Gleichheit
Kurzbeschreibung
Gleichheit ist ein grundlegendes rechtliches und politisches Prinzip, das verlangt, dass gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte entsprechend ihrer Unterschiede ungleich behandelt werden.
Im Rechtssystem dient Gleichheit vor allem der Vermeidung willkürlicher Ungleichbehandlung.
Systematischer Kontext
Der Gleichheitsgrundsatz ist zentral im Verfassungsrecht, EU-Recht und Antidiskriminierungsrecht und wirkt in nahezu alle Rechtsgebiete hinein.
Verknüpfungen:
- Grundgesetz
- Gleichbehandlung EU
- EU-Recht
- Wissensbereiche/Grundlagen/Demokratie
- Wissensbereiche/Grundlagen/Beschäftigtenrechte
1. Grundidee des Gleichheitsprinzips
Gleichheit bedeutet nicht „alle gleich behandeln“, sondern:
Gleiches gleich behandeln – Ungleiches entsprechend seiner Unterschiede ungleich behandeln.
2. Gleichheit im deutschen Verfassungsrecht
Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz
- alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
- staatliche Willkür ist verboten
Wichtige Ausprägungen:
- allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
- Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG)
- Diskriminierungsverbote (Art. 3 Abs. 3 GG)
Verknüpfung:
3. Gleichheit im EU-Recht
Im EU-Recht ist Gleichheit ein Grundwert:
- Art. 2 EUV: Gleichheit als Unionswert
- Art. 20–21 EU-Grundrechtecharta
- Diskriminierungsverbot im Binnenmarkt
Verknüpfung:
4. Arten von Gleichheit
1. Formale Gleichheit
- gleiche Regeln für alle
- unabhängig von persönlichen Merkmalen
Beispiel:
- gleiche Steuerregel für alle Einkommen
2. Materielle Gleichheit
- Berücksichtigung tatsächlicher Unterschiede
- Ziel: faktisch gerechte Ergebnisse
Beispiel:
- Sozialleistungen für Bedürftige
3. Chancengleichheit
- gleiche Startbedingungen
- unterschiedliche Ergebnisse sind möglich
Beispiel:
- Zugang zu Bildung oder Arbeitsmarkt
Verknüpfung:
5. Gleichheit im Arbeitsrecht
- Diskriminierungsverbot
- Equal Pay Grundsatz
- Gleichbehandlung bei Einstellung und Beförderung
Verknüpfung:
6. Gleichheit und Ungleichbehandlung
Ungleichbehandlung ist nur erlaubt, wenn sie:
- sachlich gerechtfertigt ist
- einem legitimen Ziel dient
- verhältnismäßig ist
Beispiel:
- unterschiedliche Rentenregelungen nach Beitragszeiten
7. Bedeutung für den Staat
- Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
- Verhinderung von Willkür
- Legitimation staatlichen Handelns
Verknüpfung:
8. Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft
- Vertrauen in rechtliche Fairness
- Stabilität sozialer Systeme
- Zugang zu Chancen im Arbeitsmarkt
- Schutz vor Diskriminierung
Verknüpfung:
9. Durchsetzung der Gleichheit
- nationale Gerichte
- Bundesverfassungsgericht
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Antidiskriminierungsstellen
10. Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Primärrecht (Gleichheitswerte)
2. Grundgesetz (Art. 3 GG)
3. Bundes- und Landesgesetze
4. Verordnungen und Verwaltungspraxis
5. konkrete Einzelfallentscheidung