Altersdiskriminierung
Kurzbeschreibung
Altersdiskriminierung bezeichnet die ungerechtfertigte Benachteiligung oder Bevorzugung einer Person aufgrund ihres Alters. Sie kann jüngere und ältere Menschen betreffen und ist insbesondere im Arbeitsleben rechtlich verboten.
In Deutschland und der Europäischen Union ist der Schutz vor Altersdiskriminierung ein wesentlicher Bestandteil des Gleichbehandlungsrechts.
Systematischer Kontext
Altersdiskriminierung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechten und Sozialrecht.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Diversity
- Menschenrechte EU
- Sozialstaat
- Teilhabe am Arbeitsleben
Ziel des Diskriminierungsschutzes
Der Schutz vor Altersdiskriminierung soll:
- Chancengleichheit gewährleisten
- Benachteiligungen verhindern
- faire Beschäftigungsbedingungen schaffen
- gesellschaftliche Teilhabe fördern
- Vorurteile abbauen
Rechtliche Grundlagen
Deutschland
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Grundgesetz (Art. 3 GG)
- Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze
Europäische Union
- Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie)
- EU-Grundrechtecharta
Verknüpfung:
Formen der Altersdiskriminierung
1. Direkte Altersdiskriminierung
Eine Person wird unmittelbar wegen ihres Alters benachteiligt.
Beispiele:
- „Nur Bewerber unter 35 Jahren“
- Ablehnung ausschließlich wegen hohen Alters
2. Indirekte Altersdiskriminierung
Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt bestimmte Altersgruppen.
Beispiele:
- Anforderungen, die überwiegend ältere Arbeitnehmer ausschließen
- unangemessene Altersgrenzen
3. Belästigung
- abwertende Bemerkungen über das Alter
- Ausgrenzung aufgrund des Lebensalters
Altersdiskriminierung im Arbeitsleben
Betroffen sein können:
Einstellung
- Altersgrenzen in Stellenausschreibungen
- Vorurteile gegenüber älteren Bewerbern
Beschäftigung
- Benachteiligung bei Weiterbildung
- Ausschluss von Projekten
- geringere Aufstiegschancen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- diskriminierende Kündigungsentscheidungen
- altersbezogene Benachteiligungen
Verknüpfung:
Zulässige Ungleichbehandlungen
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist verboten.
Sie kann zulässig sein, wenn:
- ein legitimes Ziel verfolgt wird
- die Maßnahme angemessen und erforderlich ist
- gesetzliche Regelungen dies ausdrücklich erlauben
Beispiele:
- Jugendarbeitsschutz
- bestimmte Altersgrenzen im öffentlichen Dienst
- Renteneintrittsregelungen
Verknüpfung:
Rechte Betroffener
Betroffene können:
- Beschwerde einlegen
- Schadensersatz verlangen
- Entschädigung fordern
- gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Verknüpfung:
Pflichten von Arbeitgebern
Arbeitgeber müssen:
- diskriminierungsfreie Verfahren schaffen
- Gleichbehandlung fördern
- Beschwerden bearbeiten
- Mitarbeitende sensibilisieren
Verknüpfung:
Bedeutung für Unternehmen
Ein diskriminierungsfreier Umgang mit Altersgruppen fördert:
- Fachkräftesicherung
- Wissenstransfer
- Innovationsfähigkeit
- Mitarbeiterzufriedenheit
Gesellschaftliche Bedeutung
Altersdiskriminierung kann führen zu:
- sozialer Ausgrenzung
- eingeschränkter Teilhabe
- wirtschaftlichen Nachteilen
- Verlust von Fachwissen
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Grundrechtecharta
2. Richtlinie 2000/78/EG
3. AGG
4. Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze
5. Betriebliche Richtlinien und Verhaltenskodizes