Arbeitsverträge
Kurzbeschreibung
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch den sich der Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet.
Er ist die zentrale rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
Systematischer Kontext
Arbeitsverträge liegen im Schnittfeld von Zivilrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und EU-Arbeitsrecht.
Verknüpfungen:
- Arbeitsverhältnis
- BGB
- Tarifvertrag
- BetrVG
- Kündigungsschutz
Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, § 611a)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag entsteht durch:
- Angebot und Annahme
- Einigung über wesentliche Vertragsinhalte
Eine besondere Form ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, jedoch besteht Nachweispflicht.
Mindestinhalte eines Arbeitsvertrags
Typischerweise geregelt:
1. Vertragsparteien
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
2. Tätigkeit
- Beschreibung der Arbeitsaufgabe
- Tätigkeitsbereich
3. Arbeitszeit
- tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
- Schichtmodelle
Verknüpfung:
- Arbeitszeit
4. Vergütung
- Grundgehalt
- Zuschläge
- Sonderzahlungen
5. Arbeitsort
- Betrieb
- Homeoffice
- mobile Arbeit
Verknüpfung:
6. Urlaub
- gesetzlicher Mindesturlaub
- tarifliche oder vertragliche Erweiterungen
7. Kündigungsfristen
- gesetzliche oder vertragliche Regelungen
Verknüpfung:
Vertragsarten
Unbefristeter Arbeitsvertrag
- ohne zeitliche Begrenzung
- Standardfall
Befristeter Arbeitsvertrag
- endet automatisch
- geregelt im TzBfG
Teilzeitvertrag
- reduzierte Arbeitszeit
- anteilige Vergütung
Verknüpfung:
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Arbeitnehmerpflichten
- Arbeitsleistung
- Weisungsgebundenheit
- Loyalitätspflicht
- Verschwiegenheit
Arbeitgeberpflichten
- Entgeltzahlung
- Beschäftigungspflicht
- Fürsorgepflicht
- Schutzpflichten
Verknüpfung:
Vertragsgestaltung
Arbeitsverträge werden beeinflusst durch:
AGB-Kontrolle
Arbeitsverträge unterliegen der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen:
- Transparenzgebot
- unangemessene Benachteiligung verboten
- überraschende Klauseln unwirksam
Verknüpfung:
Beendigung von Arbeitsverträgen
1. Kündigung
- ordentlich oder außerordentlich
- unter Beachtung von Fristen
2. Befristungsende
- automatisches Ende ohne Kündigung
3. Aufhebungsvertrag
- einvernehmliche Beendigung
Verknüpfung:
Bedeutung für Unternehmen
Arbeitsverträge sind zentral für:
- Personalmanagement
- rechtssichere Beschäftigung
- Kosten- und Ressourcenplanung
- Haftungsbegrenzung
Bedeutung für Beschäftigte
Für Arbeitnehmer sichern Arbeitsverträge:
- Einkommen
- soziale Absicherung
- rechtliche Ansprüche
- Kündigungsschutz
Verknüpfung:
EU-Bezug
- Arbeitsbedingungenrichtlinien
- Gleichbehandlungsrecht
- Arbeitszeitregelungen
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsrecht
2. BGB (§ 611a ff.)
4. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
5. individuelle Arbeitsverträge
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis
- Kündigungsschutz
- Tarifvertrag
- BetrVG
Arbeitsvertrag
Definition
Arbeitsvertrag ist ein zentraler Begriff im Betriebsrats-, Arbeits- oder Tarifrecht.
Bedeutung
- Praxisrelevanz
- Betriebsratsbezug
- rechtliche Bedeutung
- Mitbestimmung
Verbindungen
- Arbeitsrecht
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
- BGB
- BetrVG
Verwandte Themen
- Tarifvertrag
- Arbeitsverträge
- Arbeitsschutz