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AltersVersErhV


Kurzbeschreibung

Die AltersVersErhV regelte die Durchführung einer Bundesstatistik über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung.

Ziel war die Erhebung statistischer Daten über betriebliche Altersversorgungssysteme in Unternehmen.


Ziel der Verordnung

Erfassung von:

  • Formen der betrieblichen Altersversorgung
  • Anzahl versorgter Arbeitnehmer
  • Höhe der Versorgungsleistungen
  • Aufwendungen der Unternehmen für Altersversorgungssysteme

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften:

  • § 1 AltersVersErhV – Durchführung der Bundesstatistik
  • § 2 AltersVersErhV – Erfasste Unternehmen
  • § 3 AltersVersErhV – Erhebungsmerkmale
  • § 4 AltersVersErhV – Auskunftspflicht

Bedeutung für Betriebsräte

Heute praktisch keine unmittelbare Bedeutung.

Für die betriebliche Altersversorgung sind wichtiger:


Anhang

!AltersVersErhV.pdf

Wichtige Stichworte

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