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BAföG-AuslandszuschlagsV

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BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (BAföG-AuslandszuschlagsV)


Kurzbeschreibung

Die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung regelt die Höhe von Zuschlägen zu Ausbildungsförderungsleistungen bei Ausbildungen im Ausland.

Sie ergänzt das BAföG und berücksichtigt zusätzliche Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen können.


Europarechtlicher Hintergrund

Die Verordnung unterstützt die grenzüberschreitende Bildungsförderung innerhalb Europas und darüber hinaus.

Verknüpfungen:


Ziel der BAföG-AuslandszuschlagsV

Die Verordnung soll:

  • Mehrkosten bei Auslandsaufenthalten ausgleichen
  • internationale Ausbildung fördern
  • Chancengleichheit verbessern
  • Mobilität von Studierenden unterstützen

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Regelungsbereiche:

  • Auslandszuschläge
  • Ländergruppen
  • Lebenshaltungskosten
  • Förderungsfähige Mehrkosten
  • Berechnungsgrundlagen

Rechte der Geförderten

Geförderte Personen haben unter anderem:

  • Anspruch auf Zuschläge bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Anspruch auf transparente Berechnung
  • Anspruch auf Berücksichtigung auslandsbedingter Mehrkosten

Pflichten der Antragsteller

Antragsteller müssen:

  • erforderliche Nachweise vorlegen
  • Änderungen mitteilen
  • Angaben vollständig machen

Bedeutung für Betriebsräte

Die Verordnung hat in der betrieblichen Mitbestimmung praktisch keine unmittelbare Bedeutung.

Berührungspunkte können bestehen bei:

  • dualen Studiengängen
  • internationalen Ausbildungsprogrammen
  • Auslandspraktika

Typische Anwendungsfälle

  • Auslandssemester
  • Studium im Ausland
  • Auslandspraktikum
  • Internationale Ausbildung

Anhang

!BAföG-AuslandszuschlagsV.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Die BAföG-AuslandszuschlagsV ist eine Bundesverordnung innerhalb der Gesetzespyramide.

Sie ergänzt:


Wichtige Stichworte

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Keine Rechtsberatung

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