Arbeitsplatzsicherung
Kurzbeschreibung
Arbeitsplatzsicherung umfasst alle rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen, die darauf abzielen, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und betriebsbedingte Arbeitsplatzverluste zu vermeiden.
Sie ist ein zentrales Ziel des Arbeits- und Sozialrechts sowie der betrieblichen Mitbestimmung.
Systematischer Kontext
Arbeitsplatzsicherung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsmarktpolitik und spielt insbesondere bei Restrukturierungen eine wichtige Rolle.
Verknüpfungen:
- Arbeitsrecht
- BetrVG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Kündigungsschutz
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sozialplan
- Arbeitsmarktpolitik
Ziel der Arbeitsplatzsicherung
Die Arbeitsplatzsicherung soll:
- Entlassungen vermeiden oder reduzieren
- Beschäftigung stabil halten
- soziale Härten verhindern
- Qualifikation statt Kündigung fördern
- betriebliche Anpassungen sozialverträglich gestalten
Zentrale Instrumente
1. Kündigungsschutz
- rechtliche Begrenzung von Kündigungen
- soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Schutz besonderer Gruppen
Verknüpfung:
2. Sozialplan
- Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile
- z. B. Abfindungen, Transfergesellschaften
Verknüpfung:
3. Qualifizierung statt Entlassung
- Weiterbildung und Umschulung
- Anpassung an neue Tätigkeiten
Verknüpfung:
4. Arbeitszeitmaßnahmen
- Kurzarbeit
- Arbeitszeitkonten
- flexible Modelle zur Beschäftigungssicherung
5. Betriebsvereinbarungen
- Regelungen zur Beschäftigungssicherung
- Maßnahmen bei Umstrukturierungen
Verknüpfung:
- BetrVG
- § 87 BetrVG
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat wirkt aktiv mit bei:
- Interessenausgleich bei Umstrukturierungen
- Verhandlung von Sozialplänen
- Überwachung von Kündigungen
- Vorschlägen zur Beschäftigungssicherung
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Alternativen zur Kündigung prüfen
- wirtschaftlich und sozial vertretbare Lösungen wählen
- Betriebsrat beteiligen
- Informationspflichten erfüllen
Verbindung zu § 613a BGB
Bei Betriebsübergängen gilt:
- Arbeitsplätze werden grundsätzlich übernommen
- Arbeitsplatzsicherung durch Fortbestand der Arbeitsverhältnisse
Verknüpfung:
- Gesetze/§ 613a BGB
Verbindung zur Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsplatzsicherung wird unterstützt durch:
- staatliche Förderprogramme
- Kurzarbeitergeld
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Vermittlungsangebote
Verknüpfung:
Bedeutung in der Praxis
Typische Situationen:
- Unternehmensumstrukturierungen
- Digitalisierung und Automatisierung
- wirtschaftliche Krisen
- Standortverlagerungen
- Fusionen und Übernahmen
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip, Art. 20 GG)
2. KSchG
3. BetrVG
4. SGB III
5. Betriebsvereinbarungen
6. Tarifverträge