht entscheidet häufig über:

  • Kündigungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Entgelt
  • Diskriminierung

Unterschied zum Arbeitsgericht

Arbeitsgericht

Erste Instanz.

Hier beginnt das Verfahren.


Landesarbeitsgericht

Zweite Instanz.

Überprüft die Entscheidung des Arbeitsgerichts.


Unterschied zum Bundesarbeitsgericht

Landesarbeitsgericht

Prüft:

  • Tatsachen
  • Rechtsfragen

Bundesarbeitsgericht

Prüft überwiegend:

  • Rechtsfragen

Siehe:

BAG


Rolle der Gewerkschaften

Gewerkschaften unterstützen Mitglieder häufig bei Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht durch:

  • Rechtsberatung
  • Rechtsschutz
  • Prozessvertretung

Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsgericht weist die Klage ab.

Der Arbeitnehmer hält die Entscheidung für falsch und legt Berufung ein.

Das Landesarbeitsgericht überprüft den gesamten Fall erneut und kann:

  • das Urteil bestätigen
  • das Urteil ändern
  • die Sache zurückverweisen

Typische Themen im LAG

  • Kündigungsschutz
  • Betriebsratsrechte
  • Arbeitszeit
  • Entgelt
  • Tarifrecht
  • Diskriminierung
  • Befristungen
  • Mitbestimmung

Merksatz

Das Arbeitsgericht entscheidet zuerst. Das Landesarbeitsgericht prüft die Entscheidung noch einmal.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Das Landesarbeitsgericht ist eine zentrale Instanz des Arbeitsrechts. Viele wichtige Entscheidungen zu Kündigungen, Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten werden hier getroffen. Für Betriebsräte und Vertrauensleute lohnt es sich, wichtige LAG-Urteile zu verfolgen, da sie häufig die betriebliche Praxis prägen und später oft Grundlage für Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts werden.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.