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316 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 48 Verknüpfungen

Insolvenzordnung (InsO)


Kurzbeschreibung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt die geordnete Abwicklung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von natürlichen und juristischen Personen.

Ziel ist entweder die bestmögliche Gläubigerbefriedigung oder – wenn möglich – die Sanierung und Fortführung des Unternehmens.


Europarechtlicher Hintergrund

Die InsO steht im Zusammenhang mit europäischen Insolvenz- und Restrukturierungsrichtlinien.

Verknüpfungen:


Ziel der InsO

Das Gesetz soll:

  • Gläubiger gleichmäßig befriedigen
  • wirtschaftliche Werte erhalten
  • Unternehmen sanieren, wenn möglich
  • faire Verteilung bei Zahlungsunfähigkeit sichern
  • rechtssichere Insolvenzverfahren gewährleisten

Voraussetzungen der Insolvenz

Insolvenzgründe sind:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  • drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Überschuldung (§ 19 InsO)

Zentrale Verfahrensarten

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Eigenverwaltung (§ 270 InsO)
  • Insolvenzplanverfahren

Wichtige Beteiligte

  • Insolvenzgericht
  • Insolvenzverwalter
  • Gläubiger
  • Schuldner / Unternehmen
  • Betriebsrat (bei Unternehmen)

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben insbesondere:

  • Anspruch auf Insolvenzgeld (über SGB III)
  • Schutz vor willkürlichen Kündigungen (eingeschränkt)
  • Informationsrechte über Betriebsrat
  • Beteiligung bei Sozialplanmaßnahmen
  • Anspruch auf ausstehende Löhne über Insolvenzgeldzeitraum

Pflichten des Arbeitgebers / Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter muss:

  • Vermögen sichern und verwerten
  • Gläubiger gleich behandeln
  • Arbeitsverhältnisse prüfen und ggf. kündigen
  • Insolvenzmasse verwalten
  • Verfahren rechtmäßig durchführen

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften im Insolvenzverfahren
  • korrekte Kündigungsprozesse
  • Sozialplanverhandlungen
  • Sicherung von Beschäftigtenrechten

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat achtet darauf, dass:

  • Beschäftigte über ihre Rechte informiert sind
  • Sozialpläne fair gestaltet werden
  • Massenentlassungen korrekt ablaufen
  • Kündigungen sozial gerecht erfolgen
  • Kommunikation im Verfahren transparent bleibt

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann mitwirken bei:

  • Interessenausgleich
  • Sozialplan (§ 112 BetrVG)
  • Massenentlassungen
  • Betriebsänderungen im Insolvenzverfahren
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwalter

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber / Insolvenzverwalter

Der Betriebsrat sollte:

  • frühzeitig eingebunden werden
  • Beschäftigte informieren und schützen
  • Sozialplanverhandlungen aktiv führen
  • Kündigungen prüfen
  • Transparenz einfordern

Typische Anwendungsfälle

  • Unternehmensinsolvenz
  • Massenentlassungen
  • Betriebsschließungen
  • Sanierungsverfahren
  • Lohnrückstände
  • Transfergesellschaften
  • Sozialplanverhandlungen
  • Restrukturierungen

Anhang

!InsO.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Die InsO ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Sie steht über:

  • Arbeitsverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • internen HR-Richtlinien

Sie wird ergänzt durch:


Wichtige Stichworte

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