Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Kurzbeschreibung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, die Menschen dabei unterstützen sollen, ihre berufliche Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderung dauerhaft ausüben zu können.

Ziel ist es:

  • Arbeitsplätze zu erhalten
  • berufliche Eingliederung zu ermöglichen
  • Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu sichern
  • Beschäftigte dauerhaft im Arbeitsleben zu halten

Die Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation und des inklusiven Arbeitsmarktes.


Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zentrale Ziele sind:

  • Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes
  • Anpassung der Arbeit an gesundheitliche Einschränkungen
  • Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • Vermeidung von Erwerbslosigkeit
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Förderung beruflicher Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung

Grundgedanke:

Nicht der Mensch muss sich vollständig an die Arbeit anpassen – auch die Arbeit kann angepasst werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Regelungen befinden sich im:

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe

Das SGB IX regelt:

  • Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen für Menschen mit Behinderungen
  • Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger

Weitere mögliche Rechtsgrundlagen

SGB VI

Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Erwerbsfähigkeit gefährden.


SGB III

Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit, insbesondere zur beruflichen Eingliederung.


Wer kann Leistungen erhalten?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können insbesondere in Betracht kommen für:

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen mit drohender Behinderung
  • Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Personen nach längerer Erkrankung
  • Personen, deren bisheriger Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Voraussetzung ist grundsätzlich eine erhebliche Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit.


Zuständige Rehabilitationsträger

Je nach Situation können unterschiedliche Stellen zuständig sein.

Mögliche Rehabilitationsträger:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
  • Krankenkassen
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Sozialhilfe

Welcher Träger zuständig ist, hängt von Ursache und Situation ab.


Arten von Leistungen

Arbeitsplatzanpassung

Ziel:

Den bestehenden Arbeitsplatz erhalten.

Beispiele:

  • technische Hilfsmittel
  • ergonomische Anpassungen
  • Umbauten am Arbeitsplatz
  • spezielle Arbeitsmittel
  • Anpassung von Arbeitsabläufen

Technische Hilfen

Beispiele:

  • Hebehilfen
  • spezielle Werkzeuge
  • Softwareanpassungen
  • ergonomische Ausstattung
  • Kommunikationshilfen

Berufliche Weiterbildung

Maßnahmen:

  • Qualifizierungen
  • Fortbildungen
  • Anpassungslehrgänge
  • neue berufliche Kompetenzen

Umschulung

Wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist:

  • neue berufliche Qualifikation
  • Wechsel in einen anderen Tätigkeitsbereich
  • Vorbereitung auf neue Beschäftigung

Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche

Mögliche Leistungen:

  • Vermittlungsunterstützung
  • Beratung
  • Bewerbungshilfe
  • berufliche Orientierung

Gründung oder Selbstständigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unterstützungen für eine berufliche Selbstständigkeit möglich sein.


Verhältnis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

LTA und BEM stehen häufig miteinander in Verbindung.

BEM

§167 Abs. 2 SGB IX

Ziel:

  • Arbeitsfähigkeit erhalten
  • erneuter Erkrankung vorbeugen
  • Arbeitsplatz sichern

Unterschied

|BEM|LTA|

|-|-|

|Verfahren im Betrieb|Rehabilitationsleistung|

|Arbeitgeber organisiert|Rehabilitationsträger bewilligt|

|Suche nach Lösungen|Konkrete Unterstützungsleistung|

|betriebliche Betrachtung|finanzielle und fachliche Unterstützung|

Beide Instrumente können gemeinsam genutzt werden.


Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat wichtige Aufgaben bei Beschäftigungssicherung und Integration.

Allgemeine Aufgaben

§80 BetrVG

Der Betriebsrat soll:

  • Beschäftigung fördern
  • Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten unterstützen
  • Gleichbehandlung fördern

Integration schwerbehinderter Menschen

§176 SGB IX

Der Betriebsrat arbeitet mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen.


Arbeitsschutz

§89 BetrVG

Der Betriebsrat unterstützt:

  • Arbeitsschutz
  • Unfallverhütung
  • gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit

Rolle der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die SBV hat eine besondere Bedeutung.

Aufgaben:

  • Beratung betroffener Beschäftigter
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Überwachung der Arbeitgeberpflichten
  • Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Begleitung bei Arbeitsplatzanpassungen

Vorteile für Beschäftigte

LTA können ermöglichen:

  • Arbeitsplatz erhalten
  • berufliche Perspektiven sichern
  • gesundheitliche Einschränkungen ausgleichen
  • neue Qualifikationen erwerben
  • langfristig im Arbeitsleben bleiben

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen profitieren durch:

  • Erhalt erfahrener Beschäftigter
  • weniger Personalverlust
  • Sicherung von Fachwissen
  • Förderung von Inklusion
  • bessere Beschäftigtenbindung

Typische Fehler

  • LTA erst beantragen, wenn Arbeitsplatzverlust droht
  • BEM und Rehabilitation nicht miteinander verbinden
  • Arbeitsplatzanpassungen nicht prüfen
  • gesundheitliche Einschränkungen ausschließlich als persönliches Problem betrachten
  • Beschäftigte vorschnell aus dem Arbeitsprozess herausnehmen
  • Fördermöglichkeiten nicht kennen

Praxisbeispiel

Eine Mitarbeiterin in der Produktion kann nach einer Erkrankung bestimmte körperlich belastende Tätigkeiten nicht mehr dauerhaft ausführen.

Mögliche Maßnahmen:

  • Arbeitsplatzanalyse
  • technische Hilfsmittel
  • Anpassung der Tätigkeit
  • Weiterbildung für eine andere Aufgabe
  • Unterstützung durch Rehabilitationsträger

Ziel:

Die Beschäftigte bleibt im Unternehmen und kann weiterhin wertvolle Arbeit leisten.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|BEM|Erhalt des Arbeitsplatzes nach längerer Erkrankung|

|Schwerbehindertenvertretung|Unterstützung bei Teilhabe|

|Rehabilitation|Wiederherstellung beruflicher Möglichkeiten|

|Arbeitsschutz|Vermeidung gesundheitlicher Belastungen|

|Altersgerechte Arbeitsgestaltung|Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit|

|Inklusion|Teilhabe im Arbeitsleben|


Merksatz

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen Menschen dabei, trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderung dauerhaft am Berufsleben teilzunehmen und ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind ein zentrales Instrument, um Beschäftigte trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Arbeitsleben zu halten.

Für Unternehmen, Betriebsräte und Beschäftigte sind sie besonders relevant bei:

  • längeren Erkrankungen
  • Behinderung oder drohender Behinderung
  • Arbeitsplatzanpassungen
  • beruflicher Neuorientierung
  • Fachkräftesicherung

Im Kontext von AELS verbindet das Thema Rehabilitation, Arbeitsschutz, Inklusion und Mitbestimmung und zeigt, wie moderne Arbeitswelten Beschäftigung auch bei veränderten persönlichen Voraussetzungen ermöglichen können.

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