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342 Wörter 2 Min. Lesezeit 15 Stichworte 41 Verknüpfungen

Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)


Kurzbeschreibung

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) regelt Maßnahmen zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen und Arbeitskräften im Verteidigungsfall sowie in besonderen nationalen Krisensituationen.

Es soll gewährleisten, dass lebenswichtige Bereiche von Staat, Wirtschaft und Versorgung auch in außergewöhnlichen Lagen funktionsfähig bleiben.


Europarechtlicher Hintergrund

Ein unmittelbarer europarechtlicher Bezug besteht nicht.

Verknüpfungen:


Ziel des ASG

Das Gesetz soll:

  • die Funktionsfähigkeit wichtiger Einrichtungen sichern
  • die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten
  • den Einsatz von Arbeitskräften koordinieren
  • staatliche Handlungsfähigkeit erhalten
  • die Verteidigungsbereitschaft unterstützen

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 ASG – Zweck des Gesetzes
  • § 2 ASG – Anwendungsbereich
  • § 3 ASG – Sicherstellung von Arbeitsleistungen
  • § 8 ASG – Verpflichtung zu Arbeitsleistungen
  • § 11 ASG – Einschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • § 13 ASG – Zuständige Behörden

Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben unter anderem:

  • Anspruch auf rechtmäßige Anwendung der Maßnahmen
  • Anspruch auf Gleichbehandlung
  • Anspruch auf Schutz ihrer Arbeitnehmerrechte soweit gesetzlich vorgesehen
  • Anspruch auf Vergütung für geleistete Arbeit

Pflichten der Beschäftigten

Beschäftigte können verpflichtet werden:

  • bestimmte Tätigkeiten auszuführen
  • ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen
  • besondere gesetzliche Anordnungen zu beachten

Dies gilt ausschließlich unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.


Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss:

  • behördliche Anordnungen beachten
  • notwendige Arbeitsleistungen ermöglichen
  • gesetzliche Vorgaben umsetzen
  • Beschäftigte entsprechend informieren

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats

Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)

Der Betriebsrat überwacht:

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • die Wahrung der Beschäftigtenrechte
  • die ordnungsgemäße Umsetzung behördlicher Maßnahmen

Betriebsratsrelevanz

Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:

  • Beschäftigte fair behandelt werden
  • Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt bleiben
  • Beteiligungsrechte gewahrt werden
  • Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden

Rechtsgrundlagen:


Mitbestimmungsmöglichkeiten

Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:

  • Informationsmaßnahmen
  • Arbeitsorganisation
  • Beschäftigtenschutz
  • Krisen- und Notfallplanung

Soweit gesetzlich zulässig bleiben Mitbestimmungsrechte bestehen.


Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat sollte:

  • frühzeitig informiert werden
  • Beschäftigte unterstützen
  • Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen beobachten
  • auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben achten

Typische Anwendungsfälle

  • Verteidigungsfall
  • Spannungsfall
  • Sicherstellung kritischer Infrastruktur
  • Aufrechterhaltung wichtiger Versorgungsleistungen
  • Krisen- und Notfallsituationen

Anhang

!ASG.pdf


Verbindung zur Gesetzespyramide

Das ASG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.

Es enthält besondere Regelungen für außergewöhnliche staatliche Krisenlagen.


Wichtige Stichworte

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