Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Weiterbildung umfasst alle organisierten Lernprozesse, die darauf abzielen, vorhandene berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern, zu aktualisieren oder anzupassen.
Sie ist ein zentraler Bestandteil der Personalentwicklung und der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit.
Systematischer Kontext
Weiterbildung steht im Schnittpunkt von Arbeitsrecht, Bildungsrecht und betrieblicher Personalpolitik.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalentwicklung
- BBiG
- BetrVG
- Arbeitsrecht
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Personalplanung
Ziel der Weiterbildung
Weiterbildung soll:
- berufliche Qualifikationen erweitern
- Anpassung an technische Veränderungen ermöglichen
- Beschäftigungsfähigkeit sichern
- Karriereentwicklung unterstützen
- Fachkräftemangel entgegenwirken
Abgrenzung
Ausbildung
- Erstqualifikation
- Grundlage für Berufseinstieg
Weiterbildung
- Aufbau auf vorhandener Qualifikation
- berufsbegleitend oder später im Erwerbsleben
Verknüpfung:
Formen der Weiterbildung
1. Berufliche Weiterbildung
- fachliche Schulungen
- Umschulungen
- Anpassungsfortbildungen
2. Aufstiegsfortbildung
- Meister
- Techniker
- Fachwirt
- Führungskräfteentwicklung
3. Betriebliche Weiterbildung
- interne Schulungen
- E-Learning
- Coaching
- Training-on-the-job
4. Externe Weiterbildung
- Bildungsträger
- Hochschulen
- Kammern (IHK/HWK)
Rechtliche Grundlagen
- BBiG (Berufsbildungsgesetz)
- BetrVG (Mitbestimmung bei Weiterbildung)
- Tarifverträge
- Arbeitsverträge
- Förderrecht (z. B. SGB III)
Verknüpfung:
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber sollte:
- Qualifikationsbedarf ermitteln
- Weiterbildung ermöglichen
- Veränderungen im Arbeitsumfeld berücksichtigen
- Beschäftigte unterstützen
- Arbeitsschutz während Schulungen sicherstellen
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Zugang zu Weiterbildungsangeboten (je nach Regelung)
- Anspruch auf Gleichbehandlung
- Beteiligung über Betriebsrat
- ggf. Freistellung nach Tarif- oder Gesetzeslage
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- faire Auswahl bei Weiterbildungen
- Gleichbehandlung der Beschäftigten
- Einhaltung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Schutz vor Benachteiligung
Mitbestimmung
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Planung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Auswahl der Teilnehmer
- Einführung neuer Lernsysteme
- betrieblichen Qualifizierungskonzepten
Verknüpfung:
Bedeutung in der Arbeitswelt
Weiterbildung ist besonders wichtig bei:
- Digitalisierung und KI
- Strukturwandel in der Industrie
- Fachkräftemangel
- Unternehmensumstrukturierungen
Verknüpfung:
Förderung
Weiterbildung kann gefördert werden durch:
- Agentur für Arbeit
- Bildungsprämien
- Arbeitgeberleistungen
- tarifliche Regelungen
Verbindung zur Gesetzespyramide
Weiterbildung ist geregelt durch:
1. EU-Bildungspolitik
2. BBiG
3. BetrVG
4. SGB III
5. Tarifverträge
6. Betriebsvereinbarungen