BAföG-EinkommensV
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BAföG-EinkommensV

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BAföG-Einkommensverordnung (BAföG-EinkommensV)


Kurzbeschreibung

Die BAföG-Einkommensverordnung (BAföG-EinkommensV) bestimmt, welche sonstigen Einnahmen bei der Berechnung des Einkommens im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes berücksichtigt werden.

Sie ergänzt die Einkommensregelungen des BAföG.


Europarechtlicher Hintergrund

Ein unmittelbarer europarechtlicher Bezug besteht nicht.

Verknüpfungen:


Ziel der BAföG-EinkommensV

Die Verordnung soll:

  • den Einkommensbegriff des BAföG konkretisieren
  • eine einheitliche Einkommensanrechnung ermöglichen
  • Transparenz bei Förderentscheidungen schaffen
  • die Gleichbehandlung von Antragstellern fördern

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 BAföG-EinkommensV – Leistungen der sozialen Sicherung
  • § 2 BAföG-EinkommensV – Weitere Einnahmen
  • § 3 BAföG-EinkommensV – Einnahmen bei Auslandstätigkeit
  • § 3a BAföG-EinkommensV – Übergangsvorschrift
  • § 4 BAföG-EinkommensV – Inkrafttreten

Rechte der Geförderten

Geförderte Personen haben unter anderem:

  • Anspruch auf korrekte Einkommensberechnung
  • Anspruch auf nachvollziehbare Bescheide
  • Anspruch auf rechtmäßige Anrechnung von Einkommen

Pflichten der Antragsteller

Antragsteller müssen:

  • Einkünfte vollständig angeben
  • Nachweise vorlegen
  • Änderungen mitteilen
  • wahrheitsgemäße Angaben machen

Bedeutung für Betriebsräte

Die Verordnung besitzt für die betriebliche Mitbestimmung praktisch keine unmittelbare Bedeutung.

Mögliche Berührungspunkte bestehen bei:

  • Auszubildenden
  • dualen Studiengängen
  • Weiterbildungsmaßnahmen

Typische Anwendungsfälle

  • BAföG-Anträge
  • Einkommensprüfung
  • Förderungsberechnung
  • Auslandsförderung
  • Ausbildungsförderung

Anhang

!BAföG-EinkommensV.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Die BAföG-EinkommensV ist eine Bundesverordnung innerhalb der Gesetzespyramide.

Sie konkretisiert:


Wichtige Stichworte

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