Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) regelt Maßnahmen zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen und Arbeitskräften im Verteidigungsfall sowie in besonderen nationalen Krisensituationen.
Es soll gewährleisten, dass lebenswichtige Bereiche von Staat, Wirtschaft und Versorgung auch in außergewöhnlichen Lagen funktionsfähig bleiben.
Europarechtlicher Hintergrund
Ein unmittelbarer europarechtlicher Bezug besteht nicht.
Verknüpfungen:
Ziel des ASG
Das Gesetz soll:
- die Funktionsfähigkeit wichtiger Einrichtungen sichern
- die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten
- den Einsatz von Arbeitskräften koordinieren
- staatliche Handlungsfähigkeit erhalten
- die Verteidigungsbereitschaft unterstützen
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 ASG – Zweck des Gesetzes
- § 2 ASG – Anwendungsbereich
- § 3 ASG – Sicherstellung von Arbeitsleistungen
- § 8 ASG – Verpflichtung zu Arbeitsleistungen
- § 11 ASG – Einschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- § 13 ASG – Zuständige Behörden
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben unter anderem:
- Anspruch auf rechtmäßige Anwendung der Maßnahmen
- Anspruch auf Gleichbehandlung
- Anspruch auf Schutz ihrer Arbeitnehmerrechte soweit gesetzlich vorgesehen
- Anspruch auf Vergütung für geleistete Arbeit
Pflichten der Beschäftigten
Beschäftigte können verpflichtet werden:
- bestimmte Tätigkeiten auszuführen
- ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen
- besondere gesetzliche Anordnungen zu beachten
Dies gilt ausschließlich unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- behördliche Anordnungen beachten
- notwendige Arbeitsleistungen ermöglichen
- gesetzliche Vorgaben umsetzen
- Beschäftigte entsprechend informieren
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- die Wahrung der Beschäftigtenrechte
- die ordnungsgemäße Umsetzung behördlicher Maßnahmen
Betriebsratsrelevanz
Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass:
- Beschäftigte fair behandelt werden
- Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt bleiben
- Beteiligungsrechte gewahrt werden
- Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden
Rechtsgrundlagen:
Mitbestimmungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat kann Regelungen unterstützen zu:
- Informationsmaßnahmen
- Arbeitsorganisation
- Beschäftigtenschutz
- Krisen- und Notfallplanung
Soweit gesetzlich zulässig bleiben Mitbestimmungsrechte bestehen.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat sollte:
- frühzeitig informiert werden
- Beschäftigte unterstützen
- Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen beobachten
- auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben achten
Typische Anwendungsfälle
- Verteidigungsfall
- Spannungsfall
- Sicherstellung kritischer Infrastruktur
- Aufrechterhaltung wichtiger Versorgungsleistungen
- Krisen- und Notfallsituationen
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das ASG ist ein Bundesgesetz innerhalb der Gesetzespyramide.
Es enthält besondere Regelungen für außergewöhnliche staatliche Krisenlagen.