Krankheit im Arbeitsverhältnis
Kurzbeschreibung
Krankheit im Arbeitsverhältnis beschreibt die rechtlichen und organisatorischen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Zentral ist dabei die Frage, wie sich die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verändern.
Systematischer Kontext
Dieses Thema liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Datenschutzrecht und Gesundheitsmanagement.
Verknüpfungen:
- Krankheit
- Wissensbereiche/Soziales/Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Wissensbereiche/Grundlagen/Beschäftigtenrechte
- Gesundheitsmanagement
1. Grundprinzip
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Wesentliche Aussage:
- Arbeitsvertrag bleibt bestehen
- nur die Hauptleistungspflicht (Arbeit) wird vorübergehend suspendiert
2. Rechtsfolgen der Krankheit
1. Entfall der Arbeitspflicht
- Arbeitnehmer muss nicht arbeiten
- Arbeitgeber kann keine Arbeitsleistung verlangen
2. Entgeltfortzahlung
- Anspruch für bis zu 6 Wochen
- voller Lohn wird weitergezahlt
Verknüpfung:
3. Krankengeld
- nach Ende der Entgeltfortzahlung
- Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Verknüpfung:
3. Anzeige- und Nachweispflichten
Arbeitnehmerpflichten
- unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber
- ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- ggf. Verlängerungsnachweise
Digitalisierung
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- direkte Übermittlung an Krankenkasse
4. Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeltfortzahlung sicherstellen
- Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten
- keine Benachteiligung wegen Krankheit
- Organisation von Vertretung
Verknüpfung:
5. Datenschutz bei Krankheit
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt:
- Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage (DSGVO)
- keine detaillierten Diagnoseabfragen erlaubt
- eingeschränkte interne Weitergabe
6. Wiederaufnahme der Arbeit
- Rückkehrpflicht nach Genesung
- ggf. Wiedereingliederung (z. B. Hamburger Modell)
- Anpassung des Arbeitsplatzes möglich
Verknüpfung:
7. Betriebliche Folgen
- Produktionsausfälle
- organisatorische Anpassungen
- Vertretungsregelungen
- steigende Bedeutung von Gesundheitsmanagement
Verknüpfung:
8. Kündigungsschutz bei Krankheit
Grundsatz:
- Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund
- Kündigung nur bei strengen Voraussetzungen möglich (z. B. negative Gesundheitsprognose)
- besondere Schutzmechanismen im Arbeitsrecht
Verknüpfung:
9. Bedeutung für Arbeitnehmer
- Einkommenssicherung durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld
- Schutz vor arbeitsrechtlichen Nachteilen
- rechtliche Sicherheit im Krankheitsfall
10. Bedeutung für Arbeitgeber
- Pflicht zur Lohnfortzahlung
- Personal- und Einsatzplanung
- Prävention durch Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
- rechtssichere Dokumentation
Verknüpfung:
- Arbeitsschutz
11. EU-Bezug
- EU-Mindeststandards im Arbeitsschutz
- Koordinierung der Sozialversicherungssysteme
- Freizügigkeit bei Beschäftigung und Krankheit im Ausland
Verknüpfung:
12. Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Koordinierungsrecht für soziale Sicherheit
2. nationales Arbeitsrecht (BGB, EFZG)
3. Sozialversicherungsrecht (SGB V)
4. ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
5. konkrete Umsetzung im Betrieb