Änderungskündigung
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Änderungskündigung

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Änderungskündigung

Kurzbeschreibung

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, die mit dem Angebot verbunden wird, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitgeber möchte das bestehende Arbeitsverhältnis nicht vollständig beenden, sondern bestimmte Vertragsbedingungen ändern.

Die Änderungskündigung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsrechts, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen.


Rechtsgrundlagen

Wichtige Vorschriften:


Ziel der Änderungskündigung

Aus Sicht des Arbeitgebers:

  • Arbeitsbedingungen anpassen
  • betriebliche Veränderungen umsetzen
  • Kündigungen vermeiden
  • Beschäftigung erhalten

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:

1. Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrags

Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Arbeitsvertrag.


2. Angebot eines neuen Arbeitsvertrags

Gleichzeitig bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an.


Mögliche Änderungen

Arbeitszeit

Beispiele:

  • Reduzierung der Arbeitszeit
  • Änderung von Schichtzeiten

Arbeitsort

Beispiele:

  • Versetzung an einen anderen Standort
  • Verlagerung des Arbeitsplatzes

Vergütung

Beispiele:

  • Änderung von Entgeltbestandteilen
  • Anpassung von Zulagen

Tätigkeit

Beispiele:

  • neue Aufgabenbereiche
  • andere Verantwortlichkeiten

Reaktionsmöglichkeiten des Beschäftigten

Annahme

Der Beschäftigte akzeptiert die neuen Bedingungen.

Folge:

Das Arbeitsverhältnis wird zu den neuen Bedingungen fortgesetzt.


Ablehnung

Der Beschäftigte lehnt das Angebot ab.

Folge:

Die Kündigung wirkt als Beendigungskündigung.


Annahme unter Vorbehalt

Der Beschäftigte nimmt das Angebot unter Vorbehalt an und lässt die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen.

Dies ist häufig die sinnvollste Vorgehensweise.


Voraussetzungen für eine wirksame Änderungskündigung

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass:

  • ein berechtigter Grund vorliegt
  • mildere Mittel nicht ausreichen
  • die Änderungen erforderlich sind
  • die neuen Bedingungen zumutbar sind

Kündigungsgründe

Betriebsbedingte Gründe

Beispiele:

  • Umstrukturierungen
  • Personalabbau
  • Standortverlagerungen

Personenbedingte Gründe

Beispiele:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • Wegfall notwendiger Qualifikationen

Verhaltensbedingte Gründe

In der Praxis eher selten.


Beteiligung des Betriebsrats

Vor jeder Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören.

Rechtsgrundlage:

Gesetze/§102 BetrVG

Der Betriebsrat erhält Informationen über:

  • Kündigungsgrund
  • geplante Änderungen
  • betroffene Beschäftigte

Fristen

Für die Anhörung gelten dieselben Fristen wie bei anderen Kündigungen:

Ordentliche Änderungskündigung

  • 1 Woche Stellungnahmefrist

Außerordentliche Änderungskündigung

  • 3 Kalendertage Stellungnahmefrist

Kündigungsschutzklage

Beschäftigte können die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen.

Das Arbeitsgericht prüft insbesondere:

  • Kündigungsgrund
  • Verhältnismäßigkeit
  • Zumutbarkeit der Änderungen

Bedeutung des Vorbehalts

Die Annahme unter Vorbehalt ermöglicht:

  • Arbeitsplatz sichern
  • Einkommen sichern
  • rechtliche Prüfung durchführen

Der Beschäftigte arbeitet zunächst weiter, während das Gericht über die Wirksamkeit entscheidet.


Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • die Kündigung prüfen
  • Bedenken äußern
  • Widerspruchsmöglichkeiten prüfen
  • Alternativen aufzeigen
  • Beschäftigte unterstützen

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute können:

  • Beschäftigte begleiten
  • Unterstützung organisieren
  • Kontakte zum Betriebsrat herstellen
  • Informationen vermitteln

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen schließt einen Standort.

Den Beschäftigten wird angeboten:

  • Weiterbeschäftigung
  • an einem anderen Standort
  • mit verändertem Arbeitsweg

Der Arbeitgeber spricht Änderungskündigungen aus.

Die Beschäftigten können:

  • zustimmen,
  • ablehnen,
  • oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen.

Typische Fehler des Arbeitgebers

  • fehlende Betriebsratsanhörung
  • unzureichende Begründung
  • unverhältnismäßige Änderungen
  • mildere Alternativen nicht geprüft
  • fehlerhafte Sozialauswahl

Unterschied zur Versetzung

Versetzung

Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich unverändert.

Siehe:

Wissensbereiche/Grundlagen/Versetzung


Änderungskündigung

Der bestehende Arbeitsvertrag wird gekündigt und ein neuer Vertrag angeboten.


Zusammenhang mit Betriebsänderungen

Änderungskündigungen treten häufig auf im Zusammenhang mit:


Merksatz

Die Änderungskündigung lautet: „Dein bisheriger Vertrag endet – aber du kannst zu neuen Bedingungen weiterarbeiten.“

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Die Änderungskündigung ist ein häufig genutztes Instrument bei betrieblichen Umstrukturierungen. Für Beschäftigte ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Betriebsrat und Gewerkschaft können dabei wichtige Unterstützung leisten.

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.