Kurzbeschreibung
Outsourcing bezeichnet die Auslagerung von Aufgaben, Tätigkeiten oder ganzen Unternehmensbereichen an externe Dienstleister oder andere Unternehmen. Ziel ist häufig die Senkung von Kosten, die Konzentration auf Kernaufgaben oder die Nutzung externen Fachwissens.
Für Beschäftigte kann Outsourcing erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und betriebliche Strukturen haben.
Ziel des Outsourcings
Aus Sicht von Unternehmen:
- Kosten senken
- Flexibilität erhöhen
- Spezialwissen nutzen
- Effizienz steigern
- Kernkompetenzen stärken
- Personalaufwand reduzieren
Was bedeutet Outsourcing?
Beim Outsourcing werden Tätigkeiten, die bisher im eigenen Unternehmen erbracht wurden, auf externe Anbieter übertragen.
Die Arbeit wird dadurch nicht mehr durch eigene Beschäftigte ausgeführt, sondern durch:
- Fremdfirmen
- Dienstleister
- Tochtergesellschaften
- externe Spezialisten
Formen des Outsourcings
Dienstleistungs-Outsourcing
Beispiele:
- Reinigung
- Kantinenbetrieb
- Sicherheitsdienste
- IT-Support
Produktions-Outsourcing
Bestimmte Produktionsschritte werden an andere Unternehmen vergeben.
IT-Outsourcing
Auslagerung von:
- Serverbetrieb
- Softwareentwicklung
- Helpdesk
- Datenverarbeitung
Personal-Outsourcing
Beispiele:
- Lohnabrechnung
- Recruiting
- Personalverwaltung
Gründe für Outsourcing
Kosteneinsparung
Der häufigste Grund.
Fachwissen
Externe Anbieter verfügen oft über spezielles Know-how.
Flexibilität
Unternehmen können schneller auf Veränderungen reagieren.
Konzentration auf Kernaufgaben
Nebentätigkeiten werden ausgelagert.
Auswirkungen auf Beschäftigte
Arbeitsplatzsicherheit
Mögliche Folgen:
- Arbeitsplatzabbau
- Versetzungen
- Betriebsübergänge
Arbeitsbedingungen
Risiken:
- schlechtere Entlohnung
- längere Arbeitszeiten
- geringere Sozialleistungen
Arbeitsbelastung
Verbleibende Beschäftigte müssen häufig zusätzliche Aufgaben übernehmen.
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Personalmangel
Unsicherheit
Outsourcing führt oft zu Sorgen und Zukunftsängsten bei Beschäftigten.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Outsourcing kann verschiedene Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen.
Informationsrechte
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat informieren.
Siehe:
Gesetze/§80 BetrVG
Betriebsänderung
Größere Auslagerungen können eine Betriebsänderung darstellen.
Rechtsgrundlage:
Gesetze/§ 111 BetrVG
Mögliche Folgen:
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Personelle Maßnahmen
Outsourcing kann Auswirkungen haben auf:
- Versetzungen
- Kündigungen
- Umgruppierungen
Betriebsübergang
Wird ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Arbeitgeber übertragen, kann ein:
Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsübergang
nach § 613a BGB vorliegen.
Dabei gelten besondere Schutzrechte für Beschäftigte.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Informationen einfordern
- Auswirkungen prüfen
- Alternativen entwickeln
- Beschäftigte informieren
- Sozialpläne verhandeln
- Nachteile begrenzen
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- Stimmungen aufnehmen
- Beschäftigte informieren
- Rückmeldungen sammeln
- Beteiligung organisieren
- Unterstützung für gemeinsame Forderungen aufbauen
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen plant, die interne IT-Abteilung an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Mögliche Folgen:
- Wegfall von Arbeitsplätzen
- Versetzungen
- Betriebsübergang
- neue Arbeitsbedingungen
Der Betriebsrat fordert Informationen und verhandelt über Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten.
Chancen des Outsourcings
- Nutzung von Spezialwissen
- Entlastung bestimmter Bereiche
- höhere Flexibilität
- Konzentration auf Kernaufgaben
Risiken des Outsourcings
- Arbeitsplatzabbau
- Verlust von Know-how
- geringere Identifikation
- schlechtere Arbeitsbedingungen
- höhere Arbeitsbelastung
- Unsicherheit für Beschäftigte
Typische Warnsignale
- externe Firmen übernehmen Teilaufgaben
- Stellen werden nicht nachbesetzt
- zunehmender Einsatz von Fremdfirmen
- Verlagerung von Tätigkeiten
- Ankündigung von Umstrukturierungen
Merksatz
Outsourcing verändert nicht nur Arbeitsabläufe. Es kann die gesamte Beschäftigungssituation und die betriebliche Struktur beeinflussen.
Bezug zu Knoten
- Gesetze/§ 111 BetrVG
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Betriebsänderung
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Interessenausgleich
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sozialplan
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Betriebsübergang
- Betriebsrat
- Mitbestimmungsrechte
- Gesetze/§80 BetrVG
- Interessenvertretung
- Wissensbereiche/Grundlagen/Personalmangel
- Arbeitsbelastung
- Psychische Belastung
- Digitalisierung
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Wirtschaftsausschuss
Praxisrelevanz
Outsourcing gehört zu den häufigsten Formen betrieblicher Veränderungen. Für Betriebsräte und Vertrauensleute ist es wichtig, die Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, Beteiligungsrechte zu nutzen und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.