Gesellschaftsrecht
Kurzbeschreibung
Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, insbesondere die Gründung, Organisation, Haftung und Beendigung von Gesellschaften.
Es ist ein zentraler Bestandteil des Unternehmensrechts.
Systematischer Kontext
Das Gesellschaftsrecht bildet die Grundlage für alle Unternehmensformen und ist eng mit Handelsrecht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht verbunden.
Verknüpfungen:
Ziel des Gesellschaftsrechts
Das Gesellschaftsrecht soll:
- rechtssichere Unternehmensstrukturen schaffen
- Haftung und Verantwortung regeln
- wirtschaftliche Zusammenarbeit ermöglichen
- Gläubigerschutz gewährleisten
- Konflikte zwischen Gesellschaftern ordnen
Grundprinzipien
- Vertragsfreiheit (Gründung durch Gesellschaftsvertrag)
- Trennungsprinzip (Gesellschaft vs. Gesellschafter)
- Haftungsregelung nach Rechtsform
- Organisationsautonomie
- Gläubigerschutz
Arten von Gesellschaften
1. Personengesellschaften
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
Merkmale:
- persönliche Haftung (teilweise unbeschränkt)
- starke persönliche Bindung
2. Kapitalgesellschaften
- GmbH
- AG
- KGaA
Merkmale:
- Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
- eigenständige Rechtspersönlichkeit
Gründung einer Gesellschaft
Typische Schritte:
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
- Eintragung ins Handelsregister (je nach Rechtsform)
- Kapitalaufbringung (bei Kapitalgesellschaften)
- Bestellung von Geschäftsführung / Vorstand
Haftung
Personengesellschaften
- Gesellschafter haften oft persönlich und unbeschränkt
Kapitalgesellschaften
- Haftung grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Organe von Gesellschaften
GmbH
- Geschäftsführung
- Gesellschafterversammlung
AG
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
Verknüpfung:
- BetrVG (Mitbestimmung im Aufsichtsrat)
Beendigung von Gesellschaften
- Liquidation
- Insolvenz (InsO)
- Verschmelzung oder Spaltung (UmwG)
- Auflösung durch Gesellschafterbeschluss
Bedeutung im Unternehmensrecht
Das Gesellschaftsrecht ist die Grundlage für:
- Unternehmensgründungen
- Investitionen und Beteiligungen
- Konzernstrukturen
- Umstrukturierungen
Verknüpfung:
Verbindung zum Arbeitsrecht
Das Gesellschaftsrecht beeinflusst Arbeitsverhältnisse indirekt:
- Gesellschaft ist Arbeitgeber
- Organstellung (Geschäftsführer/Vorstand)
- Mitbestimmung im Unternehmen
- Einfluss auf Personalentscheidungen
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gesellschaftsrecht
2. BGB (Grundlagen der GbR)
3. HGB
4. GmbHG / AktG
5. UmwG
6. Gesellschaftsvertrag