Höchstüberlassungsdauer
Kurzbeschreibung
Die Höchstüberlassungsdauer bezeichnet im Recht der Arbeitnehmerüberlassung die gesetzlich festgelegte maximale Dauer, für die ein Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher überlassen werden darf.
Sie dient dem Schutz vor dauerhafter Substitution regulärer Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeit.
Systematischer Kontext
Die Höchstüberlassungsdauer liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Tarifrecht und EU-Arbeitsmarktregulierung.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsmarkt
- Tarifvertrag
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigtenrechte
- Einstellung
1. Rechtsgrundlage
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- insbesondere § 1 Abs. 1b AÜG (Höchstüberlassungsdauer)
2. Grundregel
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3. Ziel der Regelung
- Verhinderung von Dauer-Leiharbeit
- Schutz regulärer Arbeitsverhältnisse
- Förderung stabiler Beschäftigung
- Missbrauchsvermeidung im Arbeitsmarkt
Verknüpfung:
4. Ausnahmen und Abweichungen
1. Tarifliche Öffnungsklauseln
- Tarifverträge können längere oder kürzere Zeiten vorsehen
- branchenspezifische Regelungen möglich
Verknüpfung:
- Tarifvertrag
2. Unterbrechungen
- Unterbrechung kann neue Überlassungsfrist auslösen
- jedoch nur bei echter Unterbrechung (nicht rein formal)
3. Konzernregelungen
- bestimmte Konzernstrukturen können abweichende Modelle haben
- rechtlich stark eingeschränkt
5. Rechtsfolgen bei Überschreitung
Wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird:
- Risiko der „Fiktion eines Arbeitsverhältnisses“ beim Entleiher
- rechtliche Umwandlung in ein Arbeitsverhältnis möglich
- Bußgelder für Verleiher und Entleiher
Verknüpfung:
6. Beteiligte Akteure
Verleiher
- stellt Arbeitnehmer zur Verfügung
- bleibt Arbeitgeber
Entleiher
- setzt Arbeitnehmer im Betrieb ein
- nutzt Arbeitsleistung
Arbeitnehmer
- bleibt rechtlich beim Verleiher angestellt
- arbeitet im Betrieb des Entleihers
7. Bedeutung für den Arbeitsmarkt
- Flexibilisierung von Personalbedarf
- gleichzeitig Schutz vor Prekarisierung
- Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Arbeitnehmerschutz
Verknüpfung:
8. EU-Bezug
- EU-Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG)
- Grundsatz der Gleichbehandlung („Equal Pay“-Ansatz)
- nationale Umsetzung mit Schutzmechanismen
Verknüpfung:
9. Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Richtlinie zur Leiharbeit
2. nationales Recht (AÜG)
3. Tarifverträge (Abweichungen möglich)
4. Betriebsvereinbarungen
5. konkrete Überlassung im Betrieb