Arbeitsmittel
Kurzbeschreibung
Arbeitsmittel sind alle Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge und sonstigen technischen Einrichtungen, die bei der Arbeit verwendet werden.
Sie sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen.
Systematischer Kontext
Arbeitsmittel sind im Arbeitsschutzrecht insbesondere über die Betriebssicherheitsverordnung geregelt.
Verknüpfungen:
Ziel der Regelungen zu Arbeitsmitteln
Die Regulierung von Arbeitsmitteln soll:
- sichere Nutzung gewährleisten
- Arbeitsunfälle verhindern
- Gesundheitsschäden vermeiden
- technische Risiken minimieren
- sichere Arbeitsabläufe unterstützen
Rechtsgrundlagen
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- EU-Arbeitsschutzrichtlinien
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- DGUV Vorschriften
Arten von Arbeitsmitteln
1. Maschinen und Anlagen
- Produktionsmaschinen
- Fertigungsanlagen
- Fördertechnik
- automatisierte Systeme
2. Werkzeuge
- Handwerkzeuge
- Elektrowerkzeuge
- Messgeräte
3. Geräte und technische Arbeitsmittel
- Computer und IT-Systeme
- Drucker und Bürogeräte
- Laborgeräte
4. Fahrzeuge und Transportmittel
- Gabelstapler
- Firmenfahrzeuge
- innerbetriebliche Transportmittel
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss:
- Arbeitsmittel sicher bereitstellen
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- regelmäßige Prüfungen veranlassen
- Wartung und Instandhaltung sicherstellen
- Mitarbeiter unterweisen
- nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen
Gefährdungsbeurteilung bei Arbeitsmitteln
Vor Einsatz von Arbeitsmitteln muss geprüft werden:
- mechanische Gefahren
- elektrische Risiken
- ergonomische Belastungen
- Gefahrstoffe (bei Nutzung)
- Bedienfehler und Fehlanwendung
Verknüpfung:
Prüfung und Instandhaltung
Arbeitsmittel müssen regelmäßig:
- geprüft (Sicherheitsprüfung)
- gewartet
- instand gesetzt
- dokumentiert werden
Typische Prüfungen:
- wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV
- DGUV-Prüfungen
- Herstellerwartungen
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Anspruch auf sichere Arbeitsmittel
- Unterweisung in der Nutzung
- Verweigerungsrecht bei Gefahr (in bestimmten Fällen)
- Schutz durch Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beteiligung über Betriebsrat
Rolle des Betriebsrats
Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG)
Der Betriebsrat überwacht:
- Sicherheit von Arbeitsmitteln
- Einhaltung der BetrSichV
- Durchführung von Prüfungen
- Unterweisungen der Beschäftigten
Mitbestimmung
Der Betriebsrat wirkt mit bei:
- Einführung neuer Arbeitsmittel
- Auswahl technischer Geräte und Maschinen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Organisation von Wartung und Sicherheit
Rechtsgrundlagen:
Typische Anwendungsfälle
- Produktionsmaschinen in der Industrie
- Büroarbeitsplätze (PC, Drucker)
- Baustellenwerkzeuge
- Lagertechnik (Stapler, Förderbänder)
- Laborgeräte
- Wartungs- und Reparaturgeräte
Verbindung zur Gesetzespyramide
Arbeitsmittel werden geregelt durch:
1. EU-Recht
2. ArbSchG
3. BetrSichV
4. TRBS 2111
5. DGUV
6. Betriebsanweisungen
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
- Technischer Arbeitsschutz
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Maschinen
- Gefährdungsbeurteilung