ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt die Organisation, Zuständigkeit und das Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Es bildet die prozessuale Grundlage für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
Systematischer Kontext
Das ArbGG ist Teil des Arbeitsprozessrechts und ergänzt das materielle Arbeitsrecht (z. B. BetrVG, ArbZG, Arbeitsvertrag).
Verknüpfungen:
Ziel des ArbGG
Das Gesetz soll:
- schnelle und sachnahe Streitentscheidungen im Arbeitsrecht ermöglichen
- besondere Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern berücksichtigen
- ein spezialisiertes Gerichtssystem bereitstellen
- einheitliche Verfahrensregeln im Arbeitsrecht sichern
Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen:
1. Arbeitsgericht (1. Instanz)
- erste Entscheidung über arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- z. B. Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen
2. Landesarbeitsgericht (LAG)
- Berufungsinstanz
- Überprüfung von Entscheidungen der Arbeitsgerichte
3. Bundesarbeitsgericht (BAG)
- höchste Instanz
- Grundsatzentscheidungen und Rechtseinheit
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Arbeitsgerichte sind zuständig für:
- Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzklagen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Streitigkeiten aus Tarifverträgen
- betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten (z. B. BetrVG)
Verfahrensgrundsätze
Das Verfahren ist geprägt durch:
- Mündlichkeit
- Beschleunigung
- Konzentrationsmaxime
- starke Stellung des Vorsitzenden Richters
- Vergleichsorientierung
Besonderheiten im Arbeitsrechtlichen Verfahren
1. Güteverhandlung
- frühe Vergleichsversuche
- oft erste Verfahrensstufe
2. Kammerverfahren
- Besetzung: Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter
- Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
3. Kostenregelung
- jede Partei trägt eigene Anwaltskosten in erster Instanz selbst
- unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
Wichtige Verfahrensarten
- Kündigungsschutzklage
- Zahlungsklage (Lohn, Überstunden)
- Feststellungsklage
- Beschlussverfahren (z. B. BetrVG)
Rolle des Betriebsrats im Verfahren
Der Betriebsrat ist insbesondere relevant in:
- Beschlussverfahren nach BetrVG
- Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte
- Einigungsstellenverfahren
Rechtsquellen im Zusammenspiel
Das ArbGG setzt materielles Arbeitsrecht durch:
- BetrVG (Mitbestimmung)
- KSchG (Kündigungsschutz)
- ArbZG (Arbeitszeitrecht)
- Tarifverträge
- Arbeitsverträge
Bedeutung in der Praxis
Das ArbGG ist zentral bei:
- Konflikten im Arbeitsverhältnis
- Kündigungen
- Streit über Arbeitsbedingungen
- Betriebsratsstreitigkeiten
- Lohn- und Gehaltsfragen
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das ArbGG steht auf der Verfahrensebene:
1. EU-Recht
2. Grundgesetz
3. Materielles Arbeitsrecht (z. B. BetrVG, ArbZG)
4. Wissensbereiche/Arbeitsrecht/ArbGG
5. Rechtsprechung (BAG/LAG/ArbG)