Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Kurzbeschreibung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten.
Sie dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und konkretisiert die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes für Arbeitsplätze, Gebäude, Räume und Einrichtungen.
Europarechtlicher Hintergrund
Die ArbStättV setzt europäische Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten um.
Verknüpfungen:
Ziel der ArbStättV
Die Verordnung soll:
- sichere Arbeitsbedingungen schaffen
- Gesundheitsgefährdungen vermeiden
- ergonomische Arbeitsplätze fördern
- Flucht- und Rettungswege sicherstellen
- Anforderungen an moderne Arbeitsstätten festlegen
Wichtige Anforderungen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 ArbStättV – Zielsetzung und Anwendungsbereich
- § 2 ArbStättV – Begriffsbestimmungen
- § 3 ArbStättV – Gefährdungsbeurteilung
- § 3a ArbStättV – Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten
- § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen
- § 5 ArbStättV – Nichtraucherschutz
- § 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten
- Anhang ArbStättV – Anforderungen an Arbeitsstätten
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Anspruch auf sichere Arbeitsplätze
- Anspruch auf ausreichend Platz
- Anspruch auf geeignete Beleuchtung
- Anspruch auf gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen
- Anspruch auf sichere Flucht- und Rettungswege
- Anspruch auf Unterweisung
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Arbeitsstätten sicher gestalten
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Arbeitsräume instand halten
- Flucht- und Rettungswege bereitstellen
- Sanitär- und Sozialräume bereitstellen
- Beschäftigte unterweisen
- Nichtraucherschutz gewährleisten
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung der ArbStättV
- Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beseitigung von Mängeln
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet werden
- Fluchtwege jederzeit nutzbar sind
- Raumklima und Beleuchtung ausreichend sind
- Sozialräume den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- Homeoffice-Arbeitsplätze angemessen berücksichtigt werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Arbeitsplatzgestaltung
- Raumgestaltung
- Pausenräumen
- Bildschirmarbeitsplätzen
- Homeoffice
- Gesundheitsschutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- Arbeitsplätze regelmäßig begehen
- Mängel dokumentieren
- Beschäftigte einbeziehen
- Verbesserungen frühzeitig anregen
- mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammenarbeiten
Typische Anwendungsfälle
- Büroarbeitsplätze
- Bildschirmarbeit
- Produktionshallen
- Lagerbereiche
- Pausenräume
- Sanitärräume
- Homeoffice-Arbeitsplätze
- Flucht- und Rettungswege
- Beleuchtungskonzepte
- Raumklima und Lüftung
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die ArbStättV ist eine Bundesverordnung innerhalb der Gesetzespyramide.
Sie konkretisiert Vorgaben aus:
Ergänzende technische Konkretisierungen erfolgen durch:
Wichtige Stichworte
- ArbSchG
- ASR
- Arbeitsschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Arbeitsstätte
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitsplatzgestaltung
- Ergonomie
- Bildschirmarbeitsplatz
- Wissensbereiche/Tarifrecht/Homeoffice
- Gefährdungsbeurteilung
- Raumklima
- Beleuchtung
- Lüftung
- Flucht- und Rettungswege
- Pausenraum
- Sanitärraum
- Nichtraucherschutz
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- BetrVG
- Mitbestimmung
- Arbeitsrecht