AltersVersErhV
Kurzbeschreibung
Die AltersVersErhV regelte die Durchführung einer Bundesstatistik über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung.
Ziel war die Erhebung statistischer Daten über betriebliche Altersversorgungssysteme in Unternehmen.
Ziel der Verordnung
Erfassung von:
- Formen der betrieblichen Altersversorgung
- Anzahl versorgter Arbeitnehmer
- Höhe der Versorgungsleistungen
- Aufwendungen der Unternehmen für Altersversorgungssysteme
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Vorschriften:
- § 1 AltersVersErhV – Durchführung der Bundesstatistik
- § 2 AltersVersErhV – Erfasste Unternehmen
- § 3 AltersVersErhV – Erhebungsmerkmale
- § 4 AltersVersErhV – Auskunftspflicht
Bedeutung für Betriebsräte
Heute praktisch keine unmittelbare Bedeutung.
Für die betriebliche Altersversorgung sind wichtiger: