Lohngerechtigkeit
Kurzbeschreibung
Lohngerechtigkeit bezeichnet das Prinzip, dass Entlohnung als fair, nachvollziehbar und verhältnismäßig empfunden wird – insbesondere im Vergleich zwischen verschiedenen Tätigkeiten, Qualifikationen und Geschlechtern.
Sie ist ein zentrales Thema der Arbeitsmarktpolitik und des Arbeitsrechts.
Systematischer Kontext
Lohngerechtigkeit liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Sozialpolitik, Tarifrecht, Gleichstellungsrecht und Arbeitsmarktökonomie.
Verknüpfungen:
- Tarifvertrag
- Gleichheit
- Gleichbehandlung EU
- Leistungslohn
- Arbeitsmarkt
1. Dimensionen der Lohngerechtigkeit
1. Verteilungsgerechtigkeit
- faire Verteilung von Einkommen in der Gesellschaft
- Verhältnis zwischen hohen und niedrigen Einkommen
2. Leistungsgerechtigkeit
- Lohn orientiert sich an individueller Leistung
- Anreizsysteme wie Leistungslohn
Verknüpfung:
3. Bedarfsgerechtigkeit
- Lohn berücksichtigt Lebenssituation (indirekt über Sozialpolitik)
- Mindestlohn als Untergrenze
4. Chancengerechtigkeit
- gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit
- Abbau von Diskriminierung
Verknüpfung:
2. Rechtliche Grundlagen
Deutschland
- Grundgesetz (Art. 3 GG: Gleichheitssatz)
- Entgelttransparenzgesetz
- Mindestlohngesetz
- Tarifvertragsgesetz
EU-Ebene
- Gleichbehandlungsrichtlinien
- Equal Pay Prinzip
- Arbeitsmarktrichtlinien
Verknüpfung:
3. Equal Pay Prinzip
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