Strafvollzugsgesetze der Länder
Kurzbeschreibung
Die Strafvollzugsgesetze der Länder regeln den Vollzug von Freiheitsstrafen in den deutschen Bundesländern.
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug grundsätzlich bei den Ländern.
Die Gesetze bestimmen insbesondere:
- Rechte und Pflichten von Gefangenen
- Aufgaben der Justizvollzugsanstalten
- Resozialisierungsmaßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Organisation des Vollzugs
Sie bilden die rechtliche Grundlage des:
und des:
Historischer Hintergrund
Bis zur Föderalismusreform war der Strafvollzug bundesweit einheitlich geregelt.
Grundlage war:
StVollzG – Strafvollzugsgesetz
des Bundes.
Durch die Reform wurde die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen.
Seitdem bestehen eigene Landesgesetze.
Zuständigkeit der Länder
Jedes Bundesland regelt den Strafvollzug durch eigene Vorschriften.
Beispiele:
- Bayern: Bayerisches Strafvollzugsgesetz
- Nordrhein-Westfalen: Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg: Justizvollzugsgesetzbuch
- Niedersachsen: Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz
Trotz unterschiedlicher Bezeichnungen verfolgen die Gesetze ähnliche Ziele.
Ziele des Strafvollzugs
Ein zentrales Ziel ist die:
Resozialisierung
Gefangene sollen befähigt werden:
- künftig ein straffreies Leben zu führen
- soziale Verantwortung zu übernehmen
- wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
Siehe:
Schutz der Allgemeinheit
Der Strafvollzug soll auch die Gesellschaft schützen.
Maßnahmen:
- sichere Unterbringung
- Kontrolle
- Vermeidung weiterer Straftaten
Regelungsbereiche der Landesstrafvollzugsgesetze
Aufnahme und Unterbringung
Regelungen betreffen:
- Aufnahmeverfahren
- Unterbringung
- Betreuung
- Information über Rechte und Pflichten
Rechte der Gefangenen
Gefangene behalten grundsätzlich ihre Grundrechte, soweit diese durch den Freiheitsentzug eingeschränkt werden müssen.
Regelungen betreffen:
- Menschenwürde
- persönliche Entwicklung
- Kontakt zur Außenwelt
- religiöse Betreuung
- Bildung
Grundlage:
Pflichten der Gefangenen
Gefangene müssen insbesondere:
- Anordnungen beachten
- Sicherheitsregeln einhalten
- am Vollzugsablauf mitwirken
Arbeit im Strafvollzug
Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Vollzugs.
Ziele:
- Tagesstruktur
- berufliche Fähigkeiten
- Vorbereitung auf das Arbeitsleben
Siehe:
Bildung und Ausbildung
Die Länder ermöglichen Maßnahmen wie:
- Schulbildung
- Berufsausbildung
- Weiterbildung
- berufliche Qualifizierung
Ziel:
Verbesserung der Chancen nach der Entlassung.
Siehe:
Behandlung und Betreuung
Der Vollzug umfasst Unterstützungsangebote.
Beispiele:
- Sozialarbeit
- psychologische Betreuung
- Suchtberatung
- Therapieangebote
Vorbereitung auf die Entlassung
Ein wichtiger Bestandteil ist die Entlassungsvorbereitung.
Themen:
- Wohnung
- Arbeit
- soziale Beziehungen
- Behördenkontakte
- finanzielle Situation
Ziel:
Erfolgreiche Wiedereingliederung.
Siehe:
Justizvollzugsanstalten
Die Landesstrafvollzugsgesetze regeln den Betrieb von:
Dazu gehören:
- Organisation
- Personal
- Sicherheit
- Betreuung
- Vollzugsplanung
Vollzugsplanung
Für Gefangene werden individuelle Entwicklungs- und Betreuungsmaßnahmen geplant.
Berücksichtigt werden:
- Persönlichkeit
- Straftat
- Bildungsstand
- soziale Situation
- Entlassungsperspektive
Jugendstrafvollzug
Für Jugendliche gelten besondere Regelungen.
Grundlage:
Ziel:
- Erziehung
- Entwicklung
- soziale Integration
Siehe:
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft unterscheidet sich vom Strafvollzug.
Grund:
Bei Untersuchungshaft besteht noch keine rechtskräftige Verurteilung.
Sie dient insbesondere:
- Sicherung des Verfahrens
- Verhinderung von Flucht
- Verhinderung von Beweismittelnvernichtung
Organisation als Teil der Landesverwaltung
Der Strafvollzug gehört zur:
Zuständig sind die Justizministerien der Länder.
Beschäftigte im Strafvollzug
Typische Berufsgruppen:
Justizvollzugsbeamte
Aufgaben:
- Sicherheit
- Betreuung
- Organisation des Vollzugs
Sozialarbeiter
Aufgaben:
- Beratung
- Resozialisierungsplanung
- Unterstützung nach der Haft
Psychologische Fachkräfte
Aufgaben:
- Diagnostik
- Behandlung
- Betreuung
Personalvertretung im Strafvollzug
Beschäftigte im Justizvollzug werden durch Personalvertretungen vertreten.
Themen:
- Arbeitsbedingungen
- Belastungen
- Dienstplanung
- Gesundheitsschutz
Siehe:
Strafvollzug und Arbeitsschutz
Beschäftigte im Strafvollzug können besonderen Belastungen ausgesetzt sein.
Beispiele:
- psychische Belastung
- Schichtarbeit
- Konfliktsituationen
Wichtig:
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesundheitsmaßnahmen
- Schulungen
Siehe:
Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht
|Früher|Heute|
|-|-|
|Bundeseinheitliches Strafvollzugsgesetz|Eigene Gesetze der Länder|
|Einheitliche Regelungen|Länderspezifische Unterschiede|
|Bund zuständig|Länder zuständig|
Typische Fehler
- Strafvollzugsgesetze der Länder mit Strafgesetzbuch verwechseln
- Strafvollzug nur als Bestrafung betrachten
- Resozialisierung als unwichtig ansehen
- Landesrecht und Bundesrecht vermischen
- Jugendstrafvollzug nicht unterscheiden
Praxisbeispiel
Eine Person wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Ablauf:
1. Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt
2. Erstellung einer Vollzugsplanung
3. Teilnahme an Arbeit oder Ausbildung
4. Betreuung und Behandlung
5. Vorbereitung auf Entlassung
Ziel:
Rückkehr in ein straffreies Leben.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Strafvollzug|Übergeordnetes Themenfeld|
|Justizvollzug|Gesamter Bereich des Vollzugs|
|Justizvollzugsanstalt|Ort der Umsetzung|
|Resozialisierung|Zentrales Vollzugsziel|
|Jugendstrafvollzug|Besonderer Bereich|
|Landesverwaltung|Organisatorische Einordnung|
|Menschenrechte|Grenzen staatlicher Eingriffe|
|Berufliche Bildung|Wiedereingliederung|
|Arbeitswelt|Vorbereitung auf Beschäftigung|
Merksatz
Die Strafvollzugsgesetze der Länder regeln, wie Freiheitsstrafen in Deutschland durchgeführt werden und verbinden den Schutz der Gesellschaft mit dem Ziel der Resozialisierung.
Bezug zu Knoten
- Strafvollzug
- Justizvollzug
- Justizvollzugsanstalt
- Resozialisierung
- Jugendstrafvollzug
- Landesverwaltung
- Menschenrechte
- Berufliche Bildung
- Arbeitswelt
- Personalrat
- Öffentliche Verwaltung
Praxisrelevanz
Die Strafvollzugsgesetze der Länder zeigen, wie Recht, Staat und Gesellschaft beim Umgang mit Straftaten zusammenwirken.
Für AELS besonders relevant:
- öffentliche Verwaltung
- Beschäftigung im Justizbereich
- Resozialisierung durch Arbeit und Bildung
- Menschenrechte
- gesellschaftliche Wiedereingliederung
Im Kontext von AELS verbinden die Strafvollzugsgesetze der Länder Justiz, Verwaltung, Bildung, Arbeit und soziale Integration.
