Änderungskündigung
Kurzbeschreibung
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, die mit dem Angebot verbunden wird, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitgeber möchte das bestehende Arbeitsverhältnis nicht vollständig beenden, sondern bestimmte Vertragsbedingungen ändern.
Die Änderungskündigung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsrechts, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen
Wichtige Vorschriften:
Ziel der Änderungskündigung
Aus Sicht des Arbeitgebers:
- Arbeitsbedingungen anpassen
- betriebliche Veränderungen umsetzen
- Kündigungen vermeiden
- Beschäftigung erhalten
Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:
1. Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrags
Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Arbeitsvertrag.
2. Angebot eines neuen Arbeitsvertrags
Gleichzeitig bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an.
Mögliche Änderungen
Arbeitszeit
Beispiele:
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Änderung von Schichtzeiten
Arbeitsort
Beispiele:
- Versetzung an einen anderen Standort
- Verlagerung des Arbeitsplatzes
Vergütung
Beispiele:
- Änderung von Entgeltbestandteilen
- Anpassung von Zulagen
Tätigkeit
Beispiele:
- neue Aufgabenbereiche
- andere Verantwortlichkeiten
Reaktionsmöglichkeiten des Beschäftigten
Annahme
Der Beschäftigte akzeptiert die neuen Bedingungen.
Folge:
Das Arbeitsverhältnis wird zu den neuen Bedingungen fortgesetzt.
Ablehnung
Der Beschäftigte lehnt das Angebot ab.
Folge:
Die Kündigung wirkt als Beendigungskündigung.
Annahme unter Vorbehalt
Der Beschäftigte nimmt das Angebot unter Vorbehalt an und lässt die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen.
Dies ist häufig die sinnvollste Vorgehensweise.
Voraussetzungen für eine wirksame Änderungskündigung
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass:
- ein berechtigter Grund vorliegt
- mildere Mittel nicht ausreichen
- die Änderungen erforderlich sind
- die neuen Bedingungen zumutbar sind
Kündigungsgründe
Betriebsbedingte Gründe
Beispiele:
- Umstrukturierungen
- Personalabbau
- Standortverlagerungen
Personenbedingte Gründe
Beispiele:
- gesundheitliche Einschränkungen
- Wegfall notwendiger Qualifikationen
Verhaltensbedingte Gründe
In der Praxis eher selten.
Beteiligung des Betriebsrats
Vor jeder Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören.
Rechtsgrundlage:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG
Der Betriebsrat erhält Informationen über:
- Kündigungsgrund
- geplante Änderungen
- betroffene Beschäftigte
Fristen
Für die Anhörung gelten dieselben Fristen wie bei anderen Kündigungen:
Ordentliche Änderungskündigung
- 1 Woche Stellungnahmefrist
Außerordentliche Änderungskündigung
- 3 Kalendertage Stellungnahmefrist
Kündigungsschutzklage
Beschäftigte können die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen.
Das Arbeitsgericht prüft insbesondere:
- Kündigungsgrund
- Verhältnismäßigkeit
- Zumutbarkeit der Änderungen
Bedeutung des Vorbehalts
Die Annahme unter Vorbehalt ermöglicht:
- Arbeitsplatz sichern
- Einkommen sichern
- rechtliche Prüfung durchführen
Der Beschäftigte arbeitet zunächst weiter, während das Gericht über die Wirksamkeit entscheidet.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- die Kündigung prüfen
- Bedenken äußern
- Widerspruchsmöglichkeiten prüfen
- Alternativen aufzeigen
- Beschäftigte unterstützen
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Beschäftigte begleiten
- Unterstützung organisieren
- Kontakte zum Betriebsrat herstellen
- Informationen vermitteln
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen schließt einen Standort.
Den Beschäftigten wird angeboten:
- Weiterbeschäftigung
- an einem anderen Standort
- mit verändertem Arbeitsweg
Der Arbeitgeber spricht Änderungskündigungen aus.
Die Beschäftigten können:
- zustimmen,
- ablehnen,
- oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen.
Typische Fehler des Arbeitgebers
- fehlende Betriebsratsanhörung
- unzureichende Begründung
- unverhältnismäßige Änderungen
- mildere Alternativen nicht geprüft
- fehlerhafte Sozialauswahl
Unterschied zur Versetzung
Versetzung
Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich unverändert.
Siehe:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Versetzung
Änderungskündigung
Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt und ein neuer Vertrag angeboten.
Zusammenhang mit Betriebsänderungen
Änderungskündigungen treten häufig auf im Zusammenhang mit:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalabbau
- Outsourcing
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsänderung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§ 111 BetrVG
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Interessenausgleich
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sozialplan
Merksatz
Die Änderungskündigung lautet: „Dein bisheriger Vertrag endet – aber du kannst zu neuen Bedingungen weiterarbeiten.“
Bezug zu Knoten
- Kündigung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§102 BetrVG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Kündigungsschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsbedingte Kündigung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personenbedingte Kündigung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Verhaltensbedingte Kündigung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Versetzung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalabbau
- Outsourcing
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsänderung
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/§ 111 BetrVG
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Interessenausgleich
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sozialplan
- Betriebsrat
- Mitbestimmungsrechte
Praxisrelevanz
Die Änderungskündigung ist ein häufig genutztes Instrument bei betrieblichen Umstrukturierungen. Für Beschäftigte ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Betriebsrat und Gewerkschaft können dabei wichtige Unterstützung leisten.