Arbeitgeberverband
Kurzbeschreibung
Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern einer Branche oder Region zur gemeinsamen Vertretung ihrer wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Interessen gegenüber Gewerkschaften und der Politik.
Er ist zentrale Tarifpartei im System der Tarifautonomie.
Systematischer Kontext
Arbeitgeberverbände sind zentrale Akteure der kollektiven Arbeitsbeziehungen und Gegenspieler der Gewerkschaften in Tarifverhandlungen.
Verknüpfungen:
- TVG
- Tarifvertrag
- Tarifautonomie
- Gewerkschaft
Ziel eines Arbeitgeberverbands
Arbeitgeberverbände verfolgen insbesondere:
- Vertretung der Arbeitgeberinteressen
- Gestaltung von Tarifpolitik
- Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitskosten
- Unterstützung der Mitgliedsunternehmen
- Einfluss auf arbeitsrechtliche Gesetzgebung
Aufgaben eines Arbeitgeberverbands
Tarifpolitik
- Abschluss von Tarifverträgen
- Verhandlung von Entgelten und Arbeitszeiten
- Gestaltung von Manteltarifverträgen
- Abwehr übermäßiger Forderungen von Gewerkschaften
Beratung
- arbeitsrechtliche Beratung der Mitglieder
- Unterstützung bei Kündigungen und Konflikten
- Unterstützung bei Tariffragen
Interessenvertretung
- politische Lobbyarbeit
- Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
- Einflussnahme auf Arbeitsmarktpolitik
Arten von Arbeitgeberverbänden
- Flächentarifverbände (Branchenverbände)
- Haustarifgebundene Verbände
- Fachverbände
- regionale Arbeitgeberverbände
Tarifbindung
Mitgliedsunternehmen können tarifgebunden sein:
- durch Mitgliedschaft im Verband
- durch Abschluss von Haustarifverträgen
- durch Allgemeinverbindlicherklärung
Verknüpfungen:
- Tarifbindung
- Tarifvertrag
- TVG
Rechte der Arbeitgeberverbände
- Teilnahme an Tarifverhandlungen
- Abschluss von Tarifverträgen
- Organisation von Arbeitskampfmaßnahmen (indirekt)
- Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit
Pflichten im Tarifsystem
- Einhaltung von Tarifverträgen bei Tarifbindung
- Beachtung der Friedenspflicht
- Durchführung fairer Tarifverhandlungen
- Gleichbehandlung der Mitgliedsunternehmen
Verhältnis zu Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände stehen in einem strukturierten Gegensatz zu Gewerkschaften:
- Verhandlungen auf Augenhöhe
- Konflikt durch Tarifverhandlungen und Arbeitskampf möglich
- gemeinsame Verantwortung für Tarifautonomie
Verknüpfungen:
- Gewerkschaft
- Arbeitskampf
- Notizen/Tarifrecht/Tarifpolitik
Bedeutung für die Arbeitswelt
Arbeitgeberverbände beeinflussen:
- Lohnniveau
- Arbeitszeitmodelle
- Beschäftigungssicherheit
- Branchenstandards
- wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat berücksichtigt Arbeitgeberverbände indirekt über:
- Anwendung von Tarifverträgen
- Branchenstandards
- Eingruppierungssysteme
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat achtet darauf, dass:
- Tarifverträge korrekt angewendet werden
- keine Benachteiligung durch Verbandsregelungen entsteht
- Arbeitsbedingungen fair bleiben
- Beschäftigte über tarifliche Rechte informiert sind
Rechtsgrundlagen:
- BetrVG
- TVG
- Tarifvertrag
- Mitbestimmung
Zusammenarbeit im System
Der Betriebsrat arbeitet nicht direkt mit Arbeitgeberverbänden zusammen, wirkt aber im Betrieb auf deren Tarifregelungen ein durch:
- Kontrolle der Umsetzung
- Kommunikation mit dem Arbeitgeber
- Unterstützung von Beschäftigten
Typische Anwendungsfälle
- Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie
- Abschluss von Branchentarifverträgen
- Lohnrunden
- Arbeitszeitverhandlungen
- Krisentarifverträge
- Standort- und Beschäftigungssicherung
- Konflikte mit Gewerkschaften
- Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
Verbindung zur Gesetzespyramide
Arbeitgeberverbände wirken auf der Tarifebene innerhalb der Normenhierarchie.
Einordnung:
1. Grundgesetz
2. Gesetze
3. Tarifvertrag
Wichtige Stichworte
- Notizen/Tarifrecht/Tarifpolitik
- Tarifautonomie
- Tarifvertrag
- Gewerkschaft
- TVG
- Arbeitskampf
- Mitbestimmung
- Arbeitgeber