Jugend und Ausbildung
Kurzbeschreibung
Jugend und Ausbildung umfasst den rechtlichen und organisatorischen Rahmen der beruflichen und schulischen Ausbildung von Jugendlichen sowie deren besonderen Schutz im Arbeitsleben.
Ziel ist es, junge Menschen in Ausbildung zu befähigen und gleichzeitig vor Überforderung und Gefahren zu schützen.
Systematischer Kontext
Dieses Themenfeld liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Berufsbildungsrecht, Sozialrecht, Jugendschutz und Arbeitsmarktpolitik.
Verknüpfungen:
1. Rechtliche Grundlagen
1. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Regelt:
- Arbeitszeiten von Jugendlichen
- Pausen- und Ruhezeiten
- Verbot gefährlicher Tätigkeiten
- besonderer Kündigungsschutz
2. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Regelt:
- Ausbildungsverträge
- Pflichten von Ausbilder und Auszubildenden
- Ausbildungsordnung und Prüfungen
- Ausbildungsvergütung
Verknüpfung:
- Wissensbereiche/Grundlagen/Erfindervergütung (Abgrenzung bei kreativen Leistungen im Betrieb)
2. Definition „Jugendlicher“
Jugendliche im Sinne des Arbeitsrechts sind Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.