Strafvollzugsgesetze der Länder
Wissensnotiz · AELS Wissensseite

Strafvollzugsgesetze der Länder

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu Strafvollzugsgesetze der Länder, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

681 Wörter 3 Min. Lesezeit 15 Stichworte 57 Verknüpfungen
Strafvollzugsgesetze der Länder

Strafvollzugsgesetze der Länder

Kurzbeschreibung

Die Strafvollzugsgesetze der Länder regeln den Vollzug von Freiheitsstrafen in den deutschen Bundesländern.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug grundsätzlich bei den Ländern.

Die Gesetze bestimmen insbesondere:

  • Rechte und Pflichten von Gefangenen
  • Aufgaben der Justizvollzugsanstalten
  • Resozialisierungsmaßnahmen
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Organisation des Vollzugs

Sie bilden die rechtliche Grundlage des:

Strafvollzug

und des:

Justizvollzug


Historischer Hintergrund

Bis zur Föderalismusreform war der Strafvollzug bundesweit einheitlich geregelt.

Grundlage war:

StVollzG – Strafvollzugsgesetz

des Bundes.

Durch die Reform wurde die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen.

Seitdem bestehen eigene Landesgesetze.


Zuständigkeit der Länder

Jedes Bundesland regelt den Strafvollzug durch eigene Vorschriften.

Beispiele:

  • Bayern: Bayerisches Strafvollzugsgesetz
  • Nordrhein-Westfalen: Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg: Justizvollzugsgesetzbuch
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz

Trotz unterschiedlicher Bezeichnungen verfolgen die Gesetze ähnliche Ziele.


Ziele des Strafvollzugs

Ein zentrales Ziel ist die:

Resozialisierung

Gefangene sollen befähigt werden:

  • künftig ein straffreies Leben zu führen
  • soziale Verantwortung zu übernehmen
  • wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen

Siehe:

Resozialisierung


Schutz der Allgemeinheit

Der Strafvollzug soll auch die Gesellschaft schützen.

Maßnahmen:

  • sichere Unterbringung
  • Kontrolle
  • Vermeidung weiterer Straftaten

Regelungsbereiche der Landesstrafvollzugsgesetze

Aufnahme und Unterbringung

Regelungen betreffen:

  • Aufnahmeverfahren
  • Unterbringung
  • Betreuung
  • Information über Rechte und Pflichten

Rechte der Gefangenen

Gefangene behalten grundsätzlich ihre Grundrechte, soweit diese durch den Freiheitsentzug eingeschränkt werden müssen.

Regelungen betreffen:

  • Menschenwürde
  • persönliche Entwicklung
  • Kontakt zur Außenwelt
  • religiöse Betreuung
  • Bildung

Grundlage:

Menschenrechte


Pflichten der Gefangenen

Gefangene müssen insbesondere:

  • Anordnungen beachten
  • Sicherheitsregeln einhalten
  • am Vollzugsablauf mitwirken

Arbeit im Strafvollzug

Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Vollzugs.

Ziele:

  • Tagesstruktur
  • berufliche Fähigkeiten
  • Vorbereitung auf das Arbeitsleben

Siehe:

Arbeitswelt


Bildung und Ausbildung

Die Länder ermöglichen Maßnahmen wie:

  • Schulbildung
  • Berufsausbildung
  • Weiterbildung
  • berufliche Qualifizierung

Ziel:

Verbesserung der Chancen nach der Entlassung.

Siehe:

Berufliche Bildung


Behandlung und Betreuung

Der Vollzug umfasst Unterstützungsangebote.

Beispiele:

  • Sozialarbeit
  • psychologische Betreuung
  • Suchtberatung
  • Therapieangebote

Vorbereitung auf die Entlassung

Ein wichtiger Bestandteil ist die Entlassungsvorbereitung.

Themen:

  • Wohnung
  • Arbeit
  • soziale Beziehungen
  • Behördenkontakte
  • finanzielle Situation

Ziel:

Erfolgreiche Wiedereingliederung.

Siehe:

Wiedereingliederung


Justizvollzugsanstalten

Die Landesstrafvollzugsgesetze regeln den Betrieb von:

Justizvollzugsanstalt (JVA)

Dazu gehören:

  • Organisation
  • Personal
  • Sicherheit
  • Betreuung
  • Vollzugsplanung

Vollzugsplanung

Für Gefangene werden individuelle Entwicklungs- und Betreuungsmaßnahmen geplant.

Berücksichtigt werden:

  • Persönlichkeit
  • Straftat
  • Bildungsstand
  • soziale Situation
  • Entlassungsperspektive

Jugendstrafvollzug

Für Jugendliche gelten besondere Regelungen.

Grundlage:

JGG – Jugendgerichtsgesetz

Ziel:

  • Erziehung
  • Entwicklung
  • soziale Integration

Siehe:

Jugendstrafvollzug


Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft unterscheidet sich vom Strafvollzug.

Grund:

Bei Untersuchungshaft besteht noch keine rechtskräftige Verurteilung.

Sie dient insbesondere:

  • Sicherung des Verfahrens
  • Verhinderung von Flucht
  • Verhinderung von Beweismittelnvernichtung

Organisation als Teil der Landesverwaltung

Der Strafvollzug gehört zur:

Landesverwaltung

Zuständig sind die Justizministerien der Länder.


Beschäftigte im Strafvollzug

Typische Berufsgruppen:

Justizvollzugsbeamte

Aufgaben:

  • Sicherheit
  • Betreuung
  • Organisation des Vollzugs

Sozialarbeiter

Aufgaben:

  • Beratung
  • Resozialisierungsplanung
  • Unterstützung nach der Haft

Psychologische Fachkräfte

Aufgaben:

  • Diagnostik
  • Behandlung
  • Betreuung

Personalvertretung im Strafvollzug

Beschäftigte im Justizvollzug werden durch Personalvertretungen vertreten.

Themen:

  • Arbeitsbedingungen
  • Belastungen
  • Dienstplanung
  • Gesundheitsschutz

Siehe:

Personalrat


Strafvollzug und Arbeitsschutz

Beschäftigte im Strafvollzug können besonderen Belastungen ausgesetzt sein.

Beispiele:

  • psychische Belastung
  • Schichtarbeit
  • Konfliktsituationen

Wichtig:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gesundheitsmaßnahmen
  • Schulungen

Siehe:

Arbeitsschutz


Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht

|Früher|Heute|

|-|-|

|Bundeseinheitliches Strafvollzugsgesetz|Eigene Gesetze der Länder|

|Einheitliche Regelungen|Länderspezifische Unterschiede|

|Bund zuständig|Länder zuständig|


Typische Fehler

  • Strafvollzugsgesetze der Länder mit Strafgesetzbuch verwechseln
  • Strafvollzug nur als Bestrafung betrachten
  • Resozialisierung als unwichtig ansehen
  • Landesrecht und Bundesrecht vermischen
  • Jugendstrafvollzug nicht unterscheiden

Praxisbeispiel

Eine Person wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ablauf:

1. Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt

2. Erstellung einer Vollzugsplanung

3. Teilnahme an Arbeit oder Ausbildung

4. Betreuung und Behandlung

5. Vorbereitung auf Entlassung

Ziel:

Rückkehr in ein straffreies Leben.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|Strafvollzug|Übergeordnetes Themenfeld|

|Justizvollzug|Gesamter Bereich des Vollzugs|

|Justizvollzugsanstalt|Ort der Umsetzung|

|Resozialisierung|Zentrales Vollzugsziel|

|Jugendstrafvollzug|Besonderer Bereich|

|Landesverwaltung|Organisatorische Einordnung|

|Menschenrechte|Grenzen staatlicher Eingriffe|

|Berufliche Bildung|Wiedereingliederung|

|Arbeitswelt|Vorbereitung auf Beschäftigung|


Merksatz

Die Strafvollzugsgesetze der Länder regeln, wie Freiheitsstrafen in Deutschland durchgeführt werden und verbinden den Schutz der Gesellschaft mit dem Ziel der Resozialisierung.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die Strafvollzugsgesetze der Länder zeigen, wie Recht, Staat und Gesellschaft beim Umgang mit Straftaten zusammenwirken.

Für AELS besonders relevant:

  • öffentliche Verwaltung
  • Beschäftigung im Justizbereich
  • Resozialisierung durch Arbeit und Bildung
  • Menschenrechte
  • gesellschaftliche Wiedereingliederung

Im Kontext von AELS verbinden die Strafvollzugsgesetze der Länder Justiz, Verwaltung, Bildung, Arbeit und soziale Integration.

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.