Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
Kurzbeschreibung
Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Arbeitnehmer von einem Verleiher eingestellt und einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen wird.
Der Arbeitnehmer steht arbeitsrechtlich beim Verleiher, arbeitet jedoch faktisch im Betrieb des Entleihers.
Systematischer Kontext
Leiharbeit liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Beschäftigungspolitik und EU-Arbeitsfreizügigkeit.
Verknüpfungen:
- Arbeitsmarkt
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigtenrechte
- Höchstüberlassungsdauer
- Fachkräftesicherung
- EU-Gesetzgebung
1. Beteiligte Akteure
1. Verleiher
- Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers
- schließt Arbeitsvertrag
- zahlt Lohn
2. Entleiher
- nutzt die Arbeitsleistung
- übt fachliche Weisungen aus
- kein Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinn
3. Leiharbeitnehmer
- arbeitet im Betrieb des Entleihers
- bleibt rechtlich beim Verleiher beschäftigt
2. Rechtsgrundlage
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- EU-Richtlinie über Leiharbeit
- Arbeitsrechtliche Grundsätze (BGB)
3. Funktionsweise
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- Dreiecksverhältnis zwischen den Beteiligten
- organisatorische Trennung von Arbeitgeber und Einsatzbetrieb
4. Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay / Equal Treatment)
- Leiharbeitnehmer sollen grundsätzlich gleich behandelt werden wie Stammbeschäftigte
- insbesondere bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung
- Abweichungen nur unter bestimmten Voraussetzungen
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