Landesarbeitsgericht (LAG)
Kurzbeschreibung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) ist die zweite Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Für Beschäftigte, Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber spielt das Landesarbeitsgericht eine wichtige Rolle, da hier viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten erneut geprüft werden.
Stellung im Gerichtssystem
Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen:
⚖️ Arbeitsgericht (ArbG)
⬇️
🏛️ Landesarbeitsgericht (LAG)
⬇️
👨⚖️ Bundesarbeitsgericht (BAG)
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziel des Landesarbeitsgerichts
- Entscheidungen überprüfen
- Rechtsfehler korrigieren
- Rechtssicherheit schaffen
- Streitigkeiten klären
- einheitliche Rechtsprechung fördern
Aufgaben des Landesarbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht entscheidet über:
Berufungen
Überprüfung von Urteilen des Arbeitsgerichts.
Beschwerden
Überprüfung bestimmter gerichtlicher Entscheidungen.
Beschlussverfahren
Verfahren zwischen:
- Betriebsrat
- Arbeitgeber
- Gewerkschaften
Wann kommt ein Fall zum LAG?
Ein Verfahren gelangt zum Landesarbeitsgericht, wenn eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist.
Beispiele:
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Gewerkschaft
Typische Verfahren
Kündigungsschutzklagen
Beispiele:
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
Siehe:
Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz
Entgeltstreitigkeiten
Beispiele:
- Lohnforderungen
- Zuschläge
- Eingruppierungen
Betriebsratsverfahren
Beispiele:
- Mitbestimmungsrechte
- Zuständigkeiten
- Betriebsvereinbarungen
Tarifrechtliche Streitigkeiten
Beispiele:
- Tarifverträge
- Tarifauslegung
- Gewerkschaftsrechte
Berufungsverfahren
Das Landesarbeitsgericht überprüft:
Tatsachen
Was ist tatsächlich passiert?
Rechtliche Bewertung
Wurde das Recht richtig angewendet?
Dadurch ist die Prüfung umfangreicher als beim Bundesarbeitsgericht.
Zusammensetzung
Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts besteht in der Regel aus:
Einem Berufsrichter
als Vorsitzendem.
Zwei ehrenamtlichen Richtern
- ein Vertreter der Arbeitnehmerseite
- ein Vertreter der Arbeitgeberseite
Dadurch fließen praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt in die Entscheidungen ein.
Bedeutung für Betriebsräte
Viele wichtige Entscheidungen betreffen:
- Mitbestimmung
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsratswahlen
- Beteiligungsrechte
Siehe:
- Mitbestimmung
- Gesetze/§87 BetrVG
- Betriebsvereinbarung
Bedeutung für Beschäftigte
Das Landesarbeitsgericht entscheidet häufig über:
- Kündigungen
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Entgelt
- Diskriminierung
Unterschied zum Arbeitsgericht
Arbeitsgericht
Erste Instanz.
Hier beginnt das Verfahren.
Landesarbeitsgericht
Zweite Instanz.
Überprüft die Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Unterschied zum Bundesarbeitsgericht
Landesarbeitsgericht
Prüft:
- Tatsachen
- Rechtsfragen
Bundesarbeitsgericht
Prüft überwiegend:
- Rechtsfragen
Siehe:
Rolle der Gewerkschaften
Gewerkschaften unterstützen Mitglieder häufig bei Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht durch:
- Rechtsberatung
- Rechtsschutz
- Prozessvertretung
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage.
Das Arbeitsgericht weist die Klage ab.
Der Arbeitnehmer hält die Entscheidung für falsch und legt Berufung ein.
Das Landesarbeitsgericht überprüft den gesamten Fall erneut und kann:
- das Urteil bestätigen
- das Urteil ändern
- die Sache zurückverweisen
Typische Themen im LAG
- Kündigungsschutz
- Betriebsratsrechte
- Arbeitszeit
- Entgelt
- Tarifrecht
- Diskriminierung
- Befristungen
- Mitbestimmung
Merksatz
Das Arbeitsgericht entscheidet zuerst. Das Landesarbeitsgericht prüft die Entscheidung noch einmal.
Bezug zu Knoten
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitsgericht
- BAG
- Gesetze/ArbGG
- Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz
- Kündigung
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
- Gesetze/§87 BetrVG
- Gesetze/§99 BetrVG
- Gesetze/§102 BetrVG
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
- Gewerkschaften/DGB/IG-Metall/Gewerkschaft
- AGG
- Gesetze/Arbeitszeit
- Wissensbereiche/Soziales/Entgelt
Praxisrelevanz
Das Landesarbeitsgericht ist eine zentrale Instanz des Arbeitsrechts. Viele wichtige Entscheidungen zu Kündigungen, Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten werden hier getroffen. Für Betriebsräte und Vertrauensleute lohnt es sich, wichtige LAG-Urteile zu verfolgen, da sie häufig die betriebliche Praxis prägen und später oft Grundlage für Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts werden.