Betriebsratskosten
Kurzbeschreibung
Betriebsratskosten sind alle erforderlichen Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu tragen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratsarbeit notwendig sind.
Der Betriebsrat soll seine gesetzlichen Aufgaben unabhängig und wirksam wahrnehmen können. Deshalb dürfen notwendige Betriebsratskosten nicht den Betriebsratsmitgliedern oder der Belegschaft auferlegt werden.
Rechtsgrundlage
Wichtige Vorschrift:
- §40 BetrVG
Grundsatz:
Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Arbeitgeber.
Ziel der Kostenübernahme
- Handlungsfähigkeit des Betriebsrats sichern
- Unabhängigkeit gewährleisten
- ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit ermöglichen
- Mitbestimmung sicherstellen
- Benachteiligungen verhindern
Was sind Betriebsratskosten?
Betriebsratskosten sind Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.
Entscheidend ist:
Erforderlichkeit
Nicht jede Ausgabe ist automatisch zulässig.
Die Kosten müssen für die Betriebsratsarbeit notwendig sein.
Arten von Betriebsratskosten
Sachmittel
Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Sachmittel bereitstellen.
Beispiele:
- Büro
- Schreibtisch
- Bürostuhl
- Telefon
- Computer
- Drucker
- Internetzugang
- Fachliteratur
Siehe:
§40 BetrVG
Informations- und Kommunikationstechnik
Dazu gehören beispielsweise:
- E-Mail-Zugang
- Software
- Videokonferenzsysteme
- digitale Kommunikationsmittel
Soweit diese für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Schulungen
Der Arbeitgeber trägt die Kosten erforderlicher Schulungen.
Dazu gehören:
- Seminargebühren
- Reisekosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
Siehe:
Reisekosten
Entstehen Kosten durch notwendige Dienstreisen des Betriebsrats, sind diese zu übernehmen.
Beispiele:
- Seminare
- Betriebsbesichtigungen
- Konzern- oder Gesamtbetriebsratssitzungen
Fachliteratur
Der Betriebsrat hat Anspruch auf notwendige Fachliteratur.
Beispiele:
- Kommentare zum BetrVG
- Arbeitsrechtsliteratur
- Fachzeitschriften
- Gesetzessammlungen
Sachverständige
Der Betriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzungen Sachverständige hinzuziehen.
Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Siehe:
Rechtsanwälte
In bestimmten Fällen können notwendige Rechtsanwaltskosten vom Arbeitgeber zu tragen sein.
Voraussetzung:
- ordnungsgemäßer Beschluss
- Erforderlichkeit
Freistellungskosten
Betriebsratsmitglieder dürfen durch ihre Tätigkeit keine finanziellen Nachteile erleiden.
Dazu gehören:
- Entgeltfortzahlung
- Freistellungen
- Teilnahme an Sitzungen
- Teilnahme an Schulungen
Siehe:
Erforderlichkeitsprinzip
Die wichtigste Frage lautet:
War die Ausgabe für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben erforderlich?
Erforderlich
Beispiele:
- Gesetzeskommentar
- Schulung zum BetrVG
- Laptop für Betriebsratsarbeit
- Sachverständiger bei komplexen Themen
Nicht erforderlich
Beispiele:
- Luxusausstattung
- private Nutzung
- nicht betriebsratsbezogene Anschaffungen
Beschluss des Betriebsrats
Vor größeren Ausgaben sollte ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst werden.
Beispiele:
- Schulungsbesuch
- Beauftragung eines Sachverständigen
- Rechtsanwalt
- Literaturanschaffung
Siehe:
Schulungskosten
Besonders häufige Betriebsratskosten.
Der Arbeitgeber trägt:
- Seminargebühr
- Reise
- Unterkunft
- Verpflegung
- Arbeitsentgelt während der Schulung
Voraussetzung:
Die Schulung muss erforderlich sein.
Sachverständige (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Bei schwierigen oder komplexen Themen kann der Betriebsrat Sachverständige hinzuziehen.
Beispiele:
- Arbeitszeitmodelle
- Datenschutz
- Betriebsänderungen
- IT-Systeme
- Gesundheitsschutz
Siehe:
Betriebsratsbüro
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Beispiele:
- Betriebsratsbüro
- Besprechungsräume
- Aufbewahrungsmöglichkeiten
- technische Ausstattung
Streit über Betriebsratskosten
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wird häufig geprüft:
- War die Maßnahme erforderlich?
- Gab es einen Beschluss?
- War die Ausgabe angemessen?
Bei Streitigkeiten kann das Arbeitsgericht entscheiden.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat sollte:
- Kosten begründen können
- Erforderlichkeit dokumentieren
- Beschlüsse sauber fassen
- wirtschaftlich handeln
Typische Arbeitgeberfehler
- Schulungen verweigern
- notwendige Fachliteratur ablehnen
- Sachmittel nicht bereitstellen
- Betriebsratsbüro verweigern
- erforderliche Sachverständige ablehnen
- Kostenübernahme pauschal zurückweisen
Typische Fehler von Betriebsräten
- fehlende Beschlüsse
- fehlende Begründung der Erforderlichkeit
- verspätete Antragstellung
- unzureichende Dokumentation
- private und betriebsratsbezogene Nutzung vermischen
Praxisbeispiel
Der Betriebsrat möchte ein Seminar zum Thema Arbeitszeit besuchen.
Das Gremium beschließt die Teilnahme ordnungsgemäß.
Da das Thema für die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte nach Gesetze/§87 BetrVG erforderlich ist, muss der Arbeitgeber:
- Seminargebühren,
- Reisekosten,
- Übernachtungskosten,
- Entgeltfortzahlung
übernehmen.
Typische Betriebsratskosten im Überblick
Laufende Kosten
- Büroausstattung
- IT-Ausstattung
- Fachliteratur
- Telefon
- Internet
Personalkosten
- Freistellungen
- Schulungen
- Reisezeiten
Besondere Kosten
- Sachverständige
- Rechtsanwälte
- Gutachten
- gerichtliche Verfahren
Merksatz
Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Kosten tragen, die entstehen, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann.
Bezug zu Knoten
- §40 BetrVG
- Betriebsrat
- Gesetze/§80 BetrVG
- Gesetze/§87 BetrVG
Praxisrelevanz
Die Übernahme von Betriebsratskosten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame und unabhängige Interessenvertretung. Betriebsräte sollten die Voraussetzungen des § 40 BetrVG kennen, um notwendige Sachmittel, Schulungen und Unterstützungsleistungen rechtssicher einzufordern und ihre Arbeit professionell ausüben zu können.