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AI Act

Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act / KI-Verordnung)


Kurzbeschreibung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) ist das erste umfassende Regelwerk der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz.

Sie legt verbindliche Anforderungen für Entwicklung, Inverkehrbringen und Nutzung von KI-Systemen im EU-Binnenmarkt fest und verfolgt einen risikobasierten Ansatz.


Europarechtlicher Hintergrund

Der AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Verknüpfungen:


Ziel der KI-Verordnung

Die Verordnung soll:

  • Sicherheit und Grundrechtsschutz gewährleisten
  • Risiken durch KI-Systeme minimieren
  • Innovation im EU-Binnenmarkt fördern
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen
  • einheitliche Standards für KI schaffen

Risikobasierter Ansatz

Die Regulierung erfolgt nach Risikoklassen:

  • Verbotene KI-Praktiken (unzulässig)
  • Hochrisiko-KI-Systeme (streng reguliert)
  • Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten)
  • Minimales Risiko (kaum Regulierung)

Verbotene KI-Praktiken

Untersagt sind insbesondere:

  • manipulative oder ausbeuterische KI
  • Social Scoring durch Behörden (nach bestimmten Kriterien)
  • bestimmte Formen biometrischer Massenüberwachung
  • KI zur Ausnutzung von Schwächen bestimmter Personengruppen

Hochrisiko-KI-Systeme

Gilt u. a. für KI in Bereichen wie:

  • Beschäftigung und Personalmanagement
  • Bildung und Prüfungen
  • kritische Infrastruktur
  • Kreditvergabe und Versicherungen
  • Justiz und Verwaltungsentscheidungen

Pflichten:

  • Risikomanagementsystem
  • Datenqualität und Governance
  • technische Dokumentation
  • menschliche Aufsicht
  • Konformitätsbewertung

Transparenzpflichten

Für bestimmte KI-Systeme gilt:

  • Kennzeichnung von KI-Interaktionen
  • Offenlegung von KI-generierten Inhalten
  • Information über Nutzung von KI-Systemen
  • Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen (je nach Risiko)

Rechte der Beschäftigten und Bürger

Betroffene haben insbesondere:

  • Schutz vor diskriminierender KI
  • Transparenz über KI-Einsatz
  • Schutz vor automatisierten Fehlentscheidungen
  • Möglichkeit menschlicher Überprüfung
  • Beschwerde- und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten

Pflichten von Unternehmen

Unternehmen müssen:

  • KI-Systeme korrekt klassifizieren
  • Compliance- und Risikomanagement einführen
  • technische Dokumentation führen
  • Transparenzpflichten erfüllen
  • Schulungen für Mitarbeitende sicherstellen
  • Konformitätsbewertungen durchführen (bei Hochrisiko-KI)

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einsatz von KI im Betrieb
  • Auswirkungen auf Beschäftigte
  • Einhaltung von Datenschutz und Gleichbehandlung
  • Transparenz automatisierter Entscheidungen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • KI-Systeme keine Diskriminierung erzeugen
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI begrenzt ist
  • Beschäftigte über KI-Einsatz informiert sind
  • menschliche Kontrolle gewährleistet bleibt
  • Arbeitsbedingungen durch KI nicht verschlechtert werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann mitwirken bei:

  • Einführung von KI-Systemen im Betrieb
  • Leistungs- und Verhaltenskontrollsystemen
  • Personalentscheidungsalgorithmen
  • IT- und Softwareeinführungen
  • Datenschutz- und Compliance-Regelungen

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • KI-Einführungen frühzeitig begleiten
  • Risiken für Beschäftigte bewerten
  • Transparenz einfordern
  • Schulungskonzepte unterstützen
  • Missbrauch automatisierter Systeme verhindern

Typische Anwendungsfälle

  • KI im Recruiting (Bewerberauswahl)
  • automatisierte Leistungsbewertung
  • Chatbots im Kundenservice
  • Produktions- und Logistikoptimierung
  • Prognosesysteme im Personalwesen
  • Entscheidungsunterstützung in Verwaltung
  • Überwachungssysteme im Betrieb
  • KI-gestützte Schulungssysteme

Anhang

!OJ_L_202401689_DE_TXT.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist EU-Recht und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Sie steht über:

  • nationalem Recht (z. B. BGB, BetrVG)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen
  • internen Unternehmensrichtlinien

Sie wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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Hinweis

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