Arzt
Kurz erklärt
Ein Arzt ist eine Person, die ein Studium der Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen und die Approbation erhalten hat. Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren Krankheiten, behandeln Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden, beraten Patientinnen und Patienten und wirken an der Vorbeugung, Früherkennung und Rehabilitation von Krankheiten mit.
Sie arbeiten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken, Gesundheitsämtern, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder anderen medizinischen Einrichtungen. Ihr Beruf unterliegt besonderen gesetzlichen, ethischen und berufsrechtlichen Anforderungen.
Aufgaben eines Arztes
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Arztes gehören:
- Untersuchung von Patienten,
- Diagnosestellung,
- Behandlung von Krankheiten und Verletzungen,
- Verordnung von Medikamenten,
- Durchführung medizinischer Eingriffe,
- Ausstellung von Bescheinigungen und Attesten,
- Beratung über Prävention und Gesundheitsförderung,
- Begleitung von Rehabilitationen,
- Dokumentation medizinischer Maßnahmen.
Je nach Fachrichtung können weitere spezielle Aufgaben hinzukommen.
Fachrichtungen
Nach der Approbation können sich Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen Fachgebieten weiterbilden.
Beispiele sind:
- Allgemeinmedizin,
- Arbeitsmedizin,
- Innere Medizin,
- Chirurgie,
- Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Neurologie,
- Psychiatrie,
- Gynäkologie,
- Pädiatrie,
- Dermatologie,
- Anästhesiologie.
Die Weiterbildung schließt in der Regel mit der Anerkennung als Facharzt ab.
Bedeutung im Arbeitsleben
Ärztinnen und Ärzte spielen auch im Arbeitsleben eine wichtige Rolle.
Sie können beispielsweise
- Arbeitsunfähigkeiten feststellen,
- Vorsorgeuntersuchungen durchführen,
- Beschäftigte medizinisch beraten,
- Behandlungen begleiten,
- Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen.
Von besonderer Bedeutung ist der Betriebsarzt, der Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berät.
Rechte und Pflichten
Ärztinnen und Ärzte haben umfangreiche berufliche Pflichten.
Hierzu gehören insbesondere:
- sorgfältige Behandlung nach den anerkannten medizinischen Standards,
- Schweigepflicht,
- Dokumentationspflicht,
- Aufklärung der Patienten,
- Fortbildungspflicht,
- Beachtung der Berufsordnung,
- Wahrung der Patientenrechte.
Gleichzeitig besitzen sie unter anderem das Recht auf Therapiefreiheit innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht gehört zu den wichtigsten Berufspflichten.
Ärztinnen und Ärzte dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift weitergeben.
Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte kommen unter anderem mit Ärzten in Kontakt bei
- Erkrankungen,
- Arbeitsunfällen,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- Rehabilitationsmaßnahmen,
- arbeitsmedizinischen Untersuchungen,
- Wiedereingliederungsmaßnahmen,
- betrieblichem Gesundheitsmanagement.
Der behandelnde Arzt und der Betriebsarzt haben dabei unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten.
Rechtliche Grundlagen
Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten wird insbesondere geregelt durch:
- Bundesärzteordnung (BÄO)
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- die Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Je nach Tätigkeitsbereich können weitere gesetzliche Vorschriften gelten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer verletzt sich während der Arbeit an der Hand. Er sucht zunächst einen Arzt auf, der die Verletzung untersucht und behandelt. Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erfolgt – je nach Art der Verletzung – die weitere Behandlung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt). Während der Genesung stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest und begleitet die medizinische Behandlung.
Merke
Ein Arzt ist approbierter Mediziner und für die Untersuchung, Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten zuständig. Er unterliegt einer besonderen Schweigepflicht und trägt eine hohe Verantwortung für die Gesundheit seiner Patientinnen und Patienten.
