Nichtraucherschutz
Kurzbeschreibung
Nichtraucherschutz umfasst alle gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch und vergleichbare Emissionen in Arbeits- und Aufenthaltsräumen.
Er ist ein Bestandteil des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.
Systematischer Kontext
Nichtraucherschutz ist Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und wird durch Arbeitsstättenrecht sowie Landes- und Bundesregelungen konkretisiert.
Verknüpfungen:
Ziel des Nichtraucherschutzes
Der Nichtraucherschutz soll:
- Gesundheitsschäden durch Passivrauchen vermeiden
- Arbeitsplätze rauchfrei gestalten
- Gefährdungen durch Schadstoffe reduzieren
- klare betriebliche Regelungen schaffen
- Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern vermeiden
Rechtsgrundlagen
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Landesnichtraucherschutzgesetze
- DGUV Regeln
- Betriebsvereinbarungen
Grundprinzip
In Arbeitsstätten gilt grundsätzlich ein Schutz der Beschäftigten vor Tabakrauch.
Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen treffen, um Nichtraucher zu schützen.
Maßnahmen zum Nichtraucherschutz
1. Rauchverbote
- vollständige Rauchverbote in Innenräumen
- Rauchverbote in bestimmten Arbeitsbereichen
- Regelungen für Besucher und Fremdfirmen
2. Raucherzonen
- getrennte Raucherbereiche
- nur außerhalb geschlossener Arbeitsräume
- klare Kennzeichnung
3. Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsvereinbarungen
- Hausordnungen
- klare Verhaltensregeln
- Unterweisungen
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Nichtraucherschutz sicherstellen
- Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
- geeignete Maßnahmen umsetzen
- Beschäftigte informieren
- Einhaltung kontrollieren
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf rauchfreie Arbeitsplätze
- Schutz vor Passivrauchen
- Beteiligung über Betriebsrat
- Recht auf Beschwerde bei Verstößen
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Einhaltung von Nichtraucherschutzvorschriften
- Umsetzung von Rauchverboten
- Schutz der Beschäftigten
- Gesundheitsmaßnahmen im Betrieb
Mitbestimmung
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Einführung von Rauchverboten
- Gestaltung von Raucherbereichen
- Betriebsvereinbarungen zum Nichtraucherschutz
- Regelungen in Arbeitsstätten
Rechtsgrundlagen:
Typische Anwendungsfälle
- Bürogebäude
- Produktionshallen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gastronomie
- öffentliche Einrichtungen
- Betriebsstätten mit Publikumsverkehr
Verbindung zur Gesetzespyramide
Nichtraucherschutz ist geregelt durch:
1. EU-Recht (indirekt über Gesundheitsschutz)
2. ArbSchG
3. Arbeitsstättenverordnung
4. Landesnichtraucherschutzgesetze
5. Betriebsvereinbarungen
6. Hausordnungen
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- DGUV
- Betriebsrat
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Arbeitsplatzgestaltung