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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Kurzbeschreibung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union einheitlich regelt.

Sie legt fest, wie Unternehmen, Behörden und andere Stellen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen.


Europarechtlicher Hintergrund

Die DSGVO ist unmittelbar geltendes EU-Recht und gilt in allen Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzungsgesetzgebung.

Verknüpfungen:


Ziel der DSGVO

Die Verordnung soll:

  • Schutz personenbezogener Daten gewährleisten
  • informationelle Selbstbestimmung stärken
  • Transparenz bei Datenverarbeitung schaffen
  • Missbrauch von Daten verhindern
  • einheitliche Datenschutzstandards in der EU sichern

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, z. B.:

  • Name
  • Adresse
  • Personalnummer
  • IP-Adresse
  • Gesundheitsdaten
  • Beschäftigtendaten

Zentrale Prinzipien der DSGVO

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Rechenschaftspflicht

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Artikel:

  • Art. 5 DSGVO – Grundsätze der Verarbeitung
  • Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Art. 7 DSGVO – Einwilligung
  • Art. 13/14 DSGVO – Informationspflichten
  • Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht
  • Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung
  • Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeitung
  • Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruchsrecht
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • Datenschutz sicherstellen
  • Datenverarbeitung rechtmäßig gestalten
  • Beschäftigte informieren
  • technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen (TOMs)
  • Daten nur zweckgebunden verwenden
  • Datenschutzverletzungen melden

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung der DSGVO im Betrieb
  • Umgang mit Beschäftigtendaten
  • Einsatz von IT-Systemen
  • Datenschutz bei Personalmaßnahmen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Mitarbeiterdaten nicht unzulässig verarbeitet werden
  • IT-Systeme keine übermäßige Überwachung ermöglichen
  • Transparenz bei Datenverarbeitung besteht
  • Beschäftigte über ihre Rechte informiert sind
  • Datenschutzverstöße verhindert werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein starkes Mitbestimmungsrecht bei:

  • Einführung technischer Überwachungssysteme
  • IT-Systemen zur Mitarbeiterkontrolle
  • Zeiterfassungssystemen
  • Software mit personenbezogener Datenverarbeitung
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • Datenschutzkonzepte prüfen
  • IT-Systeme kritisch begleiten
  • Überwachungsrisiken minimieren
  • Schulungen unterstützen
  • Datenschutzbeauftragten einbeziehen

Typische Anwendungsfälle

  • Einführung von Zeiterfassungssystemen
  • GPS-Tracking von Mitarbeitern
  • Videoüberwachung im Betrieb
  • Personalinformationssysteme (HR-Software)
  • Cloud-Speicherung von Personaldaten
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Bewerberdatenverarbeitung
  • Datenpannen und Meldepflichten

Anhang

!DSGVO.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Die DSGVO ist EU-Recht und steht über nationalem Recht.

Sie steht über:

  • BDSG (nationales Datenschutzrecht)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen

Sie wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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Hinweis

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